RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Nach Auffassung des OLG sind die Treuhandverträge zwischen den Klägern und der Steuerberatungs-GmbH unwirksam. Sie verstießen gegen Art. 1, § 1 Rechtsberatungsgesetz, weil der Treuhänderin umfassende Vollmachten für alle Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Beitritt zu einem Immobilienfonds eingeräumt wurden. Dafür wäre nach Ansicht des Gerichtes eine behördliche Erlaubnis erforderlich gewesen. Trotzdem müssen sich die Kläger nach Auffassung des Senats das Handeln der Treuhänderin, die als ihre Vertreterin mit der Sparkasse die Darlehensverträge schloss, rechtlich zurechnen lassen. Das Verhalten einer Person, die als Vertreter auftrete (hier die Treuhänderin), könne demjenigen, als dessen Vertreter sie auftrete unter bestimmten Umständen auch dann zuzurechnen sein, wenn keine oder keine wirksame Vollmacht erteilt worden sei. Eine Duldungsvollmacht werde dann angenommen, wenn einem gutgläubigen Dritten gegenüber der Eindruck erweckt werde, man sei mit dem Handeln desjenigen, der als Vertreter auftrete, einverstanden. – Zur zitierten Website
21.01.2004 . Bank- und Kapitalmarktrecht
Der Münchener Medienhändler Leo Kirch bekommt nach seiner spektakulären Pleite Schadenersatz von der Deutschen Bank. Wie das Oberlandesgericht München in zweiter und letzter Instanz am Mittwoch entschied, muss die Bank Entschädigung leisten, weil ihr damaliger Chef Rolf Breuer durch eine Interviewaussage den Zerfall der Kirch-Gruppe mit in Gang gesetzt habe. Kirch-Anwalt Peter Gauweiler zufolge geht es um Summen, die auf jeden Fall im dreistelligen Millionenbereich liegen. Für persönliche Schadensansprüche von Kirch gegen Breuer sah das Gericht dagegen keine Basis. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde für die Deutsche Bank nicht zugelassen. – Zur zitierten Website
9.12.2003 . Bank- und Kapitalmarktrecht
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die Postbank im September 2000 ein Girokonto der Republikaner nicht unter Berufung auf deren politische Zielrichtung oder einen ihr bei Fortführung des Kontos drohenden Imageschaden kündigen durfte. Als erwerbswirtschaftlich tätige, aber ausschließlich von der öffentlichen Hand beherrschte Gesellschaft hatte die Postbank das Willkürverbot zu beachten. – Zur zitierten Website
2.12.2003 . Bank- und Kapitalmarktrecht
Einer Bank kann auch dann grob fahrlässiges Handeln zur Last gelegt werden, wenn sie Schecks annimmt, die eine formell ordnungsgemäße Indossamentenkette aufweisen. Dies gelte zumindest, so der Bundesgerichtshof, wenn Umstände nach der Lebenserfahrung den Verdacht nahelegten, der Scheck könne abhanden gekommen und vom Einreicher auf unredliche Weise erlangt worden sein. In diesem Fall habe die Bank trotz formeller Ordnungsmäßigkeit der Indossamentenkette die sachliche Berechtigung des Einreichers zu prüfen (Urteil vom 30.09.2003, Az.: XI ZR 232/02) – Zur zitierten Website
25.11.2003 . Bank- und Kapitalmarktrecht
Erteilt ein Anlagevermittler Auskunft zu der Sicherheit einer Kapitalanlage, indem er ohne Einschränkung auf die Angaben des Kapitalsuchenden verweist, macht er sich dessen Aussagen bei der Auskunft zu eigen.
Hat er in einem solchen Fall die Sicherheit der Kapitalanlage nicht geprüft, so muss er dies dem Kunden gegenüber auch ungefragt deutlich machen. – Zur zitierten Website
11.11.2003 . Bank- und Kapitalmarktrecht
Vermittelt ein Anlageberater Wertpapiere im Auftrag eines Finanzdienstleistungsunternehmens, kommt ein Beratungsvertrag in der Regel nur zwischen dem Unternehmen und dem Anleger zustande. Der Berater haftet daher grundsätzlich nicht persönlich für eine mögliche Falschberatung. Dies hat das Landgericht Coburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Es wies damit die Klage eines Anlegers gegen eine selbstständige Anlageberaterin auf Schadensersatz ab (Urteil vom 22.07.2003; Az: 11 O 950/02; rechtskräftig). – Zur zitierten Website
12.10.2003 . Bank- und Kapitalmarktrecht
Nach Auffassung des Senates stellt der kreditfinanzierte Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds ein Verbundgeschäft nach § 9 Abs. 3, Abs. 4 VerbrKrG dar, wenn, wie hier, der Vermittler der Fondsbeteiligung zugleich unter Verwendung von Formularen der Bank die Finanzierung des Anteilserwerbs anbietet. Folge des Verbundgeschäftes ist es, daß die Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung wegen arglistiger Täuschung sowohl dazu berechtigt, die Zahlungen auf das Darlehen einzustellen, als auch in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG dazu, die Rückzahlung der an die Bank bis zur Kündigung geleisteten Zahlungen zu verlangen. Allerdings gilt dies nur insoweit, als die Fondsbeteiligung des Anlegers nicht schon durch Verluste, die von ihm anteilig mitzutragen sind, gemindert ist. Die Bank ist daher gehalten, nach Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung und damit zugleich des Darlehensvertrages das Geschäft abzurechnen. Im Ergebnis kann sie ihr Darlehen von dem Anleger damit nur insoweit zurückfordern, wie die Darlehenssumme das ihr überlassene Abfindungsguthaben des Anlegers übersteigt. Hat der Anleger auf das Darlehen bereits mehr zurückgezahlt als den der Bank danach zustehende Betrag, so kann der Anleger diesen Mehrbetrag sogar von der Bank zurückfordern. BGH, Urteil vom 21. Juli 2003 – II ZR 387/02. – Zur zitierten Website
29.09.2003 . Bank- und Kapitalmarktrecht
Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen ist das finanzierende Kreditinstitut grundsätzlich nicht verpflichtet, die vom Darlehensnehmer an den Kreditvermittler zu zahlende Finanzierungsvermittlungsprovision im Darlehensvertrag auszuweisen. Die Einschaltung des Finanzierungsvermittlers erfolgt im Rahmen von Steuersparmodellen regelmäßig im Interesse des Darlehensnehmers zur Erzielung der begehrten Steuervorteile.
Ein Verstoß des Treuhänders gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG führt nicht zur Nichtigkeit des von ihm namens des Erwerbers abgeschlossenen Kreditvertrages. Die Kreditgewährung durch die finanzierende Bank stellt grundsätzlich keine Beteiligung an der unerlaubten Rechtsbesorgung dar. – Zur zitierten Website
17.08.2003 . Bank- und Kapitalmarktrecht
Dem Urteil des OLG Frankfurt/M. vom 9.4.2003 – 9 U 71/02 – lag ein Fall zugrunde, in dem eine bevollmächtigte Immobilien-GmbH unter Beteiligung eines Bankmitarbeiter einen Darlehensvertrag für den Vertretenen geschlossen hatte, der den Wert der zu finanzierenden Eigentumswohnung erheblich überstieg.
Leitsatz des Gerichts:
Fließt das von einer Bank gewährte Darlehen einem Dritten zu, der vorsätzlich und sittenwidrig mit einem Bediensteten der Bank zusammengewirkt hat, um den Darlehensnehmer zu schädigen, so haftet die Bank für den dem Darlehensnehmer entstandenen Schaden. Die Beteiligung der Bankbediensteten an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung kann sich aus dem Vorliegen einer Vielzahl von Indizien ergeben. – Zur zitierten Website
10.08.2003 . Bank- und Kapitalmarktrecht
OLG Hamm 5.2.2003, 31 U 109/02:
Wer eine EC-Karte und einen Zettel mit der Geheimnummer mit in den Urlaub nimmt, obwohl er die Karte gar nicht benutzen wollte, handelt grob fahrlässig. Seine Bank haftet ihm deshalb nicht auf Schadensersatz, wenn ein Dieb mit der Karte Geld vom Konto abhebt. – Zur zitierten Website
26.06.2003 . Bank- und Kapitalmarktrecht
Eine wertvolle Hilfe bei der Suche nach der richtigen Bankvermindung. Interessant hierbei ist die Plausibilitätsprüfung der Kontonummer. – Zur zitierten Website
10.04.2003 . Bank- und Kapitalmarktrecht
Die BaFin vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (Bankenaufsicht), für das Versicherungswesen (Versicherungsaufsicht) sowie für den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht / Asset-Management) in sich und führt diese weiter. – Zur zitierten Website
25.02.2003 . Bank- und Kapitalmarktrecht