Das Kaufrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer. In der Praxis ist der Kaufvertrag die wirtschaftlich bedeutendste Vertragsform zum Austausch von Wirtschaftsgütern gegen Geld. Gegenstand eines Kaufvertrages können bewegliche und unbewegliche Sachen (z.B. Immobilien), Rechte aber auch sonstige Gegenstände wie z.B. Unternehmen, Arztpraxen o.ä. sein. Der Kaufvertrag ist grundsätzlich form- und genehmigungsfrei. Ausnahmen bilden der Immobilienkaufvertrag und die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen, die zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen.
Das Kaufrecht ist durch zahlreiche aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen und die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sehr facettenreich. Die mittlerweile fast selbstverständliche Nutzung verschiedenster Internetportale wie z.B. E-Bay, Amazon, Paypal etc. als Plattform für den Abschluss und die Abwicklung von Kaufverträgen tragen hierzu ebenfalls bei.
Ob als „Verbraucher“ oder als „Unternehmer“, ob Pferde- ,Immobilien- oder Gebrauchtwagenkauf, ob Internet- oder „Haustür“-geschäft – Sie finden in unserer Kanzlei stets einen kompetenten Ansprechpartner.