Das Erbrecht bietet wie kein anderes Rechtsgebiet dem Bürger ungeahnte Möglichkeiten, ganz ohne juristischen Beistand oder Rat die eigenen Angelegenheiten verbindlich zu regeln. Richtig angewandt erweist sich dies zum Segen für die nachfolgenden Generationen. Leider führen aber Fehler in der Praxis sehr häufig zu negativen Ergebnissen. Immer wieder wird z.B. in privatschriftlichen Testamenten der Begriff “Nacherbe” gewählt, obwohl der “Schlusserbe” gemeint war; die ungewollten Folgen zeigen sich meist erst dann, wenn es zu spät ist: nach dem Erbfall.
Die Beratung durch einen versierten Anwalt oder Notar sollte in allen Nachlassangelegenheiten ein zwingendes “Muss” sein.
Natürlich sind wir mit derselben Kompetenz wie bei der Gestaltung auch Ihr Berater in allen Fragen und Auseinandersetzungen nach Eintritt eines Erbfalls, sei es zur Wahrung oder Abwendung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, zur Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe oder Vermächtnisnehmer, bei der Begleitung als Testamentsvollstrecker, natürlich auch bei der Testamentseröffnung oder Beschaffung des Erbscheins. [... mehr]