RECHTSANWÄLTE_NOTARE

BGH: Zur “Neuwagen”-Eigenschaft eines Vorführwagens

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verpflichtung, in der Werbung für Neuwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch des angebotenen Fahrzeugs zu machen, auch für Vorführwagen gelten kann. Entscheidend für die Neuwagen-Eigenschaft sind objektivierbare Umstände (hier z.B. die Kilometerleistung), aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug alsbald verkauft werden soll, ohne dass damit eine kurzfristige Zwischennutzung im Betrieb des Händlers – etwa als Vorführwagen – ausgeschlossen wäre (BGH 21.12.2011, I ZR 190/10).
Zur Pressemitteilung des BGH vom 23.12.2011 …

4.01.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Kaufrecht

Wirkung einer Sondertilgungsvereinbarung im Darlehensvertrag

Ein in einem Darlehensvertrag vereinbartes Sondertilgungsrecht begründet – soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist – ein kündigungsunabhängiges Teilleistungsrecht des Darlehensnehmers ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, das bei Ablauf der für die Ausübung des Sondertilgungsrechts vorgesehenen Frist erlischt.

An der für eine wirksame Aufrechnung im Zeitpunkt des Zuganges der Aufrechnungserklärung erforderlichen Erfüllbarkeit der Hauptforderung fehlt es, wenn ein Darlehensnehmer unter Berufung auf ein in unverjährter Zeit nicht ausgeübtes und deswegen erloschenes Sondertilgungsrecht gegen den noch nicht fälligen Darlehensrückzahlungsanspruch des Darlehensgebers mit einer verjährten Gegenforderung aufrechnen will.

Dies sind die Leitsätze des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2011, AZ XI ZR 341/10. Zum Urteil

27.12.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht

BGH zur Aufklärungspflicht eine Anlageberaters über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Fondsverantwortliche eines Anlagefonds

Ein Anlageberater hat die Pflicht, seinen Kunden über alle Eigenschaften und Risiken richtig und vollständig zu informieren, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können. Dies betrifft nicht nur Umstände, die sich auf das Anlageobjekt selbst beziehen, sondern auch solche, die für die Seriosität und Zuverlässigkeit der Fondsverantwortlichen wichtig sind oder sein können. Hierzu gehört ein strafbares Verhalten jedenfalls dann, wenn es um Taten geht, die aus der Sicht eines vernünftigen Anlegers geeignet sind, die Vertrauenswürdigkeit der Fondsverantwortlichen in Frage zu stellen. Die Aufklärungspflicht des Beraters setzt dabei nicht erst ein, wenn es zu einer (rechtskräftigen) Verurteilung oder auch nur zur Erhebung der öffentlichen Klage gekommen ist. Vielmehr kann ein Berater, dem der Kunde weitreichendes persönliches Vertrauen entgegenbringt bereits verpflichtet sein, darüber aufzuklären, dass gegen Fondsverantwortliche ein Ermittlungsverfahren in Bezug auf diesbezügliche Straftaten anhängig ist, um auf diese Weise dem Kunden die Entscheidung zu ermöglichen, ob er ungeachtet dessen das Risiko einer Kapitalanlage in diesem Fonds eingehen oder die Anlageentscheidung bis zum Abschluss des Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahrens zurückstellen oder ganz davon Abstand nehmen und sein Geld anderweitig investieren will.
Zum Urteil

13.12.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht

Immobilienrecht: Zur Beteiligung des Inhabers eines dinglichen Wohnungsrechts an den Nebenkosten bei Nichtnutzung der Wohnung

Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts hat sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen. Die anteilig auf seine Wohnung entfallenden verbrauchsunabhängigen Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung trägt der Wohnungsberechtigte auch dann, wenn er die Wohnung nicht nutzt (BGH 21.10.2011, V ZR 57/11).
Zur Entscheidung des BGH im Volltext …

8.12.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Immobilienrecht

Das Europäische Notarverzeichnis

Die Europäische Notarorganisation hat unter der Internetadresse www.notarverzeichnis.eu ein europäisches Notarverzeichnis etabliert. Mit Hilfe dieser Webseite kann man innerhalb Europas einen Notar insbesondere anhand seiner Fremdsprachenkenntnisse suchen. Dank des europäischen Notarverzeichnisses ist es beispielsweise möglich, einen deutschsprachigen Notar in Prag oder umgekehrt zu finden. Die Webseite, die allen Interessierten zur Verfügung steht, verfügt über eine Suchmaschine in den 22 Amtssprachen der EU sowie in Kroatisch.

24.11.2011 . Allgemein, Allgemeines Vertragsrecht

Kein Fernabsatz-Widerruf von am Telefon oder per E-Mail getätigten Wertpapierkäufen

Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge sind auf Wertpapierorders, welche aufgrund einer telefonischen Beratung einer Bank oder per E-Mail erfolgten nicht anwendbar. Dementsprechend existiert auch kein Widerrufsrecht eines Bankkunden, die Transaktion zu widerrufen und auch keine Belehrungspflicht der Bank. Nach dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.09.2011, 17 U 104/10 folgt dies aus der Ausnahmevorschrift des § 312d Abs.4 Nr.6 BGB, wonach ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen, welche die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis Schwankungen unterliegt, besteht. Durch diese Ausnahme soll verhindert werden, dass der Kunde auf Kosten desjenigen, der im Fernabsatz Dienstleistungen anbietet, handelt. Zur ausführlichen Urteilsbegründung

15.11.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Kaufrecht

Zur Reichweite der Aufklärungspflicht einer Bank bei Einschaltung eines Vertreters

Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es für die Frage der Erfüllung einer Aufklärungspflicht einer Bank, dann, wenn sich ein Kunde vertreten lässt, auf den Kenntnis- und Wissenstand des Vertreters ankommt (etwa BGH, Urteil vom 08.05.2001, XI ZR 192/00). Die Berufung auf einen solchen Wissensstand kann der Bank aber verwehrt sein, wenn sie sich als Vertragspartner auf die Zurechnung des Vertreterwissens beruft, obwohl sie damit rechnen musste, dass der Vertreter sein Wissen dem Kunden vorenthalten würde. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Vertreter im Lager desjenigen steht, der den Kunden arglistig getäuscht hat und der Bank dies bekannt ist, wie der BGH mit Urteil vom 05.07.2011 zu Az. XI ZR 306/10 bestätigt hat. Zum Urteil

11.11.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht

Zur Frage der Reichweite einer Geldtransportversicherung und deren Anfechtbarkeit

In mehreren Verfahren hat sich der Bundesgerichtshof am 09.11.2011 mit der Frage der Reichweite einer Geldtransportversicherung beschäftigen müssen. Es ging zunächst darum, ob die vertragswidrige Einzahlung des zu transportierenden Geldes auf einem Konto des Geldtransporteurs und die dann erfolgte zweckwidrige Verwendung überhaupt versichert ist. Desweiteren berief sich der Versicherer darauf, dass er selbst durch den Transporteuer arglistig getäuscht worden sei und focht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Dies obwohl im Versicherungsvertrag das Recht der Anfechtbarkeit ausgeschlossen war.

Der BGH bejaht einerseits zugunsten der Geschädigten den Versicherungsschutz, hat aber hinsichtlich des Rechtes zur Anfechtung die Sache an die jeweiligen Oberlandesgerichte zurück verwiesen. Offenbar in der Annahme, dass der Ausschluss der Anfechtbarkeit nicht durchgreift. Hierzu ist die genauere Urteilsbegründung abzuwarten.

Zur Presseerklärung des BGH

10.11.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht

BGH: Zum Recht, ein Anwesen mit dem Namen des früheren Eigentümers zu bezeichnen

Mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks kann das Recht verbunden sein, dieses Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen (hier: Landgut Borsig). Voraussetzung hierfür ist, dass die Bezeichnung zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Namen zu verwenden begonnen hat, im allgemeinen Sprachgebrauch der näheren Umgebung üblich war (BGH 28.9.2011, I ZR 188/09).
Zur Pressemitteilung des BGH …

6.10.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Immobilienrecht

Kein Rücktritt bei Kosten der Mängelbeseitigung von nicht mehr als 1% des Kaufpreises

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2011, VIII ZR 202/10 ist der Rücktritt von einem Kaufvertrag ausgeschlossen, wenn der den Rücktritt begründende Mangel weniger als 1% des Kaufpreises ausmacht. Dies gilt auch für Kaufverträge im gehobenen Preissegment. Zum Urteil

5.10.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht

Klauseln zur Vergütung von unaufgefordert zugesandten Kontoauszügen sind unwirksam

Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des LG Frankfurt a.M. vom 08.04.2011 (Az. 2-25O 260/10) sind formularmäßig durch eine Bank verwandte Klauseln, wonach dem jeweiligen Bankkunden die Kontoauszüge postalisch gegen Entgelt zugesandt werden dürfen, wenn dieser sie nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen elektronisch abgerufen hat, unwirksam. Sie belasten den Bankkunden unangemessen, da die Zusendung des Kontoauszuges und des Kontoabschlusses maßgeblich im Interesse der Bank selbst liegen. Die Besonderheit des Falles liegt allerdings darin, dass nur die Vergütung für die Übersendung, etwa 2,- Euro, für unwirksam erklärt wurde. Ob der Ersatz des Portos zulässig ist, wurde durch das Gericht nicht entschieden.

30.08.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht

Mehr Schutz vor Abzocke im Internet: Die “Buttonlösung”

Das Bundeskabinett hat am 24.08.2011 der Internetabzocke einen Riegel vorgeschoben und die Verbraucherrechte gestärkt. Mit der sogenannten „Buttonlösung“ müssen Unternehmen künftig alle Kosten ihrer Onlineangebote klar kennzeichnen: Preis, Lieferkosten oder Mindestlaufzeiten müssen vor der eigentlichen Bestellung klar und verständlich angezeigt werden. Zur Pressemeldung des Bundesjustizministeriums vom 24.08.2011 …

25.08.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, IT-Recht

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