Kaum ein Rechtsgebiet ist einerseits so emotional und andererseits von so existenzieller wirtschaftlicher Bedeutung wie das komplexe Familienrecht. Geht eine Beziehung auseinander, so überlagern Betroffenheit, verletzte Gefühle, Existenzängste nahezu jeden klaren, vernünftigen Gedanken. Gute Freunde, die durch die Krise helfen, sind nun ebenso wichtig, wie der Rat und die uneingeschränkte Unterstützung eines erfahrenen Anwalts, der Zeit für Ihr Anliegen hat. Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhalt für die Kinder, eigene Unterhaltsansprüche, Haus oder Wohnung, gemeinsame Verbindlichkeiten, Vermögensauseinandersetzung sind ein Teil der Fragen, die umgehend geklärt werden müssen. Durch schnelles, konsequentes Handeln kann eine quälende, vielleicht jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung am ehesten vermieden werden. Das Familienrecht umfasst u.a. auch Fragen des Unterhalts für die Eltern, etwa bei der Unterbringung in einem Pflegeheim, Feststellung der Vaterschaft, die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die Lebenspartnerschaft, das Recht der Familie.
Im Fall der Scheidung sind weitere Aspekte wie der Versorgungsausgleich, nacheheliche Unterhaltsansprüche und Ausgleich des Zugewinns von großer wirtschaftlicher Tragweite und können kaum ohne professionelle Unterstützung erfolgreich abgeschlossen werden.
Ob Sie im Fall einer Scheidung von den vielfältigen, eher anonymen Angeboten im Internet wie “Scheidung online”, “Internet-Scheidung” oder ähnlichem Gebrauch machen oder doch lieber im persönlichen Gespräch Ihre individuelle Situation schildern und entsprechend beraten werden wollen, hängt auch von Ihrer Einstellung ab. Eine Scheidung „online“, ohne dass Sie persönlich zum Familiengericht müssen, gibt es ohnenhin nicht. Das Gericht muss bei jedem Scheidungsverfahren in einem Verhandlungstermin die Eheleute persönlich zur Trennung und zum Scheitern der Ehe anhören.
Nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten, persönlich Kontakt mit uns aufzunehmen.
Eine Scheidung “online” gibt es nicht. „Online“ bedeutet hier lediglich, dass Sie Ihre persönlichen Daten an eine Kanzlei senden und die Sie interessierenden Fragen ggfs. per E-Mail klären.
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens, das per Internet eingeleitet wird, sind grundsätzlich nicht geringer, als die Kosten des Anwalts oder der Anwältin, die Sie persönlich beraten. Den Verfahrenswert setzt das Gericht fest. Die Anwaltsgebühren berechnen sich nach diesem Wert, egal ob „online“ oder persönlicher Anwalt, und sind bundesweit gleich.
Über die Höhe dieser Kosten können Sie sich „online“ kostenlos auf dem Scheidungskostenrechner informieren.
Falls Sie eine “Online-Scheidung” wünschen, können Sie uns selbstverständlich Ihre Daten online übermitteln. Über unsere WebAkte können wir anschließend den gesamten Schriftverkehr elektronisch und sicher miteinander abwickeln.