RECHTSANWÄLTE_NOTARE

OLG Hamm: Keine Zuständigkeit des Notars für die Einreichung einer Gesellschafterliste bei nur mittelbarer Mitwirkung

Bei lediglich “mittelbarer” Mitwirkung an einer Änderung in den Personen der Gesellschafter einer GmbH durch Beurkundung der Änderung der Firma eines Gesellschafters ist der Notar nicht an Stelle des Geschäftsführers zur Einreichung der geänderten Gesellschafterliste gemäß § 40 Abs. 2 GmbHG verpflichtet. Dies hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 02.11.2011 – 27 W 100/11 entschieden.

1.12.2011 . Gesellschaftsrecht

Zur Frage, inwieweit Abstimmungsmängel zur Nichtigkeit eines Gesellschafterbeschlusses führen

Bei einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gemäß § 5a GmbHG führt ein Verstoß im Abstimmungsverfahren, etwa bei einer Abstimmung, obwohl die Beschlussfähigkeit nach der Satzung nicht gegeben ist, nur zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit des gefassten Beschlusses. Dies gilt auch für die Abberufung des nicht erschienenen Gesellschafter-Geschäftsführers aus wichtigem Grund. Solange im Anfechtungsverfahren die Nichtigkeit des Beschlusses nicht rechtskräftig ausgesprochen ist, ist er mit dem festgestellten Inhalt wirksam. Die Anfechtbarkeit allein ist kein Eintragungshindernis für das Registergericht.

Diese Ansicht vertritt das OLG Stuttgart in einem Beschluss vom 25.10.2011 – 8 W 387/11.

16.11.2011 . Gesellschaftsrecht

Vollstreckung eines Titels trotz zwischenzeitlicher Namens-/Firmenänderung der Gläubigerin

Die bloße Änderung des Namens oder der Firma steht der Vollstreckung aus einem Titel dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Personenidentität dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden zweifelsfrei nachweist. Hierzu reicht grundsätzlich eine von einem Notar aufgrund Einsichtnahme in das elektronische Handelsregister erstellte Bescheinigung aus.
Dass die Namensänderung bzw. Umfirmierung einer Partei in der Vollstreckungsklausel nicht vermerkt wird, führt lediglich dazu, dass das zuständige Vollstreckungsorgan, das zu eigenen Ermittlungen hinsichtlich der Parteiidentität zwar berechtigt, nicht aber verpflichtet ist, die Durchführung der Vollstreckung mit der Begründung verweigern kann, diese Identität lasse sich nicht einwandfrei feststellen.

Diese Leitsätze hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 21.07.2011, I ZB 93/10 aufgestellt. Zum Beschluss

14.11.2011 . Allgemein, Gesellschaftsrecht

Zur Wirksamkeit einer auf die Eintragung im Register bedingten Niederlegungserklärung

MIt Beschluss des BGH vom 21.06.2011 hat dieser die herrschende Auffassung bestätigt, wonach der Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer AG sein Amt mit Wirkung ab Eintragung der Niederlegung im Handelsregister erklären kann. Hintergrund für eine solche Vorgehensweise ist die Überlegung des Geschäftsführers, dass er bis zu seiner Austragung dann die Registeranmeldung noch selbst vornehmen kann.

Dies war auch im vorliegenden Fall wichtig, da der Gesellschafter seinen Sitz in Texas, USA hatte. In diesem Zusammenhang stellt der BGH auch klar, dass ein Registergericht bei der Vorlage einer Empfangsbestätigung des Niederlegungsschreibens zunächst von deren Richtigkeit ausgehen müsse, es sei denn es habe begründete Zweifel. Zum Beschluss

10.11.2011 . Gesellschaftsrecht

Antragsrecht des Notars bei Satzungsänderungen einer GmbH

Hat der Notar einen Beschluss über eine Satzungsänderung bei einer GmbH beurkundet, so gilt er gemäß § 378 Abs. 2 FamFG als ermächtigt, die erforderliche Handelsregisteranmeldung im Wege der Eigenurkunde vorzunehmen (Leitsatz der DNotI-Redaktion) – OLG Oldenburg, 16.9.2011 – 12 W 193/11. Zur zitierten Webseite

4.11.2011 . Gesellschaftsrecht

BGH: Keine Absicherung einer aufschiebend bedingten Anteilsabtretung durch Eintragung eines Vermerks in die Gesellschafterliste

Nach dem Beschluss des BGH vom 20.9.2011 – II ZB 17/10, ist das Registergericht berechtigt, eine Gesellschafterliste zurückzuweisen, die entgegen § 40 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern solche nur ankündigt.
Eine solche Gestaltung wurde zur Vermeidung eines gutgläubigen Erwerb des Geschäftsanteils durch einen Dritten in der Kautelarpraxis empfohlen.

Nach Ansicht des BGH ist dies nicht notwendig, da ein aufschiebend bedingt abgetretener Geschäftsanteil nicht nach § 161 Abs. 3 BGB i.V.m. § 16 Abs. 3 GmbHG vor Bedingungseintritt von einem Zweiterwerber gutgläubig erworben werden kann.

Zum Beschluss des BGH

2.11.2011 . Gesellschaftsrecht

BGH zur „Mehrheit der anwesenden Stimmen“ bei schriftlichem Beschluss

Ist im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft geregelt, dass über bestimmte Beschlussgegenstände nicht die Mehrheit der abgegebenen, sondern die Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet, und ergibt die Auslegung des Gesellschaftsvertrags, dass die Mehrheit der anwesenden Stimmen als Mehrheit aller teilnehmenden und nicht als Mehrheit der mit Ja oder Nein stimmenden Gesellschafter zu verstehen ist, sind bei schriftlicher Beschlussfassung mit den „anwesenden“ Gesellschaftern im Regelfall nicht alle, sondern nur die Gesellschafter gemeint, die sich an der schriftlichen Abstimmung beteiligen. Das hat der BGH mit Urteilen vom 19.7.2011 (II ZR 153/09 und II ZR 209/09) entschieden. Zur zitierten Webseite

6.10.2011 . Gesellschaftsrecht

Zur Weisungsgebundenheit kommunaler Mandatsträger im Aufsichtsrat

Kommunale Gremien können nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.08.2011, AZ 8 C 16.10) gegenüber ihren Vertretern in einem fakultativ errichteten Aufsichtsrat eines Versorgungsunternehmens, welches als GmbH organisiert ist und an dem die Kommune eine Mehrheitsbeteiligung hält, auch dann weisungsgebunden sein, wenn dies im Gesellschaftsvertrag nicht explizit verankert ist. Dies ergibt sich daraus, dass nur hierdurch die Kommune sicherstellen kann, dass die Voraussetzungen des § 108 GO NRW gegeben sind.

6.10.2011 . Gesellschaftsrecht

Die Eigenkapitalersatzregeln im GmbH-Recht sind auch auf ausländische Gesellschaften anwendbar

Nach dem Urteil des BGH vom 21.07.2011 IX ZR 185/10 sind die sog. Novellenregeln über die Nachrangigkeit kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen als Insolvenzrecht zu bewerten. Dies eröffnet die Möglichkeit sie auch auf ausländische Kapitalgesellschaften anzuwenden, die in der Bundesrepublik unternehmerisch tätig werden. Zum Urteil

15.09.2011 . Gesellschaftsrecht

Zum Zugang der Amtsniederlegungserklärung des Geschäftsführers einer GmbH mit ausländischen Gesellschaftern

Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zugegangen ist, beurteilt sich nach dem Ortsrecht des Abgabeorts. Eine Pflicht des Registergerichts zur Amtsermittlung nach §§ 26, 382 FamFG besteht nur dann, wenn entweder die formalen Mindestanforderungen für eine Eintragung nicht erfüllt sind oder wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit der zur Eintragung angemeldeten Erklärungen oder der Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen bestehen (BGH 21.6.2011, II ZB 15/10).
Zur zitierten Website …

29.08.2011 . Gesellschaftsrecht, Handelsrecht

Unternehmensverträge können nicht in das Handelsregister einer KG eingetragen werden

Gem. § 291ff. AktG sind Unternehmensverträge bei Aktiengesellschaften erst wirksam, wenn sie im Handelsregister der beherrschten Gesellschaft eingetragen wurden. Diese Grundsätze wurden mit unterschiedlicher Begründung von der Rechtsprechung auch auf die GmbH übertragen. Nach einer Entscheidung des OLG München vom 08.02.2011,Az. 31 Wx 68/11 kann dies nicht auf die GmbH & Co. KG übertragen werden, weil bei dieser schon der Gesellschaftsvertrag nicht zum Handelsregister anzumelden ist. Das OLG München widerspricht damit einer in der Kommentarliteratur vordringenden Meinung.

22.08.2011 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht

Keine Volleinzahlung bei Barkapitalerhöhung einer UG (haftungsbeschränkt) auf 25.000.– €; „Umwandlung“ in GmbH

Das Gebot der Volleinzahlung für die UG (haftungsbeschränkt) in § 5a Abs. 2 S. 1 GmbHG, gilt bereits nicht mehr für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 2 GmbHG erreicht wird; der Wegfall der Beschränkungen gem. § 5a Abs. 5 GmbHG ist nicht von einer vorherigen Volleinzahlung des Stammkapitals i. H. v. 25.000.– € abhängig. OLG Hamm, Beschl. v. 5.5.2011 – I-27 W 24/11 Zur Veröffentlichtung des DNotI

19.08.2011 . Gesellschaftsrecht

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