In Deutschland dürfen nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung Steuern nur aufgrund eines Gesetzes erhoben werden (Art. 2 Abs.1 und Art. 20 Abs. 3 GG). Diesen Grundsatz bestätigt auch § 85 der Abgabenordnung.
Steuerrechtliche Aspekte spielen bei so gut wie jeder anwaltlichen Beratung eine wichtige Rolle. Insbesondere im Rahmen der gestalterischen anwaltlichen Tätigkeit müssen die steuerlichen Konsequenzen stets berücksichtigt werden.
Unsere steuerrechtliche Beratung und Vertretung umfasst alle Steuerarten und Besteuerungsverfahren. Neben der Abwehr von unrechtmäßig erhobenen Steuerforderungen sind wir insbesondere im Rahmen erbschaftsteuerrechtlicher und unternehmensnachfolgerechtlicher Beratung tätig. Hierbei geht es uns darum, die Vorstellungen unserer Mandanten steuerlich optimiert umzusetzen.