RECHTSANWÄLTE_NOTARE

IT-Recht

IT-Recht ist die Abkürzung für Infomationstechnologierecht. Wir sind Ihr Ansprechpartner zu folgenden Themen:

  • Vertragsrecht der Informationstechnologie, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Verträgen und Nutzungsbedingungen
  • Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
  • Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten
  • Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste
  • Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht

Neben unseren herausragenden juristischen Qualifikationen liegen unsere Stärken im Bereich der interdisziplinären Probleme. Es steht Ihnen immer das Fachwissen mehrerer Anwälte zur Verfügung.

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