Gegenstand des Reiserechts ist das Reisevertragsrecht der Pauschalreise, das Reisevermittlungsrecht, das Individualreiserecht sowie das Recht der Reiseversicherung.
Urlaub und Reisen sind zwei Begriffe, die zusammengehören. Urlaubsreisen sind zu einem Massengut geworden und so verwundert es nicht, dass die Bundesbürger mit zu den Reisefreudigsten der Welt gehören. Leider sind die schönsten Wochen im Jahr oft durch Mängel der verschiedensten Art beeinträchtigt. Dabei wird die Durchsetzung von Ansprüchen auch durch die Liberalisierung des Reiserechts und zahlreiche EU-Verordnungen sowie Urteile des Europäischen Gerichtshofs immer unübersichtlicher.
Wir helfen Ihnen, berechtigte Ansprüche gegenüber Reiseveranstaltern, Reisebüros oder Luftfahrtunternehmen durchzusetzen.