RECHTSANWÄLTE_NOTARE

OLG Hamm: Telefonwerbung nur mit Einverständnis des Verbrauchers

Telefonwerbung, die ohne vorheriges Einverständnis des Verbrauchers vorgenommen wird, ist wegen Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften unzulässig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 15.08.2006 entschieden und zugleich klargestellt, dass es an einem entsprechenden Einverständnis eines Mobilfunkkunden auch dann fehlt, wenn eine vorformulierte Klausel im Handyvertrag Anrufe des Handyservices mit «weiteren interessanten Angeboten» erlaubt (Az.: 4 U 78/06). Zur zitierten Webseite…

12.09.2006 . Gewerblicher Rechtsschutz

LG Düsseldorf: «Vodafone» darf Guthaben auf Prepaid-Handykarten nicht verfallen lassen

Das Landgericht Düsseldorf hat am 23.08.2006 einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen aus Berlin stattgegeben und zwei vom Mobilfunkanbieter «Vodafone» in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Prepaid-Handyverträge benutzte Klauseln für ungültig erklärt. «Vodafone» darf nun durch AGB nicht mehr bestimmen, dass nach Ablauf einer befristeten Gültigkeit die vom Kunden geleistete Vorauszahlung zum einen ersatzlos verfällt und zum anderen die Prepaid-Karte vollständig und endgültig deaktiviert wird (Az.: 12 O 458/05).
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24.08.2006 . Gewerblicher Rechtsschutz

BGH: Gesundheits-Warnhinweis auch bei Werbung für Zigarillos erforderlich

Auch die Werbung für Zigarillos muss mit einem Warnhinweis zur Gesundheitsschädlichkeit des Rauchens versehen sein. Dies hat der Bundesgerichtshof in Abweichung von den Vorinstanzen auf eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden (Urteil vom 13.07.2006, I ZR 234/03).
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14.08.2006 . Gewerblicher Rechtsschutz

Unternehmen können auch außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses gegen das unverlangte Zusenden von Werbe-E-Mails vorgehen

Unternehmen können auch außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses die Unterlassung der massenweisen Zusendung von unverlangten Werbe-E-Mails verlangen. Anspruchsgrundlage hierfür ist § 1004 Abs.1 S.2 BGB (analog) in Verbindung mit § 823 Abs.1 BGB, da insoweit ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vorliegen kann. Für die Beurteilung eines solchen Eingriffs ist § 7 Abs.2 Nr.3 UWG, der Wettbewerbern das Zusenden unverlangter Werbe-E-Mails verbietet, entsprechend heranzuziehen (OLG Düsseldorf 24.5.2006, I-15 U 45/06). Zur zitierten Website

4.08.2006 . Gewerblicher Rechtsschutz

Anti-Doping-Regelungen unterfallen dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht

Die für Profi-Sportler geltenden Anti-Doping-Regelungen des Internationalen Olympischen Komitees unterfallen dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht und den Bestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit, weil die hierin normierten Sanktionen negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Betätigung der Sportler haben können. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn das Anti-Doping-Regelwerk zu drastische Strafen vorsieht. Ein Verstoß gegen das europäische Wettbewerbsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Anti-Doping-Bestimmungen sich darauf beschränken, einen sportlich fairen Wettkampf zu gewährleisten. Zur zitierten Website
EuGH 18.7.2006, C-519/04 P

31.07.2006 . Gewerblicher Rechtsschutz

OLG Frankfurt am Main: Übernahme des Selbstbehalts durch Reparaturwerkstatt unzulässig

Übernimmt eine Reparaturwerkstatt gegenüber einem Kunden, der einen Teilkasko-Schaden beheben lässt, ganz oder teilweise dessen Selbstbeteiligung, liegt darin ein (versuchter) Betrug gegenüber der Versicherung. Außerdem sei von einem Wettbewerbsverstoß auszugehen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Eilverfahren. Denn der Kunde werde im Rahmen einer planmäßigen Vorgehensweise dazu bestimmt, sich gegenüber seiner Versicherung vertragswidrig zu verhalten, indem er ihr für die Regulierung des Schadensfalles wesentliche Tatsachen verschweige (Urteil vom 11.05.2006, Az: 6 U 7/06, rechtskräftig).
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30.05.2006 . Gewerblicher Rechtsschutz

EuG erklärt Entscheidung der Kommission zum Inlandsroaming von O2 und T-Mobile für nichtig

Im Streit mit der Europäischen Kommission um einen Rahmenvertrag zwischen O2 und T-Mobile über die gemeinsame Nutzung von Infrastruktureinrichtungen und Inlandsroaming bei der Mobilfunkkommunikation der dritten Generation auf dem deutschen Markt hat der Mobilfunkanbieter O2 einen Sieg errungen. Das Europäische Gericht erster Instanz erklärte die Entscheidung, mit der die Kommission T-Mobile und O2 in Bezug auf das Roaming von den Wettbewerbsregeln freigestellt hatte, für nichtig. O2 hatte statt einer bloßen Freistellung beantragt festzustellen, dass der Rahmenvertrag gänzlich aus dem Anwendungsbereich der Wettbewerbsregeln herausfalle. Die Kommission habe dies nicht hinreichend geprüft, bemängelten die Richter (Urteil vom 02.05.2006, Az.: T-328/03).

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2.05.2006 . Gewerblicher Rechtsschutz

LG Essen: «Schwedisches Möbel-Lager» muss auch schwedische Möbel verkaufen

Wirbt ein Unternehmen mit der Angabe «Schwedisches Möbel-Lager», so ist die Aussage irreführend, wenn weder die dort angebotenen Möbel aus Schweden oder von einem schwedischen Hersteller stammen noch es sich um die Verkaufsstätte eines schwedischen Unternehmens handelt. Dies geht nach einer Mitteilung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. aus einem Urteil des Landgerichts Essen vom 12.01.2006 hervor (Az.: 43 O 133/05).

Herkunft der Vorprodukte ist nicht entscheidend

Es liege auf der Hand, so die Richter, dass auch der aufgeklärte Verbraucher bei den in einem «Schwedisches Möbel-Lager» angebotenen Möbeln erwarte, dass diese aus Schweden stammen. Selbst wenn er dies aber nicht annehme, werde er zumindest davon ausgehen, dass es sich um eine Verkaufsstätte eines schwedischen Unternehmens handelt. Auf die Herkunft der Vorprodukte, wie beispielsweise des Holzes, komme es nicht an, stellte das LG dar. Bei Möbeln seien nicht das Holz und dessen Herkunft für die Qualitätserwartung des Verbrauchers maßgebend, sondern die Endherstellung und das so genannte Finish.

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18.04.2006 . Gewerblicher Rechtsschutz

EU-Kommission will Schadensersatzklagen gegen Kartelle erleichtern

Die EU-Kommission will Schadensersatzklagen gegen Unternehmen, die wettbewerbswidrige Kartelle gebildet oder ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht haben, erleichtern. Bislang haben nur wenige Unternehmen und Private, die durch illegale Kartelle Verluste erlitten haben, Schadensersatz eingeklagt. Die EU-Kommission will die Erhebung solcher Klagen fördern, auch um einen größeren "Abschreckungseffekt" zu erzielen. – Zur zitierten Website

8.01.2006 . Gewerblicher Rechtsschutz

Auto-Formen können als Marke eingetragen werden

Die Form eines Autos kann als dreidimensionale Marke eingetragen und damit vor Nachahmern geschützt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Form bei den Verbrauchern als Hinweis auf den Hersteller durchgesetzt hat. Außerdem können nur Formen von Autos, die bereits im Markt eingeführt sind, geschützt werden, da anderenfalls der Spielraum für Neuentwicklungen zu stark verengt würde. BGH 15.12.2005, I ZB 33/04 – Zur zitierten Website

28.12.2005 . Gewerblicher Rechtsschutz

Luxussportwagen als Preisrätselgewinn

Der u.a. für Marken- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte auf Klage eines Herstellers von Luxussportwagen darüber zu entscheiden, ob eine Markenverletzung bzw. ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn eine Zeitschrift zusammen mit einem Hersteller für Kräuterlikör ein Preisrätsel veranstaltet, bei dem ein teurer Sportwagen einer bekannten Marke gewonnen werden kann, wobei an dem abgebildeten Fahrzeug das ebenfalls bekannte Emblem des Kräuterlikörherstellers angebracht war. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 3. November 2005, I ZR 29/03) hat Ansprüche aus dem Markengesetz abgelehnt, weil die Markenrechte durch den Verkauf des Fahrzeugs an den Kräuterlikörhersteller erschöpft seien. – Zur zitierten Website

9.11.2005 . Gewerblicher Rechtsschutz

Kostenloser PC für eine Schulfotoaktion

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. darüber zu entscheiden, ob eine gewerbliche Fotografin wettbewerbswidrig handelt, wenn sie Schulen kostenlos einen PC überlässt, falls die Schule im Gegenzug eine Schulfotoaktion organisiert. Bei einer solchen Aktion werden die Schüler in der Schule fotografiert; der gewerbliche Fotograf bietet danach die Fotos Eltern und Schülern zum Kauf an (BGH 20. Oktober 2005 Az.: I ZR 112/03). – Zur zitierten Website

1.11.2005 . Gewerblicher Rechtsschutz

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