RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Ein Unterbereich des Handelsrechts ist das Vertriebsrecht. Es umfasst das Handelsvertreterrecht, Versicherungsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und das Franchising.
Hier stellen sich in der Beratungspraxis vielfach Fragen zur Zulässigkeit von Wettbewerbstätigkeiten und der Zahlung des Ausgleichsanspruchs bei Beendigung der Vertragsverhältnisse.
Kurze Verjährungsfristen, die Besonderheiten der aktuellen Rechtsprechung und das Verständnis für den konkreten Vertriebsbereich erfordern einen Rechtsberater, der auf das Wirtschaftsrecht spezialisiert ist.
Dies kann Brinkmann_Dewert bieten, da wir ausschließlich im Wirtschaftsprivatrecht tätig sind und im Bereich des Vertriebsrechts sowohl um die Interessen des Unternehmers als auch des Handelsvertreters wissen.