Bei einem Bereitschaftsdienst, der an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort geleistet wird, handelt es sich nach dem Urteil des EuGH vom heutigen Tag in vollem Umfang um Arbeitszeit.
Eine Gemeinschaftsrichtlinie steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der ein solcher Bereitschaftsdienst – mit Ausnahme der Zeiten tatsächlicher Tätigkeit – als Ruhezeit eingestuft wird. – Zur zitierten Website
8.09.2003 . Arbeitsrecht
Die Anrechnung von Lebensversicherungen auf die Arbeitslosenhilfe ist nach einem Urteil des Berliner Landessozialgerichts rechtens.
Die entsprechende Verordnung des Vorjahres sei nicht zu beanstanden. Damit wurde das Urteil der Vorinstanz aufgehoben, die der Klage eines Arbeitslosen gegen die Einbeziehung seiner Kapital-Lebensversicherung stattgegeben hatte. – Zur zitierten Website
4.09.2003 . Arbeitsrecht
BAG, Beschlüsse vom 3. September 2003, 7 ABR 8/03 und 7 ABR 12/03:
Internetzugang und Nutzung des Firmen-Intranets durch den Betriebsrat sind für die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats erforderliche Sachmittel, bzw. Informations- und Kommunikationstechnik im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG. – Zur zitierten Website
3.09.2003 . Arbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer darf auch bei Fortzahlung seines Gehalts nur dann gegen seinen Willen von der Arbeit freigestellt werden, wenn sein Tätigkeitsbereich tatsächlich weggefallen ist. Solang der vormalige Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers fortbesteht, ist der Arbeitgeber nach Ansicht des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main verpflichtet, diesem die Arbeit weiterhin anzubieten. – Zur zitierten Website
2.09.2003 . Arbeitsrecht
§ 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) begründet unter den dort näher bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner bisherigen vertraglichen Arbeitszeit und einen Anspruch auf deren (Neu-) Verteilung. Zur Durchsetzung dieser Ansprüche muß der Arbeitnehmer nach der gesetzlichen Konzeption die Zustimmung des Arbeitgebers einholen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, seine Zustimmung aus "entgegenstehenden betrieblichen Gründen" zu verweigern (§ 8 Abs. 4 TzBfG). Der Arbeitszeitwunsch darf die betrieblichen Abläufe nicht wesentlich beeinträchtigen. – Zur zitierten Website
21.08.2003 . Arbeitsrecht
Das LAG Köln entschied am 30.07.2003, dass auf einen Aufhebungsvertrag, der einen vor dem 01.01.2002 geschlossenen Arbeitsvertrag betrifft, § 312 Abs. 1 S. 1 BGB n. F. nicht anwendbar sei.
In Rechtsprechung und Literatur ist seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes hoch umstritten, ob Aufhebungsverträge nach dieser Vorschrift widerruflich sind. Streitig ist vor allem, die tatbestandliche Reichweite dieser Vorschrift. Daneben stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
Das LAG Köln vertritt nunmehr die Ansicht, Aufhebungsverträge stellten den actus contrarius zum Arbeitsvertrag dar, so dass für Arbeitsverträge, die vor dem 01. Januar 2002 geschlossen wurden das alte Schuldrecht anzuwenden ist. Dort war ein Widerruf nach allgemeiner Meinung nicht möglich. – Zur zitierten Website
19.08.2003 . Arbeitsrecht
Will ein Arbeitgeber die Arbeitszeit eines Mitarbeiters für eine befristete Zeit verlängern oder verkürzen, so ist dafür ein sachlicher Grund erforderlich, da sonst eine Umgehung des gesetzlichen Änderungskündigungsschutzes stattfinden könnte. Fehlt der erforderliche sachliche Grund ist eine Befristung generell unwirksam. Das Arbeitsverhältnis setzt sich nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dann auf Dauer mit der veränderten Arbeitszeit fort. – Zur zitierten Website
16.08.2003 . Arbeitsrecht
Der Sachgrund der Krankheitsvertretung liegt vor, wenn der Arbeitgeber bei Vertragsschluss davon ausgehen konnte, dass der vertretene Mitarbeiter auf seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird. Wurde die Arbeitsunfähigkeit wiederholt verlängert, so kann der Arbeitgeber trotzdem von der Rückkehr des Erkrankten ausgehen, urteilte das Bundesarbeitsgericht. – Zur zitierten Website
13.08.2003 . Arbeitsrecht
Wer bei einer Kündigungsschutzklage den eigenen Arbeitgeber nicht eindeutig angibt, riskiert unter Umständen den Rechtsschutz. – Zur zitierten Website
21.07.2003 . Arbeitsrecht
Die Schauspielerin Stefanie Julia Möller hat die Produktionsfirma von "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" verklagt, weil ihre Rolle vor Ablauf des Vertrags aus der Seifenoper herausgeschrieben wurde. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies die Klage zurück. – Zur zitierten Website
2.07.2003 . Arbeitsrecht
Arbeitnehmer riskieren bei der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle schon bei einem kleinen Umweg den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. – Zur zitierten Website
1.07.2003 . Arbeitsrecht
Arbeitsgericht Bremen: Unter welchen Voraussetzungen liegt ein standardisierter, formularmäßiger Arbeitsvertrag im Sinne der §§ 305 ff. BGB vor? – Zur zitierten Website
25.06.2003 . Arbeitsrecht