RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Der Rettungsdienst kann die Kosten für einen Hubschraubertransport, der im Rahmen einer Bergnotrettung gegen den Willen des Geretteten zum Einsatz kommt, nur von diesem ersetzt verlangen, wenn der Einsatz tatsächlich dem objektiven Interesse des Geretteten entsprochen hat. Das Risiko, dies beweisen zu müssen, trägt der Rettungsdienst. Das geht aus einer am 16.12.2010 veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts München hervor (Urteil vom 06.08.2010, Az.: 281 C 22204/09, nicht rechtskräftig). Zur zitierten Webseite
22.12.2010 . Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht
In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist. Handelt es sich dagegen um komplizierte Eingriffe mit erheblichen Risiken, ist eine telefonische Aufklärung regelmäßig unzureichend (BGH 15.6.2010, VI ZR 204/09).
Zur zitierten Website …
14.07.2010 . Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
Bei einer jetzt 35-jährigen Patientin hatten sich infolge einer Gebärmutterausschabung Komplikationen eingestellt, die letztlich zur Unfruchtbarkeit der Frau führten. Wegen fehlender Risikoaufklärung im Vorfeld des Eingriffs hat der Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichts Köln der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro zugesprochen. Gleichzeitig stellten die Richter fest, dass die Klinik sowie der Operateur für alle Schäden haften, die infolge des Eingriffs entstanden sind und noch entstehen werden (Urteil vom 25.04.2007, Az.: 5 U 180/05, nicht rechtskräftig).
zur zitierten Entscheidung
29.05.2007 . Arzthaftungsrecht, Medizinrecht