Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn können schon bald bei einem inländischen Arbeitgeber in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis arbeiten. Sie genießen ab dem 01.05.2011 volle Freizügigkeit innerhalb der EU, weil zu diesem Datum die Übergangsbestimmungen für die 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten auslaufen. Für Bulgarien und Rumänien, die 2007 beigetreten sind, gelten die Übergangsbestimmungen noch. Dies teilt die Bundesregierung am 28.04.2011 mit.
28.04.2011 . Arbeitsrecht
Die gesetzlichen Regelungen des § 613a BGB finden auch Anwendung, wenn nicht der gesamte Betrieb, sondern nur ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft erworben wird. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.04.2011 setzt die Übernahme eines Arbeitsverhältnisses aber voraus, dass die erworbenen Elemente schon beim Betriebsveräußerer eine Einheit dargestellt haben und diese vom Erwerber identitätswahrend fortgeführt wird. Damit ein Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber übergehe, müsse der Arbeitnehmer der Einheit zugeordnet sein. Aus diesem Grund wiesen die Richter die Klage eines Abteilungsleiters ab, der im kaufmännischen Bereich einer Wasserwerke-GmbH beschäftigt war (BAG, Urteil vom 07.04.2011, Az.: 8 AZR 730/09). Zur zitierten Webseite
8.04.2011 . Arbeitsrecht, Kaufrecht
Das BAG hat am 6. April 2011 entschieden: Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Das gilt nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG nicht, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Eine „Zuvor-Beschäftigung“ im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht vor, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt. weiterlesen »
8.04.2011 . Arbeitsrecht
Die mehrjährige Freiheitsstrafe eines Arbeitnehmers ist grundsätzlich geeignet, die ordentliche personenbedingte arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen, auch wenn die Straftaten des Arbeitnehmers keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben. Im Rahmen der anzustellenden Interessenabwägung ist die Dauer der Freiheitsstrafe zu berücksichtigen. Im Falle einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren ist der Arbeitgeber in der Regel berechtigt, den Arbeitsplatz dauerhaft neu zu besetzen. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2011 – 2 AZR 790/09). zur zitierten website
28.03.2011 . Arbeitsrecht
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 15.02.2011, Az. 13 SaGa 1934/10, entschieden, dass die Versetzung der Leiterin einer Rechtsabteilung, die Mutter einer 13 Monate alten Tochter ist und während der Elternzeit 30 Stunden in der Woche arbeitet, von Frankfurt nach London rechtswidrig ist. Nach den Vorstellungen des Arbeitgebers sollte die Arbeitnehmerin die Kosten für Anreise und Übernachtung größtenteils alleine tragen. Die Versetzung ist nach Auffassung des Gerichts unzumutbar, da sie das vereinbarte Modell zur Vereinbarung von Kinderbetreuung und Beruf sprenge -vereinbart war eine Tätigkeit drei Tage in der Woche von zu Hause aus und zwei Tage im Büro in der Nähe ihres Wohnorts – und sei als “Strafversetzung” unzulässig. Das Interesse des Arbeitgebers, die Frau als Leiterin der Rechtsabteilung am Sitz des Arbeitgebers in London zu sehen, müsse hinter den Interessen der Arbeitnehmerin zurückstehen. zur zitierten Website
10.03.2011 . Arbeitsrecht
Aus dem Landesreisekostengesetz ergibt sich ein Anspruch auf Reisekostenerstattung für Klassenfahrten, gleichzeitig ist die Möglichkeit gegeben, auf die Reisekosten schriftlich zu verzichten. Dieser Verzicht ist nach Auffassung der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm (Urteil vom 03.02.2011 Aktenzeichen 11 Sa 1852/10) jedoch unwirksam, wenn die Verzichtserklärung unter Verletzung der dem Bediensteten geschuldeten Fürsorgepflicht treuwidrig erlangt wurde. Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Genehmigung der Klassenfahrt nach der sogenannten Wanderrichtlinie des nordrhein-westfälischen Schulministeriums davon abhängig gemacht worden ist, dass die Lehrkraft zuvor schriftlich auf die Zahlung der Reisekosten verzichtet. Lehrkräfte sind nach der allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer in besonderer Weise zur Teilnahme an den Fahrten ihrer Klasse angehalten, so dass es widersprüchlich ist und es der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht entgegensteht, wenn die Lehrkräfte quasi gezwungen werden entweder auf die Reisekostenansprüche zu verzichten oder mit ihrer Klasse keine Klassenfahrt durchzuführen. zur zitierten Website
9.03.2011 . Arbeitsrecht
Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.03.2011
Aktenzeichen: 5 C 15.10 , 5 C 16.10 hat eine Schwerbehinderte einen Entschädigungsanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), wenn sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde, obwohl der öffentliche Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, auch dann, wenn die Bewerberin wegen ihrer Noten nicht eingestellt worden wäre. Die Einladung zum Bewerbungsgespräch dürfe nach dem Gesetz nur dann unterbleiben, wenn die fachliche Eignung des schwerbehinderten Bewerbers “offensichtlich” fehlt. zur zitierten Website
4.03.2011 . Arbeitsrecht
Über einen Betriebsübergang müssen Betriebsveräußerer bzw. Betriebserwerber die betroffenen Arbeitnehmer unterrichten, § 613a Abs. 5 BGB. Erfolgt eine solche Unterrichtung nicht, so beginnt weder die Monatsfrist des § 613a BGB Abs. 6 für den Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses zu laufen, noch eine Frist, binnen derer der Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegen den Betriebserwerber gerichtet werden muss. Der Fortsetzungsanspruch kann allenfalls verwirkt sein (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Januar 2011 – 8 AZR 326/09) zur zitierten Website
31.01.2011 . Arbeitsrecht
Dass die Elternzeit im Entgeltsystem des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) bis zu einer Dauer von jeweils fünf Jahren nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird, ist rechtens. Die Hemmung der Stufenlaufzeit durch die Inanspruchnahme von Elternzeit ist nach der heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes, sowohl mit dem Recht der Europäischen Union als auch mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie führt – so das Gericht – insbesondere nicht zu einer Diskriminierung wegen des Geschlechts (BAG, Urteil vom 27.01.2011, Az.: 6 AZR 526/09).
27.01.2011 . Arbeitsrecht
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB regelmäßig stand, sofern die erfolgreiche Weiterbildung für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist. Dies gilt auch dann, wenn die Weiterbildung nicht kontinuierlich, sondern in mehreren zeitlich voneinander getrennten Ausbildungsabschnitten erfolgt, sofern die zeitliche Lage der einzelnen Ausbildungsabschnitte den Vorgaben der Weiterbildungseinrichtung entspricht und die vertragliche Vereinbarung dem Arbeitgeber nicht die Möglichkeit eröffnet, allein nach seinen Interessen die Teilnahme an den jeweiligen Ausbildungsabschnitten festzulegen. Offen bleibt, ob und inwieweit die bei Abschluss der Rückzahlungsvereinbarung absehbare Länge der Unterbrechungen zwischen den Ausbildungsabschnitten einer Angemessenheitskontrolle unterliegt. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Januar 2011 - 3 AZR 621/08 -
22.01.2011 . Arbeitsrecht
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf ist eine Urlaubsstaffelung im Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig, da sie jüngere Arbeitnehmer benachteiligt. Es besteht zwar Tarifautonomie, hierdurch können die Tarifvertragsparteien EU-Rechtsvorgaben jedoch nicht ausgehebeln.
Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts gibt es für die unterschiedliche Behandlung nach Alter der Arbeitnehmer keinen nachvollziehbaren Grund. Es bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung, dass durch die Regelung jüngere Arbeitnehmer aufgrund der geringeren Zahl der Urlaubstage gegenüber älteren benachteiligt werden.(LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2011 Aktenzeichen: 8 Sa 1274/10) zur zitierten Website
19.01.2011 . Arbeitsrecht
Ein Sachgrund, der eine Befristung i.S. d. § 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG rechtfertigt, liegt nur dann vor, wenn der Haushaltsplan klare Angaben der Mittel enthält. Es ist erforderlich, dass die Vergütung des Arbeitnehmers aus Haushaltsmitteln, die mit einer konkreten Sachregelung auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung versehen sind, erfolgt. Die für die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers verfügbaren Haushaltsmittel müssen für eine Aufgabe von nur vorübergehender Dauer vorgesehen sein. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn Haushaltsmittel lediglich allgemein für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen von befristeten Arbeitsverhältnissen bereitgestellt werden. Aus dem Haushaltsplan muss hervorgehen, von welchem Mehrbedarf bei der Mittelzuweisung ausgegangen wird. (Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 11.01.2011, Aktenzeichen: 4 Ca 2440/10). zur zitierten Website
11.01.2011 . Arbeitsrecht