RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Kein Unterhaltsvorschuss für Kind von anonymem Samenspender im Ausland

Ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) besteht in der Regel nicht, wenn die Feststellung der Vaterschaft deswegen von vorneherein aussichtslos ist, weil die Kindesmutter eine im Ausland bezogene anonyme Samenspende in Anspruch genommen hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 16.05.2013, Az.: 5 C 28.12). zur zitierten webseite

17.05.2013 . Familienrecht

Aus dem Iran stammender Ehemann schuldet seiner Ehefrau Goldmünzen im Wert von über 200.000 € als Morgengabe

Ein aus dem Iran stammender 33jähriger Ehemann ist verpflichtet, seiner 29jährigen Ehefrau iranischer Herkunft als Morgengabe Goldmünzen im Wert von umgerechnet 213.208 Euro auszuhändigen. Das hat der 8. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 04.07.2012 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund abgeändert. zur zitierten Pressemitteilung

3.05.2013 . Familienrecht

Scheidung iranischer Staatsangehöriger nach iranischem Recht

Die im Iran geschlossene Ehe iranischer Eheleute kann in Deutschland nach iranischem Recht geschieden werden. Das hat der 4. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 17.01.2013 entschieden und damit die bereits vom Amtsgericht – Familiengericht – Siegen ausgesprochene Scheidung bestätigt. zur zitierten Pressemittelung

3.05.2013 . Familienrecht

Ausbildungsvergütung vermindert Unterhaltsanspruch

1. Der Kindesunterhaltsanspruch eines Minderjährigen, der eine Ausbildung aufnimmt, gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil entfällt oder reduziert sich für den gesamten Monat nach der Auslegung des § 1602 Abs. 1 BGB ab dem Beginn desjenigen Monats, in dessen Verlauf die erste Ausbildungsvergütung tatsächlich ausgezahlt wird. Auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrages oder Beginns der Arbeitsaufnahme kommt es demgegenüber nicht entscheidend an.

2. Die Zahlung der ersten Ausbildungsvergütung – nicht aber bereits der Abschluss des Ausbildungsvertrages oder die Arbeitsaufnahme – begründet für den Monat der Auszahlung eine nach der Errichtung des bestehenden Kindesunterhaltstitels liegende zulässige Einwendung im Sinne der §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 767 Abs. 1 und 2 ZPO. OLG Hamm Az 3 UF 245/12, Beschluss vom 23.1.2013

3.05.2013 . Familienrecht

Geltendmachung von Volljährigenunterhalt für die Vergangenheit

1. Anschreiben des Jugendamtes, das nach eigener Angabe von einem volljährigen Kind “um Berechnung seines Unterhaltsanspruches gebeten” wurde, unter der Bezeichnung “Jugendamt / Beistandschaft” an den unterhaltspflichtigen Elternteil wegen Auskunftserteilung bzw. Unterhaltsbezifferung schaffen nicht die Voraussetzungen nach § 1613 Abs. 1 BGB für eine Geltendmachung des Kindesunterhaltes für die Vergangenheit.
2. Zum Umfang der Titulierung einer ursprünglich auf einen Prozentsatz des Regelbetrags nach § 1 RegelbetragVO lautenden Jugendamtsurkunde nach Umstellung zum 1. Januar 2008 und späterer Volljährigkeit des Berechtigten.                                            OLG Celle Az 10 WF 76/13, Beschluss vom 14.3.2013

3.05.2013 . Familienrecht

Keine Anerkennung einer in Thailand registrierten Privatscheidung

Hat ein deutsch/thailändisches Ehepaar während der Ehe sowohl in Deutschland als auch in Italien gemeinsam gelebt, scheidet die Anerkennung einer in Thailand registrierten Privatscheidung aus, wenn auf die Scheidung entweder deutsches oder italienisches Recht Anwendung findet.
KG Berlin Az 1 VA 12/12, Beschluss vom 19.03.2013

3.05.2013 . Familienrecht

Kein Schadensersatz für Unterhaltszahlungen für ein scheineheliches Kind

Mit Beschluss vom 20.2.2013 hat der BGH entschieden,  dass weder ein von der Ehefrau begangener Ehebruch noch das bloße Verschweigen der hieraus folgenden möglichen Nichtvaterschaft gegenüber dem Ehemann zu einer Schadensersatzpflicht der (geschiedenen) Ehefrau hinsichtlich des von ihm geleisteten Unterhalts für das scheineheliche Kind führt. BGH  Az XII ZB 412/11, Beschluss

 


3.05.2013 . Familienrecht

Bundestag: Neues Umgangsrecht verabschiedet – mehr Rechte für leibliche Väter

Am 25. April 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters beschlossen. Damit sollen Entscheidungen des EGMR umgesetzt werden. Der leibliche Vater, dessen Kind mit den rechtlichen Eltern in einer sozialen Familie lebt, und der zu seinem Kind noch keine enge persönliche Beziehung aufbauen konnte, soll unter bestimmten Bedingungen ein Umgangs- und Auskunftsrecht erhalten. Um in Kraft treten zu können, muss das Gesetz noch vom Bundesrat beschlossen und dann verkündet werden. zur Pressemitteilung

3.05.2013 . Familienrecht

Deutsch-französischer Wahlgüterstand tritt in Kraft

Am 01.05.2013 tritt der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft in Kraft, den die beiden Länder in einem bilateralen Abkommen Anfang 2010 beschlossen haben. Dies teilt das Bundesjustizministerium am 29.04.2013 mit. zur zitierten webseite

29.04.2013 . Familienrecht

Ausbildungsvergütung vermindert Unterhaltsanspruch

Das OLG Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, wie sich die Zahlung der Ausbildungsvergütung erst am Endes des Monats auf den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes, der jeweils zu Beginn eines Monates entsteht, auswirkt.  Das Gericht entschied:  Die Ausbildungsvergütung vermindert den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit Beginn dcs Monats der ersten Auszahlung, Beschluss des OLG Hamm vom 23.01.2013 – 3 UF 245/12 . zur zitierten Seite…

15.04.2013 . Familienrecht

Umgangsregelung ohne Übernachtung

Eine Umgangsregelung ohne Übernachtung hält sich noch im Rahmen des durch § 1684 Abs. 1 BGB dem Richter eröffneten Ausgestaltungsspielraums. Sie ist jedenfalls dann keine Umgangseinschränkung im Sinne des § 1684 Abs. 4 BGB, solange nicht dadurch eine faktische Umgangseinschränkung entsteht, dass die Wohnorte des Umgangsberechtigten und des Kindes sehr weit voneinander entfernt sind. Allerdings bedarf der Ausschluss von Übernachtungen auch bei geringer Distanz dieser Wohnorte besonderer Rechtfertigung, weil Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil in der Regel dem Kindeswohl entsprechen. Das bloße Alter eines Kindes ist kein maßgebliches Kriterium, das für die Frage der Anordnung von Übernachtungskontakten herangezogen werden kann. Außerdem geht es in der Entscheidung um die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung im Umgangsverfahren, wenn von einem Elternteil ein Verdacht vorgetragen wird, der jeder Tatsachengrundlage entbehrt (hier: behaupteter Alkohol- und Drogenmissbrauch).OLG Saarbrücken Az 6 UF 20/13, Beschluss vom 23.1.2013

3.04.2013 . Familienrecht

Titel los: Namensrechtliche Folgen der Eheaufhebung

So schnell ist Mann den Titel los: Der im Jahre 1940 geborene Klaus D. sowie die im Jahre 1924 geborene Gräfin von G. schlossen am 20. Januar 2010 vor dem Standesamt in S. die Ehe.  Sie bestimmten den Familiennamen der Frau Gräfin von G. zu ihrem Ehenamen.  Für die Ehefrau wurde im Oktober 2010 eine Betreuerin bestellt.  Mit Antragsschrift vom 15. Juni 2011 leitete der Ehemann sodann bei dem Amtsgericht – Familiengericht – H. ein Verfahren ein mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden. Die Ehefrau beantragte, die Ehe der Beteiligten aufzuheben. Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger kam zu dem Ergebnis, dass bei der Ehefrau ein hirnorganisches Psychosyndrom im Sinne eines leichten demenziellen Syndroms einhergehend mit einer Wesensänderung zu diagnostizieren sei und diese bei Eingehung der Ehe am 20. Januar 2010 nicht ehemündig war. Das Familiengericht hat daraufhin durch seinen am 26. Oktober 2011 verkündeten Beschluss die Ehe aufgehoben. Den Titel wollte der Ex-Ehemann behalten. Das OLG Celle folgte dem nicht. Der Ehegatte, der anlässlich der Eheschließung den Familiennamen des Ehepartners als Ehenamen angenommen hat, führt ab Rechtskraft der Aufhebung der Ehe wieder den Familiennamen, den er vor der Eheschließung geführt hat. Das Eheregister sei  durch die Aufhebungsentscheidung unrichtig geworden und von Amts wegen zu berichtigen. Az 17 W 13/12, Beschluss vom 6.2.2013

3.04.2013 . Familienrecht

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