RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Die Fortsetzung einer GmbH ist nach Schlussverteilung im Insolvenzverfahren nicht mehr möglich

Nach der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren ist die Fortsetzung einer GmbH nicht mehr möglich, selbst wenn die Gesellschaft im Handelsregister noch nicht gelöscht ist. Etwas anderes kann auch nicht aus der Regelung des § 394 Abs. 1 S. 2 FamFG abgeleitet werden, die nur die Voraussetzungen der Löschung der Gesellschaft von Amts wegen betrifft, nicht aber die Frage einer Fortsetzungsfähigkeit der Gesellschaft (OLG Celle 29.12.2010, 9 W 136/10).
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31.01.2011 . Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht

GbR im Grundstücksverkehr: Kein Nachweis der Vertretung einer GbR bei Beurkundung einer Auflassung durch Eigenerklärung oder eidesstattliche Versicherung

In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende GbR als unverwechselbares Rechtssubjekt bezeichnet sein. Die Berechtigung zur Vertretung einer zum Zeitpunkt der Beurkundung bereits bestehenden GbR kann weder durch Eigenerklärungen der als Gesellschafter Auftretenden noch durch eidesstattliche Versicherungen nachgewiesen werden (KG Berlin 25.11.2010, 1 W 417/10).
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25.01.2011 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Kaufrecht

Persönliche Versicherungserklärung des Geschäftsführers muss nicht Bestellungshindernis des § 6 Abs. 2 Nr. 1 GmbHG umfassen

Die persönliche Versicherungserklärung des Geschäftsführers hat sich nicht auf das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 GmbHG (keine Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt) zu erstrecken. OLG Hamm, 29.9.2010 – I-15 W 460/10

14.01.2011 . Gesellschaftsrecht

BGH: Zur Zwangsverwaltung in das Grundstück einer GbR

  1. Die Zwangsverwaltung des Grundstücks einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nur angeordnet werden, wenn deren Gesellschafter sämtlich aus dem Titel hervorgehen und mit den im Grundbuch eingetragenen Gesellschaftern übereinstimmen. Hinsichtlich der Gesellschafter gilt § 1148 Satz 1 BGB entsprechend.
  2. Veränderungen im Gesellschafterbestand sind durch eine Rechtsnachfolgeklausel analog § 727 ZPO nachzuweisen.
  3. Der erweiterte öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 899a BGB bezieht sich nur auf die Gesellschafterstellung, nicht auf die Geschäftsführungsbefugnis.

Zur zitierten Entscheidung des BGH

7.01.2011 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht

Klage gegen GmbH nach Amtsniederlegung des Alleingeschäftsführers unzulässig

  • Legt der einzige Geschäftsführer einer GmbH sein Amt nieder, ist eine gegen die Gesellschaft gerichtete Klage mangels gesetzlicher Vertretung unzulässig.
  • Wird während eines Prozesses die beklagte GmbH im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, bleibt sie parteifähig, wenn der Kläger substanziiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden.

BGH, Urt. v. 25.10.2010 – II ZR 115/09

30.12.2010 . Gesellschaftsrecht

Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Änderungen bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ersetzt seit 1.11.2010 die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008. Änderungen haben sich insbesondere durch die Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung ergeben, so z.B. bei der Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG).

Bei der Übertragung von nur teilweise vermieteten oder verpachteten Grundstücken liegt hingegen eine GiG vor, wenn die nicht genutzten Flächen zur Vermietung oder Verpachtung bereitstehen und die Vermietungstätigkeit vom Erwerber für eine nicht unwesentliche Fläche fortgesetzt wird (vgl. BFH, Urteil v. 30.4.2009, V R 4/07, BStBl 2009 II S. 863). Zum vollständigen Artikel

21.12.2010 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht

Notarielle Beurkundung der Verpflichtung zur Übertragung des Vermögens einer GmbH

Ein Urteil des OLG Hamm (Urteil vom 26.03.2010, 19 U 145/09) gibt Anlass im Bereich der sog. Asset-Deals zwingend einen Notar mit der Beurkundung zu beauftragen. Nach dem OLG Hamm findet § 311b Abs.3 BGB, wonach die Verpflichtung zur Übertragung des gesamten Vermögens, notariell zu beurkunden ist, auch auf den Fall Anwendung, dass eine GmbH ihr gesamtes Inventar an einen Dritten verkauft. Um daher dem späteren Einwand der Nichtigkeit des gesamten Vertrages entgegentreten zu können, sollten solche Verträge im Wege des sichersten Weges beurkundet werden.

16.12.2010 . Allgemein, Gesellschaftsrecht

c/o Adresse kann als inländische Geschäftsanschrift einer GmbH ausreichen

Nach einem Beschluß des OLG Rostock vom 31.05.2010, 1 W 6/10, genügt die Angabe einer c/o Adresse dann als inländische Geschäftsanschrift einer GmbH, wenn eine sichere und zuverlässige Zustellung an diese Adresse erfolgen kann. Das ist nicht der Fall, wenn die c/o Adresse bei einer Gesellschaft angesiedelt ist, deren Geschäftsbetrieb im Ankauf, der Sanierung und der Abwicklung insolvenzbedrohter GmbHs besteht.

Mit diesem Beschluss nimmt das OLG Rostock die Zielsetzung des MoMiG zu Missbrauchsbekämpfung ernst. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers war es gerade, die sog. Firmenbestattung zu erschweren.

15.12.2010 . Gesellschaftsrecht

Datum der Aufnahme in den Registerordner im Registerportal verfügbar

Die Bezeichnung einer Liste der Gesellschafter im Registerportal unter www.handelsregister.de enthält jetzt auch das Datum ihrer Aufnahme in den Registerordner. Ist ein Dokument ausgewählt, wird das Datum zudem – unabhängig von der Dokumentart – in den Detailinformationen angezeigt. In den meisten Bundesländern ist das Datum der Aufnahme in den Registerordner allerdings nur für Dokumente verfügbar, die nach dem 29.11.2010 aufgenommen werden. Wird das Datum nicht angezeigt, kann es nach wie vor nur bei dem jeweiligen Registergericht ermittelt werden.

10.12.2010 . Gesellschaftsrecht

Erwerb von Grundeigentum durch eine existierende Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Grundeigentum durch eine bereits existierende und nicht erst in der Erwerbsurkunde gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen im Anwendungsbereich des § 20 GBO deren Existenz sowie die Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Personen urkundlich nachgewiesen werden (wie OLG München, 20.07.2010, 34 Wx 63/10, ZIP 2010, 1496; 17.08.2010, 34 Wx 98 und 99/10, ZfIR 2010, 721). OLG Hamm, 02.11.2010 – 15 W 440/10

19.11.2010 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht

Gestaltungsvarianten beim Erwerb von Grundeigentum durch eine existierende Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Nach Auffassung des OLG München ist ein formgerechter Nachweis für die Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse der GbR nur dann möglich, wenn die Gesellschaft in der Erwerbsurkunde selbst gegründet wurde (OLG München, Beschl. v. 20.7.2010 – 34 Wx 63/10). Das DNotI zeigt in seinem hier verlinkten Gutachten Gestaltungsvarianten beim Erwerb durch eine bestehende GbR auf, empfiehlt aber, bis zur Entscheidung des BGH der restriktiven Auffassung des OLG München Rechnung zu trage und eine grundbesitzerwerbende GbR möglichst in der Erwerbsurkunde zu gründen.

5.11.2010 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht

Grundbesitzerwerb durch eine GbR bei Abgabe sog. Geständniserklärungen (OLG Brandenburg)

  • Will eine bereits bestehende GbR Grundeigentum erwerben, so kann der Nachweis ihres Bestehens, ihres aktuellen Gesellschafterbestandes sowie die Identität mit der bereits bestehenden GbR in einer den Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO genügenden Weise auch durch Angaben in der notariell beurkundeten Erwerbsurkunde geführt werden.
  • Dieser Nachweis ist geführt, wenn die für die GbR bei der Beurkundung Handelnden in der notariellen Urkunde erklären, dass eine GbR mit einem bestimmten sich aus der Urkunde ergebenden Gesellschafterbestand – den Handelnden – zum Zeitpunkt der Errichtung dieser Urkunde besteht und es bei Erstellung der Urkunde in der Rechtsmacht der Erklärenden liegt, eine GbR mit diesem Gesellschafterbestand zu bilden.
  • Das Grundbuchamt darf die Richtigkeit einer solchen Erklärung nur dann in Zweifel ziehen, wenn auf konkreten Tatsachen beruhende Umstände zu Tage treten, die geeignet sind, die inhaltliche Richtigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage stellen.
  • Für die hinreichende Individualisierung der einzutragenden GbR bzw. der einzutragenden Gesellschafter kommt es allein darauf an, ob die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 lit. c) GBV erfüllt sind.

OLG Brandenburg, Beschl. v. 7.10.2010 – 5 Wx 77/10

29.10.2010 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht

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