Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt für die Dauer der ersten Berufsausbildung. Durch den sogenannten Bologna-Prozess wurde die Studienkombination Bachelor-Master eingeführt. Ist mit dem Bachelor-Abschluss diese erste Ausbildung beendet und der daran anschließende Master-Studiengang ein Zweitstudium? Mit dieser Frage hatte sich das AG Frankfurt a.M. zu befassen. Es entschied im Sinne des Unterhalt begehrenden Kindes: die Einheitlichkeit gem. § 1610 II BGB vom Bachelor- und Master-Studium ist danach dann gegeben, wenn die beiden Ausbildungsschritte in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, wovon regelmäßig auszugehen sei und die Kosten für die unterhaltsverpflichteten Eltern nicht wirtschaftlich unzumutbar sind ( AG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.11.2011 – 454 F 3056/11 ).
24.04.2012 . Familienrecht
Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 21.02.2012, Az.: 10 UF 253/11 einer nach über 30jähriger Ehe geschiedenen Frau ohne abgeschlossene Berufsausbildung einen unbefristeten Anspruch auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt zugebilligt. Ihr im Verhältnis zum Einkommen des geschiedenen Ehemannes niedrigerer Verdienst aus ungelernten Tätigkeiten stelle einen ehebedingten Nachteil dar, der auf einem Ausbildungsabbruch infolge Eheschließung und Kinderbetreuung beruhe. Aufgrund der langen Ehedauer sei dieser Nachteil voll und unbefristet auszugleichen. zum Beschluss….
5.04.2012 . Familienrecht
Ein biologischer beziehungsweise mutmaßlich biologischer Vater hat keinen Anspruch auf Anerkennung der Vaterschaft, wenn die Kindsmutter mit einem anderen Mann zusammenlebt, der rechtlich als Vater gilt. Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22.03.2012 ist dies zumindest dann der Fall, wenn eine sozial-familiäre Bindung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind besteht. In den entschiedenen Verfahren ist einer der Beschwerdeführer leiblicher Vater einer Tochter, der andere mutmaßlich leiblicher Vater einer solchen (Az.: 45071/09 und 23338/09). zur zitierten website…
22.03.2012 . Familienrecht
Nach dem Tod der Kindesmutter hatte das AG Bonn die Schwester der Kindesmutter zum Vormund des zwölf Jahre alten Sohnes der Verstorbenen bestellt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des zu Lebzeiten der Mutter nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Vaters blieb ohne Erfolg. Das OLG Köln entschied, dass bei der nach dem Tod der Mutter zu treffenden Entscheidung über die Übertragung der elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Vater dessen Elternrecht aus Art. 6 II 1 GG gegen die Grundrechtsposition des Kindes aus Art. 2 I i. V. mit Art. 1 I GG abzuwägen ist. Im Zweifel kommt den Grundrechten des Kindes der Vorrang zu. Bei einem älteren (hier: 12 Jahre alten) Kind widerspricht die Sorgerechtsübertragung auf den nichtehelichen Vater in aller Regel dem Kindeswohl, wenn ein der Übertragung des Sorgerechts auf den Vater entgegenstehender, ernsthaft geäußerter Wille des Kindes übergangen würde. zum Beschluss OLG Köln II-4 UF 229/11
19.03.2012 . Familienrecht
Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, welcher Selbstbehalt einem Elternteil gegenüber seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte Selbständigkeit wieder verloren hat, zuzubilligen ist. Die Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2011 ) weist den Selbstbehalt eines Elternteils gegenüber seinem dem Grunde nach unterhaltsberechtigten Kind in unterschiedlicher Höhe aus. Er beträgt gegenüber minderjährigen sowie volljährigen privilegierten Kindern bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen 770 €, bei Erwerbstätigen 950 € (notwendiger Selbstbehalt), gegenüber den übrigen Kindern jedoch in der Regel mindestens 1.150 € (angemessener Selbstbehalt). Das Gericht hat mit Urteil vom 18.01.2012 -Az XII ZR 15/10- entschieden, dass dem unterhaltspflichtigen Elternteil ein ebenso erhöhter angemessener Selbstbehalt zu belassen ist, wie ihn die unterhaltsrechtlichen Tabellen und Leitlinien für den Elternunterhalt vorsehen ( aktuell mindestens 1.500,00 € ). zum zitierten Urteil…
5.03.2012 . Familienrecht
Gegen den Willen der Mutter kann der Vater eines nichtehelichen Kindes nur dann das gemeinsame Sorgerecht für das Kind erhalten, wenn die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung dem Wohl des Kindes dient. Führt nach Einschätzung des Gerichts das gemeinsame Sorgerecht zu weiterem Konfliktstoff zwischen den Eltern, sind die sich hieraus ergebenden Belastungen für das Kind mit dessen Wohl nicht vereinbar. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden und hat im konkreten Fall den Sorgerechtsantrag eines Vaters zurückgewiesen (Beschluss vom 22.12.2011, Az.: 10 UF 171/11). zur zitierten Webseite….
16.02.2012 . Familienrecht
Im Sommer letzten Jahres hatte ein Versäumnisurteil des BGH für ein beachtliches mediales Aufsehen gesorgt, obwohl der Senat lediglich seine bisherige Rechtsprechung konkretisiert und bestätigt hat. Ausgangspunkt war ein Urteil des OLG Düsseldorf, das der Mutter eines damals neunjährigen Kindes weiterhin einen Anspruch auf Unterhalt wegen dessen Betreuung zubilligte. Das OLG vertrat die Ansicht, die Mutter müsse neben der Betreuung eines Kindes im Alter von acht bis zu zwölf Jahren einer Erwerbstätigkeit von lediglich 20 Wochenstunden nachgehen. Nachdem der BGH dieses Urteil aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen hatte, entschied das OLG nunmehr, dass für die Zeit des Besuches der Grundschule aufgrund des Betreuungsangebotes von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr eine Verpflichtung zu einer 30-stündigen Tätigkeit und danach zu einer vollschichtigen Tätigkeit bestehe. zur Entscheidung…
13.01.2012 . Familienrecht
Das OLG Naumburg hat mit Beschluss vom 22.09.2011 – 8 UF 118/11 über die unterhaltsrechtliche Verteilung von Schulgeld und Kosten für den Besuch eines Schulhortes entschieden:
1. Beim Schulgeld handelt es sich um unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes, für den die Eltern ihrem Kind gegenüber im Verhältnis ihrer Einkünfte zueinander haften. Ein Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Eltern findet hier nicht statt, auch dann nicht, wenn die Eltern den Schulvertrag gemeinsam abgeschlossen haben. In Betracht kommt hier grundsätzlich nur ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch des Elternteils, der das Schulgeld getragen hat. Voraussetzung für diesen Ausgleichsanspruch ist, dass sich der Ausgleichsschuldner zu der Zeit, von der an Erfüllung gefordert wird, in Verzug befand, oder dass der Ausgleichsanspruch rechtshängig war. (amtlicher Leitsatz)
2. Kosten des Schulhorts sind nur dann Mehrbedarf des Kindes, wenn der Hortbesuch im Interesse des Kindes (etwa aus pädagogischen Gründen) geboten ist. Kein Mehrbedarf sind diese Kosten, soweit deren Aufwendung erforderlich ist, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Sofern die Eltern den Hortvertrag gemeinsam geschlossen haben, unterfallen diese Kosten dem Gesamtschuldnerausgleich und zwar grundsätzlich entsprechend der gesetzlichen Regelung zu gleichen Anteilen, sofern zwischen den beteiligten Eltern, insbesondere über eine Regelung/Vereinbarung über den Ehegattenunterhalt nicht etwas anderes bestimmt worden ist. (amtlicher Leitsatz) mehr…
12.01.2012 . Familienrecht
Zwei obergerichtliche Entscheidungen befassen sich mit den Kosten des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens:
Während das OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2011 – 13 UF 148/11 die Auffassung vertritt, dass eine Beteiligung der Kindesmutter an den gerichtlichen Kosten der Vaterschaftsfeststellung im Regelfall nicht der Billigkeit entspricht zum Urteil…
ist das OLG Naumburg, Beschluss vom 27.09.2011 -8 WF 217/11 gegenteiliger Auffassung: In Verfahren auf Vaterschaftsfeststellung richtet sich im erstinstanzlichen Verfahren die Kostenentscheidung nach § 81 FamFG. Danach ist die Kostenaufhebung zwischen den beteiligten Kindeseltern gerechtfertigt, wenn für den Kindesvater vor Kenntnis des Ergebnisses des gerichtlich eingeholten Abstammungsgutachtens nicht sicher sein konnte, dass er der Vater ist. (Leitsatz des Gerichts) mehr….
12.01.2012 . Familienrecht
Der Umzug eines nach § 1603 II BGB gesteigert Unterhaltspflichtigen zu seiner – mit ihm nicht verheirateten – neuen Lebensgefährtin kann jedenfalls dann unterhaltsrechtlich nicht gebilligt werden, wenn er ihn außer Stande setzt, den Mindestunterhalt für sein aus einer früheren Beziehung hervorgegangenes Kind zu zahlen. (Leitsatz des Gerichts OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.11.2011 – 6 UF 110/11 ). In dem der Entscheidung zugrundliegenden Fall wurde der Kindesvater auf Zahlung von Kindesunterhalt für seinen 16-jährigen Sohn in Anspruch genommen. Der Vater war, nachdem er arbeitslos geworden war, zu seiner rund 300 km entfernt wohnenden neuen Lebensgefährtin gezogen, wo er erneut vollschichtig in seinem Beruf arbeitet. Sein Umgangsrecht mit dem Sohn nimmt er regelmäßig an zwei Wochenenden im Monat wahr. Dabei fährt er mit dem eigenen Pkw. zur zitierten webseite…
9.01.2012 . Familienrecht
Bei einem Einkommen des Kindesvaters jenseits des Höchsteinkommens nach der Düsserldorfer Tabelle (derzeit 5.100,00 € netto) muss das Kind, das einen den Höchstbetrag übersteigenden Bedarf geltend macht, diesen konkret darlegen und beweisen. Dabei reicht es allerdings aus, besondere oder besonders kostenintensive Bedürfnisse zu belegen. Das hat Ende November das OLG Brandenburg entschieden – 9 UF 70/11 mehr…
9.01.2012 . Familienrecht
Auch bei der Volljährigenadoption erhält der Anzunehmende als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden (gegen: AG Leverkusen, FamRZ 2008, 2058; RNotZ 2009, 544). OLG Hamm, Beschl. v. 30.6.2011 – II-4 UF 186/10
25.11.2011 . Familienrecht