RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Nach der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren ist die Fortsetzung einer GmbH nicht mehr möglich, selbst wenn die Gesellschaft im Handelsregister noch nicht gelöscht ist. Etwas anderes kann auch nicht aus der Regelung des § 394 Abs. 1 S. 2 FamFG abgeleitet werden, die nur die Voraussetzungen der Löschung der Gesellschaft von Amts wegen betrifft, nicht aber die Frage einer Fortsetzungsfähigkeit der Gesellschaft (OLG Celle 29.12.2010, 9 W 136/10).
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31.01.2011 . Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende GbR als unverwechselbares Rechtssubjekt bezeichnet sein. Die Berechtigung zur Vertretung einer zum Zeitpunkt der Beurkundung bereits bestehenden GbR kann weder durch Eigenerklärungen der als Gesellschafter Auftretenden noch durch eidesstattliche Versicherungen nachgewiesen werden (KG Berlin 25.11.2010, 1 W 417/10).
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25.01.2011 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Kaufrecht
Die persönliche Versicherungserklärung des Geschäftsführers hat sich nicht auf das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 GmbHG (keine Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt) zu erstrecken. OLG Hamm, 29.9.2010 – I-15 W 460/10
14.01.2011 . Gesellschaftsrecht
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7.01.2011 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
BGH, Urt. v. 25.10.2010 – II ZR 115/09
30.12.2010 . Gesellschaftsrecht
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ersetzt seit 1.11.2010 die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008. Änderungen haben sich insbesondere durch die Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung ergeben, so z.B. bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG).
Bei der Übertragung von nur teilweise vermieteten oder verpachteten Grundstücken liegt hingegen eine GiG vor, wenn die nicht genutzten Flächen zur Vermietung oder Verpachtung bereitstehen und die Vermietungstätigkeit vom Erwerber für eine nicht unwesentliche Fläche fortgesetzt wird (vgl. BFH, Urteil v. 30.4.2009, V R 4/07, BStBl 2009 II S. 863). Zum vollständigen Artikel
21.12.2010 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht
Ein Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 26.03.2010, 19 U 145/09) gibt Anlass im Bereich der sog. Asset-Deals zwingend einen Notar mit der Beurkundung zu beauftragen. Nach dem OLG Hamm findet § 311b Abs.3 BGB, wonach die Verpflichtung zur Übertragung des gesamten Vermögens, notariell zu beurkunden ist, auch auf den Fall Anwendung, dass eine GmbH ihr gesamtes Inventar an einen Dritten verkauft. Um daher dem späteren Einwand der Nichtigkeit des gesamten Vertrages entgegentreten zu können, sollten solche Verträge im Wege des sichersten Weges beurkundet werden.
16.12.2010 . Allgemein, Gesellschaftsrecht
Nach einem Beschluß des OLG Rostock vom 31.05.2010, 1 W 6/10, genügt die Angabe einer c/o Adresse dann als inländische Geschäftsanschrift einer GmbH, wenn eine sichere und zuverlässige Zustellung an diese Adresse erfolgen kann. Das ist nicht der Fall, wenn die c/o Adresse bei einer Gesellschaft angesiedelt ist, deren Geschäftsbetrieb im Ankauf, der Sanierung und der Abwicklung insolvenzbedrohter GmbHs besteht.
Mit diesem Beschluss nimmt das OLG Rostock die Zielsetzung des MoMiG zu Missbrauchsbekämpfung ernst. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es gerade, die sog. Firmenbestattung zu erschweren.
15.12.2010 . Gesellschaftsrecht
Die Bezeichnung einer Liste der Gesellschafter im Registerportal unter www.handelsregister.de enthält jetzt auch das Datum ihrer Aufnahme in den Registerordner. Ist ein Dokument ausgewählt, wird das Datum zudem – unabhängig von der Dokumentart – in den Detailinformationen angezeigt. In den meisten Bundesländern ist das Datum der Aufnahme in den Registerordner allerdings nur für Dokumente verfügbar, die nach dem 29.11.2010 aufgenommen werden. Wird das Datum nicht angezeigt, kann es nach wie vor nur bei dem jeweiligen Registergericht ermittelt werden.
10.12.2010 . Gesellschaftsrecht
Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundeigentum durch eine bereits existierende und nicht erst in der Erwerbsurkunde gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen im Anwendungsbereich des § 20 GBO deren Existenz sowie die Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Personen urkundlich nachgewiesen werden (wie OLG München, 20.07.2010, 34 Wx 63/10, ZIP 2010, 1496; 17.08.2010, 34 Wx 98 und 99/10, ZfIR 2010, 721). OLG Hamm, 02.11.2010 – 15 W 440/10
19.11.2010 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
Nach Auffassung des OLG München ist ein formgerechter Nachweis für die Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse der GbR nur dann möglich, wenn die Gesellschaft in der Erwerbsurkunde selbst gegründet wurde (OLG München, Beschl. v. 20.7.2010 – 34 Wx 63/10). Das DNotI zeigt in seinem hier verlinkten Gutachten Gestaltungsvarianten beim Erwerb durch eine bestehende GbR auf, empfiehlt aber, bis zur Entscheidung des BGH der restriktiven Auffassung des OLG München Rechnung zu trage und eine grundbesitzerwerbende GbR möglichst in der Erwerbsurkunde zu gründen.
5.11.2010 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
OLG Brandenburg, Beschl. v. 7.10.2010 – 5 Wx 77/10
29.10.2010 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht