RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt – im Gegensatz zum öffentlichen Baurrecht, welches die Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung regelt – die vertraglichen und rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Das zivile Baurecht ist über einen langen Zeitraum zu einem der umfangreichsten Spezialgebiete geworden.

Hierbei steht das Bauvertragsrecht im Mittelpunkt. Das Bauvertragsrecht regelt die Beziehungen des Bauherrn zu den Vertragspartnern, die an der Ausführung der Bauarbeiten beteiligt sind. Hierzu zählen z.B. Handwerker, Architekten und Ingenieure.

Grundlage für das private Baurecht sind das Werkvertragsrecht und die nachbarschützenden Normen des Privatrechts. Kennzeichnend für das Werkvertragsrecht ist, dass der Werkunternehmer seine Tätigkeit grundsätzlich in eigener Verantwortung und unter Einsatz eigener Arbeitsmittel oder Fachkenntnisse und unter Tragung des Unternehmerrisikos für das Gelingen des geschuldeten Arbeitsergebnisses ausführt.

Privates Baurecht