RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Nach Ansicht des BGH verstößt es im Fernabsatzgeschäft nicht gegen das Deutlichkeitsgebot des § 312c Abs.1 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs.1 Nr. 10 EGBGB, wenn eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht” begonnen wird. Der Unternehmer brauche und könne im Fernabsatzgeschäft nicht prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind. Zum Urteil
21.05.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Urheber- und Medienrecht
Zahlt ein Ausfallbürge auf eine Schuld, welche durch eine “vorrangige” Bürgschaft eines anderen besichert ist, so steht ihm für den Fall, dass er die besicherte Hauptschuld begleicht ein eigenständiger Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu, der mit Zahlung entsteht und erst in diesem Moment verjähren kann. Dies hat der BGH am 20.03.2012 zu AZ XI 234/11 entschieden. Zum Urteil
21.05.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
Unterlässt der Verkäufer einer Immobilie gegenüber dem Käufer den Hinweis, dass er sich über die Ursache von sichtbaren Symptomen eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt dies kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar. Derjenige, der gutgläubig falsche Angaben macht, handelt grundsätzlich nicht arglistig, mag der gute Glaube auch auf Fahrlässigkeit oder selbst auf Leichtfertigkeit beruhen (BGH 16.3.2012, V ZR 18/11).
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4.05.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Immobilienrecht, Kaufrecht
Die Bundesregierung hat am 25.04.2012 das SEPA-Begleitgesetz auf den Weg gebracht. Mit SEPA (Single Euro Payments Area) wird der Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinheitlicht. Inländische und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas werden einfacher, schneller und damit effizienter. SEPA verwirklicht den einheitlichen Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Übergangsfrist bis 2016 ermöglicht für einzelne in Deutschland gebräuchliche Zahlungsprodukte eine verbraucherfreundliche und einfache Umstellung.
Die am 31. März 2012 in Kraft getretene europäische SEPA-Verordnung sieht vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem 1. Februar 2014 in ganz Europa vereinheitlicht werden. Die nationalen Überweisungs- und Lastschriftformate laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Bargeldlose Zahlungen (sowohl Überweisungsverfahren als auch Lastschriftverfahren) sind dann nur noch im SEPA-Format möglich.
Eine neue 22stellige IBAN-Nummer, die sich aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammensetzt, tritt an die Stelle der in Deutschland üblichen Kontonummer und Bankleitzahl. Die bisher international übliche Institutskennung BIC entfällt dann ersatzlos.
Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher und Unternehmen sind in der Pressemitteilung des Bundesjustitzministeriums vom 25.04.2012 auf einen Blick zusammengefasst.
2.05.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
Ein Bankkunde macht sich im Online-Banking bei einem “Pharming-Angriff” gegenüber der Bank schadensersatzpflichtig, wenn er beim Log-In-Vorgang trotz des ausdrücklichen Warnhinweises der Bank gleichzeitig zehn TAN eingibt. Für die Haftung des Kunden reicht in Fällen, die sich vor dem 31.10.2009 abspielten, einfache Fahrlässigkeit aus (BGH 24.4.2012, XI ZR 96/11).
Im hier vom BGH entschiedenen Fall ist der Kläger nach dem in seiner Strafanzeige vorgetragenen Sachverhalt Opfer eines Pharming-Angriffs geworden, bei dem der korrekte Aufruf der Website der Bank technisch in den Aufruf einer betrügerischen Seite umgeleitet worden ist. Der betrügerische Dritte hat die so erlangte TAN genutzt, um der Bank unbefugt den Überweisungsauftrag zu erteilen. Der Kläger hat sich gegenüber der Bank durch seine Reaktion auf diesen Pharming-Angriff schadensersatzpflichtig gemacht. Er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, indem er beim Log-In-Vorgang, also nicht in Bezug auf einen konkreten Überweisungsvorgang, trotz des ausdrücklichen Warnhinweises der Bank gleichzeitig zehn TAN eingegeben hat.
Zur Pressemitteilung des BGH vom 24.04.2012 …
27.04.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt.
Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, der Kläger sei in unzulässiger Weise wegen seines Alters benachteiligt worden.Nach § 6 Abs. 3 AGG finde das Gesetz Anwendung auf Geschäftsführer einer GmbH, soweit es um den Zugang zu dem Geschäftsführeramt und um den beruflichen Aufstieg geht. In dem Beschluss, den Kläger nach dem Auslaufen seiner Bestellung nicht weiter als Geschäftsführer zu beschäftigen, hat der Senat eine Entscheidung über den Zugang zu dem Amt gesehen. Weiter hat er die Beweislastregel des § 22 AGG angewendet. Danach muss der Bewerber nur Indizien beweisen, aus denen sich eine Diskriminierung ergibt. Das Unternehmen hat dann zu beweisen, dass der Bewerber nicht wegen seines Alters oder aus anderen unzulässigen Gründen benachteiligt worden ist. Hier hatte der Aufsichtsratsvorsitzende gegenüber der Presse erklärt, dass der Kläger wegen seines Alters nicht weiterbeschäftigt worden sei. Man habe wegen des “Umbruchs auf dem Gesundheitsmarkt” einen Bewerber gewählt, der das Unternehmen “langfristig in den Wind stellen” könne. Das hat der Senat als ausreichend für die Beweislastumkehr nach § 22 AGG angesehen. Die Beklagte hat den damit ihr obliegenden Gegenbeweis nicht geführt. Der Senat hat weiter ausgeführt, dass die Diskriminierung des Klägers wegen seines Alters nicht aus den im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorgesehenen Gründen gerechtfertigt war. Zur Pressemitteilung des BGH
24.04.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Dienstvertragsrecht, Gesellschaftsrecht
Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer entgeltlich die Reparatur solcher Leistungen in Auftrag gegeben, die dieser bereits erbracht hat und die von einem Drittunternehmen vor der Abnahme beschädigt worden sind, entfällt die Vergütungspflicht für diesen Auftrag nicht bereits deshalb, weil der Auftragnehmer möglicherweise noch die Vergütungsgefahr trug. Es muss vielmehr im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden, ob der Auftraggeber bereit war, trotz dieses Umstandes und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände, eine Vergütungspflicht zu begründen (BGH 8.3.2012, VII ZR 177/11).
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23.04.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Privates Baurecht, Werkvertragsrecht
Ein Geschäftsführer ist berechtigt, seinen Geschäftsführeranstellungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn sein Aufgabenbereich geändert wird. Erfolgt diese Änderung aber ohne, dass die Gesellschaft den Inhalt des Anstellungsvertrags verletzt, hat der Kündigende keinen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 628 Abs.2 BGB. Dies hat der BGH mit Urteil vom 06.03.2012 entschieden. Zum Urteil
23.04.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Dienstvertragsrecht, Gesellschaftsrecht
In der Transakionspraxis bei Immobilien wird des Öfteren versucht, bestehende vertragliche Vorkaufsrechte durch vertragliche Gestaltungen zu umgehen. Hierzu verhält sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.1.2012, welche folgende Leitsätze trägt:
1. Bringt der Verpflichtete, die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft ein und überträgt er anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten, kann eine den Vorkaufsfall auslösende ähnliche Vertragsgestaltung vorliegen.
2. Der Verpflichtete kann die Erstreckung des Vorkaufs auf andere Gegenstände als diejenigen, auf die sich das Vorkaufsrecht bezieht, nicht schon deshalb verlangen, weil ein Verkauf im “Paket” für ihn vorteilhaft ist, sondern nur dann, wenn sich infolge der Trennung der vorkaufsbelasteten Sache kein adäquater Preis für die verbleibenden Gegenstände erzielen lässt.
20.04.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Kaufrecht
Nationale Rechtsvorschriften können vorsehen, dass ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden, der eine missbräuchliche Klausel enthält, unwirksam ist, wenn dadurch ein besserer Schutz des Verbrauchers gewährleistet wird. Auch wenn das Unionsrecht grundsätzlich nur auf die Beseitigung missbräuchlicher Klauseln abzielt, gestattet es den Mitgliedstaaten gleichwohl, ein höheres Verbraucherschutzniveau vorzusehen (EuGH 15.3.2012, C-453/10).
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27.03.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Kaufrecht
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verpflichtung, in der Werbung für Neuwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch des angebotenen Fahrzeugs zu machen, auch für Vorführwagen gelten kann. Entscheidend für die Neuwagen-Eigenschaft sind objektivierbare Umstände (hier z.B. die Kilometerleistung), aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug alsbald verkauft werden soll, ohne dass damit eine kurzfristige Zwischennutzung im Betrieb des Händlers – etwa als Vorführwagen – ausgeschlossen wäre (BGH 21.12.2011, I ZR 190/10).
Zur Pressemitteilung des BGH vom 23.12.2011 …
4.01.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Kaufrecht
Ein in einem Darlehensvertrag vereinbartes Sondertilgungsrecht begründet – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist – ein kündigungsunabhängiges Teilleistungsrecht des Darlehensnehmers ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, das bei Ablauf der für die Ausübung des Sondertilgungsrechts vorgesehenen Frist erlischt.
An der für eine wirksame Aufrechnung im Zeitpunkt des Zuganges der Aufrechnungserklärung erforderlichen Erfüllbarkeit der Hauptforderung fehlt es, wenn ein Darlehensnehmer unter Berufung auf ein in unverjährter Zeit nicht ausgeübtes und deswegen erloschenes Sondertilgungsrecht gegen den noch nicht fälligen Darlehensrückzahlungsanspruch des Darlehensgebers mit einer verjährten Gegenforderung aufrechnen will.
Dies sind die Leitsätze des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2011, AZ XI ZR 341/10. Zum Urteil
27.12.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht