RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Patientenverfügung

Die Frage, wie verbindlich eine Patientenverfügung ist, wird seit Jahren diskutiert. Befürworter fordern ihre strikte Beachtung. Die anstehende Reform des Betreuungsrechts wird das Selbstbestimmungsrecht der Patienten stärken und die Rechtssicherheit erhöhen. – Zur zitierten Website

16.11.2004 . Erbrecht

Zur Wechselbezüglichkeit beim Ehegattentestament

Über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen behalten auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit und können nicht gemäß § 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben werden. – Zur zitierten Website

3.11.2004 . Erbrecht

BGH: Zur Wechselbezüglichkeit nach der Ehescheidung fortgeltender Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testamentes

Über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen behalten
auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit und können nicht gemäß
§ 2271 Abs. 1 Satz 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben
werden. (BGH, Urt. v. 7.7.2004 – IV ZR 187/03) – Zur zitierten Website

12.09.2004 . Erbrecht

Stiften im Revier

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Unter dem Motto „Stiften im Revier!“ fand am 17. Juli 2004 erstmals ein Stiftungstag für das gesamte Ruhrgebiet statt. Veranstalter waren die Stadt Gelsenkirchen, der Kommunalverband Ruhrgebiet, der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Sparkasse und Volksbank Gelsenkirchen sowie zahlreiche weitere Kooperationspartner wie der Bundesverband Deutscher Stiftungen, „pro Ruhrgebiet“ sowie die Firmen ELE Emscher Lippe Energie GmbH und Gelsenwasser AG. Ziele der Veranstaltung waren, die Stiftungsidee in der Region populärer zu machen, bürgerschaftliches Engagement anzuregen und ein regionales Stiftungsnetzwerk aufzubauen. In Vorträgen, Workshops und Gesprächsrunden wurden hierzu wichtige Themen erörtert.

17.07.2004 . Erbrecht, Stiftungsrecht

Auswirkungen des Grundsicherungsgesetz auf das Behindertentestament

Aus dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung in Alter und Bewerbsminderung resultieren wichtige Konsequenzen für das Behindertentestament, die bei der erbrechtlichen Beratung zu berücksichtigen sind. – Zur zitierten Website

3.06.2004 . Erbrecht

BVerfG – Testierfreiheit gegen Eheschließungsfreiheit

Eine Ebenbürtigkeitsklausel kann den Erben verfassungswidrig in seiner Eheschließungsfreiheit beeinträchtigen.

Betroffen ist die testamentarische Klausel des ehemaligen Kronprinzen Wilhelm von Preußen, nach der derjenige nicht erben soll, der nicht in einer der alten Brandenburg-Preußischen Hausverfassung entsprechenden Ehe lebt (Ebenbürtigkeitsklausel).

Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG schützt mit der Testierfreiheit des Erblassers die Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Tod hinaus. Dabei muss der Erblasser seine Abkömmlinge nicht gleich behandeln. (BVerfG 03.04.04) – Zur zitierten Website

1.06.2004 . Erbrecht

BayObLG: Bei Alkoholsucht des Erblassers kann Testament unwirksam sein

Langjährige Trunksucht macht das Testament eines Alkoholikers unwirksam, wenn damit der Verlust einer unbeeinflussten Willensbildung gegeben ist. Mit dieser Begründung hat das Bayerische Oberste Landesgericht in München den Nachlass eines verstorbenen Immobilienbesitzers einem früher begünstigten Halbbruder zugesprochen, ein aufgrund eines späteren Testaments aus der Zeit der Trunksucht als Erbe eingesetzter anderer Verwandter und dessen Frau gehen leer aus (Az.:1Z BR 6/03). – Zur zitierten Website

21.04.2004 . Erbrecht

OLG Bamberg: Notar muss nicht über Rückübertragungsverpflichtung belehren

Ein Notar muss einen Schenker bei einem Schenkungsvertrag nicht über die Möglichkeit einer Rückübertragungsverpflichtung belehren, wenn sich aus den Umständen nicht ergibt, dass das Einfügen dieser Verpflichtung für die rechtliche Position seines Mandanten wesentlich ist. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (Entscheidung vom 02.02.2004; Az.: 4 U 136/03). – Zur zitierten Website

6.04.2004 . Erbrecht

Beweislast für die Echtheit eines Testaments

OLG Köln, Beschl. v. 12. 11. 2003, 2 Wx 25/03 (FGG §§ 12, 27, 29; BGB § 2358):
Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Echtheit eines Testaments trägt grundsätzlich derjenige, der aus dem Testament ein Erbrecht herleitet. Verbleiben nach ausreichenden Ermittlungen Zweifel daran, ob nachträgliche Veränderungen einer Testamentsurkunde vom Erblasser selbst vorgenommen wurden, so gehen diese Zweifel im Erbscheinsverfahren zu Lasten desjenigen, der sich zur Begründung des von ihm beanspruchten Erbrechts auf die Veränderungen beruft. Wenn nicht auszuschließen ist, dass der Erblasser die Streichung einer Erbeinsetzung auf der Testamentsurkunde schon vor der Unterschriftsleistung vorgenommen hat, trägt den Nachteil der Unaufklärbarkeit auch derjenige, dessen Name gestrichen worden ist. – Zur zitierten Website

15.03.2004 . Erbrecht

BGH: Zuwendungen an die Stiftung Frauenkirche Dresden unterliegen der Pflichtteilsergänzung

Die Klägerin begehrt als Alleinerbin einen Teil der Summe zurück, die ihr Vater vor seinem Tod der beklagten Stiftung Frauenkirche Dresden zuwandte. Der unter anderem für erbrechtliche Fragen zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist zu dem Ergebnis gelangt, daß es sich bei den Zuwendungen an die Beklagte um, der Pflichtteilsergänzung unterliegende, Schenkungen handelte. Endgültige unentgeltliche Zuwendungen dieser Art unterliegen als stiftungskapitalerhöhende Zustiftungen oder als zum zeitnahen Einsatz für Stiftungszwecke gedachte freie oder gebundene Spenden dem Schenkungsrecht. – Zur zitierten Website

11.12.2003 . Erbrecht, Stiftungsrecht

Die steuerfreie Übertragung des Familieneigenheims an Ehegatten

Nach § 13 Abs. 4 a. ErbStG sind Zuwendungen unter Lebenden, mit denen ein Ehegatte dem anderen Ehegatten Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus oder einer im Inland belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung (Familienwohnheim) verschafft oder den anderen Ehegatten von eingegangenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder der Herstellung des Familienwohnheims freistellt, steuerfrei. Entsprechendes gilt, wenn ein Ehegatte nachträglichen Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand für ein Familienwohnheim trägt, das im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten oder im Eigentum des anderen Ehegatten steht. Die Steuerfreibeträge werden dadurch nicht verbraucht. – Zur zitierten Website

17.09.2003 . Erbrecht

Erbrecht-Ratgeber

Der Erbrecht-Ratgeber bietet ausführliche Informationen zum deutschen Erbrecht.
Erben, Erblasser,Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte …
Beschreibung: Informationen zum deutschen Erbrecht werden zur Verfügung gestellt. – Zur zitierten Website

17.08.2003 . Erbrecht

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