RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Die Gesamtgrundschuld im Licht des § 1193 BGB n.F.

a) Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks.
b) Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).
Zur zitierten Entscheidung des BGH vom 10.06.2010, V ZB 22/10

15.09.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht

Deutsche Gerichte können für Klagen gegen ausländische Broker zuständig sein

Werden inländische Kapitalanleger durch Kapitalanlagevermittler geschädigt, die sich für die Transaktion eines ausländischen Brokers bedienen und leistet dieser Broker Beihilfe zu einer im Inland unerlaubten Handlung, etwa der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung, indem beispielsweise eine Handelsplattform ohne Kontrolle zur Verfügung gestellt wird, so kann auch der ausländische Broker in Deutschland auf Schadensersatz verklagt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof für ein an der New Yorker Börse zugelassenes Handelshaus entschieden. Zum Urteil

7.09.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht

Regierungsentwurf zur Bankenrestrukturierung

Die Bundesregierung hat am 25.08.2010 den gemeinsamen Entwurf eines Restrukturierungsgesetzes von Bundesjustiz- uns Bundesfinanzministerium beschlossen. Durch das Gesetz soll die Schieflage einer systemrelevanten Bank künftig bewältigt werden können. Hierzu soll neben der Verstärkung der Eingriffsrechte der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen auch besonderes Insolvenzverfahren geschaffen werden. Zum Text des Gesetzesentwurfes

7.09.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht

Keine grob fahrlässige Unkenntnis des Anlegers wegen unterbliebener Kontrolle des Prospektes

In Rechtsstreiten, die auf einen Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung gestützt werden, wenden die Berater häufig ein, aus dem Prospekt seien die Chancen und Risiken hinreichend erkennbar. Im vorliegenden Fall hatte der Anlageberater zudem argumentiert, der Schadensersatzanspruch sei verjährt, weil der Anleger bei ordnungsgemäßer Lektüre ohne weiteres hätte erkennen können, dass er falsch beraten wurde. Dieser Argumentation ist der Bundesgerichtshof nicht gefolgt. Ein Anleger muss seinem Anlageberater nicht derart misstrauen, dass er den Prospekt auf Unrichtigkeiten durchsieht. Zur Entscheidung

30.08.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht

DAV hat große Bedenken gegen neues SWIFT-Abkommen zur Weitergabe von Zahlungsverkehrsdaten an die USA

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen das am 1. August 2010 in Kraft getretene Abkommen (Amtsblatt EU L 195/1 ff. vom 27. Juli 2010). Der Anwendungsbereich des SWIFT-Abkommens sei seiner Auffassung nach so weit gefasst, dass dieser mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und anderer, IT-bezogener, Grundrechte schwerlich vereinbar erscheine. Zur zitierten Webseite…

18.08.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht, IT-Recht

Anlageprospekt muss auch zu erzielende Mieten eines Anlageobjekts richtig prognostizieren

Der Prospekt über ein Beteiligungsangebot hat als die entscheidende Unterrichtungsmöglichkeit für einen Kapitalanleger ein zutreffendes und vollständiges Bild über sämtliche für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände zu vermitteln. Dies gilt auch für Prognosen über Mieten, die in dem Anlageobjekt erzielt werden können. Zur zitierten Webseite…

16.08.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht

BGH legt einheitliche Rechtsgrundsätze zur Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift fest

Der für das Insolvenzrecht zuständige IX. Zivilsenat und der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH haben in zwei jetzt verkündeten Urteilen, die jeweils vom anderen Senat mitgetragen werden, einheitliche Rechtsgrundsätze zur Insolvenzfestigkeit einer mittels Einzugsermächtigungslastschrift bewirkten Zahlung entwickelt. Damit wurden bislang bestehende Differenzen in der Rechtsprechung beider Senate ohne Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen beigelegt (BGH 20.7.2010, XI ZR 236/07 u. IX ZR 37/09).
Zur zitierten Website …

21.07.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht

Bankenrechtssenat stellt klar: Die Kick-Back Rechtsprechung müssen Banken seit 1990 beachten

Eine Bank, die einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung nicht auf an sie zurückgeflossene Rückvergütungen hinweist, kann sich jedenfalls für die Zeit nach 1990 nicht auf einen unvermeidbaren Rechtsirrtum über Bestehen und Umfang einer entsprechenden Aufklärungspflicht berufen. Zur Entscheidung

19.07.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht

Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen bei Gesamtgrundschuld möglich; bei Nachverpfändung nach 19.8.2008 gilt § 1193 BGB nur für nachverpfändetes Grundstück

a) Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks.
b) Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).
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11.07.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht

Seit dem 11.06.2010 gelten neue Regelungen für Verbraucherkredite

Ab dem 11.06.2010 gelten für Verbraucherdarlehen neue Regelungen. Die wichtigsten Änderungen sind:

(1) Banken dürfen nur mit einem Effektivzins werben, den mindestens zwei Drittel der Kunden erhalten. Lockangebote sind unzulässig.

(2) Vor Vertragsschluss muss der Verbraucher über den Zins, die Nebenkosten, das Widerrufsrecht, die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung und die Folgen bei Zahlungsverzug schriftlich informiert werden.

(3) Die Prämie für eine Restschuldversicherung ist bei der Errechnung des anfänglichen Effektivzinses eingepreist werden.

(4) Die Kündigungsfristen für Verbraucherdarlehen sind erheblich eingeschränkt. Z.T. können Verbraucherdarlehen nunmehr ohne Frist gekündigt werden. Allerdings fällt dann eine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Die neuen Regeln gelten nur für Verträge, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden.

14.06.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht

BGH präzisiert Kick-Back Rechtsprechung

Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat die sog. “Kick-Back”-Rechtsprechung, wonach Anlageberater den Anleger darüber aufklären müssen, ob, und wenn ja, wieviel Rückvergütung sie für den Vertrieb eines Anlageproduktes erhalten, präzisiert. Bisher war unklar, ob diese Rechtsprechung auch auf freie Anlageberater anzuwenden ist, da die Aufklärungspflicht unter anderem unter Bezugnahme auf § 31d WpHG hergeleitet wurde. Der BGH verneint nunmehr die Pflicht zur ungefragten Aufklärung für freie Anlageberater, weil ein Anleger, der sich an diese wende, wissen müsse, dass ein solcher Anlageberater über Vertriebsprovisionen sein Geld verdiene. Abzuwarten bleibt, ob der 11. Zivilsenat, der die “Kick-Back”-Rechtsprechung maßgeblich entwickelt hat, dies ebenso bewertet. Zum Urteil

18.05.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht

BGH bestätigt die formularmäßige Vollstreckungsunterwerfung bei Grundschulden

Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde ist als zulässig und nicht unangemessen anzusehen. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30.03.2010 (XI ZR 200/09) entschieden. Allerdings verpflichtet die obersten Bundesrichter den Notar als für eine spätere Titelumschreibung zuständige Stelle bei Vorliegen einer Sicherungsgrundschuld vor Umschreibung von Amts wegen zu prüfen, ob der neue Grundschuldinhaber den Eintritt in den Sicherungsvertrag nach den Maßgaben des § 727 Abs.1 ZPO nachgewiesen hat. Dadurch sollen die Grundstückseigentümer davor geschützt werden, dass aus der Grundschuld abstrakt vollstreckt wird.

6.05.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

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