OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.1.2011 – 19 W 52/10
20.11.2011 . Erbrecht, Familienrecht
Laut Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 16.11.2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, dem Verfahren II R 9/11 beizutreten. In dem Verfahren muss entschieden werden,
1. ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u.a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (fremde Dritte) verfassungsgemäß ist und
2. ob § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in der auf den 1. Januar 2009 zurückwirkenden Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil die §§ 13a und 13b ErbStG es ermöglichen, durch bloße Wahl bestimmter Gestaltungen (gewerblich geprägte Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft) die Steuerfreiheit des Erwerbs von Vermögen gleich welcher Art und unabhängig von dessen Zusammensetzung und Bedeutung für das Gemeinwohl zu erreichen.
16.11.2011 . Erbrecht, Steuerrecht
Der für das Erbrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26.10.2011 entschieden, dass der in Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (NEhelG a.F.) festgeschriebene Ausschluss vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder vom Nachlass des Vaters für vor dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle weiterhin Bestand hat.
Bis zum 30. Juni 1970 galten ein nichteheliches Kind und sein Vater nicht als verwandt. Daher fand insofern eine gesetzliche Erbfolge nicht statt. Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 NEhelG a.F. hielt diesen Ausschluss zum Nachteil vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder aufrecht. In einer Entscheidung vom 28. Mai 2009 (Beschwerde Nr. 3545/04, NJW-RR 2009, 1603 = FamRZ 2009, 1293) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch festgestellt, dies könne das auch nichtehelichen Kindern zustehende Recht auf Achtung ihres Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) beeinträchtigen und diskriminierend sein (Art. 14 EMRK). Mit Blick hierauf hat der deutsche Gesetzgeber im April 2011 die Stichtagsregelung in Art. 12 § 10 Abs. 2 NEhelG a.F. – rückwirkend – für ab dem 29. Mai 2009 eingetretene Erbfälle aufgehoben. Zur Pressemitteilung des BGH
31.10.2011 . Erbrecht
Die für den Fall des “gleichzeitigen Ablebens” in einem privatschriftlichen Ehegattentestament getroffene Erbeinsetzung kann ohne besondere Anhaltspunkte nicht dahin ausgelegt werden, dass sie sich auch auf den Fall des in zeitlich größerem Abstand aufeinander folgenden Versterbens der Ehegatten bezieht. OLG Hamm, Beschl. v. 1.7.2011 – I-15 W 327/10
7.10.2011 . Erbrecht
OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.06.2011 – 20 W 168/11
27.09.2011 . Erbrecht, Immobilienrecht
1. Handelt der Sohn bei der notariellen Beurkundung eines Vertrages, durch den der Vater ihm im Wege der vorweggenommenen Erbfolge u.a. Grundstücke überträgt und der Sohn auf seinen Pflichtteil verzichtet, als Vertreter ohne Vertretungsmacht, Genehmigung sich vorbehaltend, für seinen Vater und genehmigt dieser in einer späteren notariell beglaubigten Erklärung alle Vertragserklärungen des Sohnes unter Bestätigung der Vollmacht, so ist der Vertrag mit Rücksicht auf den nicht wirksam beurkundeten Verzicht unwirksam.
2. Ein mit Blick auf die Unwirksamkeit des notariellen Vertrages gebuchter Amtswiderspruch gegen die Eintragung des Sohnes ist nicht zu löschen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2011 – I-3 Wx 56/11,
26.07.2011 . Erbrecht, Immobilienrecht
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18.07.2011 . Allgemein, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 19.01.2011 – IV ZR 7/10 entschieden, dass der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers grundsätzlich nicht sittenwidrig ist. In den Entscheidungsgründen hat das Gericht überdies ausgeführt: Nach heute einhelliger und überzeugender Auffassung kann der Sozialhilfeträger auch das Ausschlagungsrecht des Erben nicht auf sich überleiten und ausüben, um den Pflichtteilsanspruch nach § 2306 Abs. 1 BGB geltend machen zu können.
1.04.2011 . Erbrecht
Ist der Ehegatte infolge Demenz geschäfts- und testierunfähig, kann, wenn der andere Ehegatte, der zugleich Betreuer ist, das gemeinschaftliche Testament widerrufen will, für die Empfangnahme des Testamentswiderrufs Ergänzungsbetreuung angeordnet werden. AG München, Beschl. v. 13.10.2010 – 705 XVII 1559/08
25.03.2011 . Erbrecht, Familienrecht
Schlägt ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die Erbschaft aus, weil er “befürchtet, dass da nur Schulden sind”, so kann er, wenn sich später die Werthaltigkeit des Nachlasses herausstellt, seine Ausschlagungserklärung nicht wegen Irrtums anfechten. OLG Düsseldorf, 31.01.2011 – I-3 Wx 21/11 Zur Veröffentlichung des DNotI
21.03.2011 . Erbrecht
Wird eine Verfügung von Todes wegen ausgeführt, obwohl sie unwirksam ist, und beruht die Ausführung auf der Beachtung des Erblasserwillens, den Begünstigter und Belasteter anerkennen, ist das wirtschaftliche Ergebnis dieses Vollzugs erbschaftsteuerrechtlich zu beachten. Bundesfinanzhof, Urteil vom 22.9.2010, II R 46/09
3.03.2011 . Erbrecht, Steuerrecht
Sind die Eltern und Großeltern des kinderlosen Erblassers zur Zeit des Erbfalls bereits verstorben, so erben ein gemeinsamer Abkömmling der Großeltern väterlicherseits und ein Abkömmling der Großmutter mütterlicherseits je zur Hälfte. Das Großelternpaar väterlicherseits (oder dessen Abkömmlinge) käme hinsichtlich des Erbteils des Großelternpaars mütterlicherseits nur dann zum Zug, wenn dieses vorverstorben wäre, ohne dass beim Erbfall (nicht nur gemeinsame) Abkömmlinge dieses Großelternpaares am Leben wären, § 1926 Abs. 4 BGB (OLG Düsseldorf 28.12.2010, I-3 Wx 222/10).
Zur zitierten Website …
24.01.2011 . Erbrecht