Die Mediation ( lat. Vermittlung ) als ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes wird in Zukunft ein stärkeres Gewicht in der außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am 15. Dezember 2011 in zweiter und dritter Lesung einstimmig in der vom Rechtsausschuss empfohlenen Fassung beschlossen ( „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ ).
Der Mediator ist „allparteilich“ und unterstützt die Beteiligten zu einer gemeinsamen Vereinbarung, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht, zu gelangen. Er ist für das Verfahren verantwortlich, die Beteiligten für dessen Inhalt. Nach einer erfolgreichen Mediation gibt es nur Gewinner, anders als im Zivilprozess, in dem eine Partei ihre Position durchsetzt. Während im gerichtlichen Verfahren idR ein bestimmter Anspruch aus einem vergangenen Sachverhalt entschieden wird, ist Ziel der Mediation die Lösung eines Konfliktes mit einer verbindlichen, in die Zukunft weisenden Vereinbarung der Teilnehmer.
Mediation eignet sich vornehmlich für die Lösung von Konflikten im familiären Umfeld, wie Trennung und Scheidung oder bei Erbauseinandersetzungen sowie bei Konflikten im Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht.