RECHTSANWÄLTE_NOTARE

BGH zur Reichweite des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters bei Übernahme des Kundenstammes aus der Insolvenz

Übernimmt eine neu gegründete Gesellschaft sowohl die Kunden als auch den Handelsvertreter eines insolvent gewordenen Unternehmens, so sind die bisherigen Kunden des insolventen Unternehmens, die aufgrund der Tätigkeit des Handelsvertreters erstmals ein Geschäft mit dem neu gegründeten Unternehmen abgeschlossen haben, als vom Handelsvertreter geworbene Neukunden dieses Unternehmens anzusehen.

Der Umstand, dass der Inhaber des neu gegründeten Unternehmens vom Insolvenzverwalter den Kundenstamm des übernommenen Unternehmens erworben und dem Handelsvertreter die entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt hat, kann unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit (§ 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB) zu einer Kürzung des Ausgleichsanspruchs führen, wenn dem Handelsvertreter dadurch die Werbung dieser Kunden für das neu gegründete Unternehmen erleichtert wird.

Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26. Oktober 2011, AZ VIII ZR 222/10 festgestellt. Zum Urteil

13.12.2011 . Handelsrecht, Handelsvertreterrecht

Kein Rücktritt bei Kosten der Mängelbeseitigung von nicht mehr als 1% des Kaufpreises

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2011, VIII ZR 202/10 ist der Rücktritt von einem Kaufvertrag ausgeschlossen, wenn der den Rücktritt begründende Mangel weniger als 1% des Kaufpreises ausmacht. Dies gilt auch für Kaufverträge im gehobenen Preissegment. Zum Urteil

5.10.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht

Zum Zugang der Amtsniederlegungserklärung des Geschäftsführers einer GmbH mit ausländischen Gesellschaftern

Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zugegangen ist, beurteilt sich nach dem Ortsrecht des Abgabeorts. Eine Pflicht des Registergerichts zur Amtsermittlung nach §§ 26, 382 FamFG besteht nur dann, wenn entweder die formalen Mindestanforderungen für eine Eintragung nicht erfüllt sind oder wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit der zur Eintragung angemeldeten Erklärungen oder der Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen bestehen (BGH 21.6.2011, II ZB 15/10).
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29.08.2011 . Gesellschaftsrecht, Handelsrecht

Anwendbarkeit der Verbrauchsgüterkaufvorschriften auch auf branchenfremdes Nebengeschäft eines Unternehmers

Mit Urteil vom 13.07.2011, AZ VIII ZR 215/10, hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich auch dann vorliegt, wenn ein Unternehmer hierbei nicht in seinem typisch unternehmerischen Geschäftsumfeld handelt. Dies folge einerseits aus der Vermutung der §§ 343, 344 HGB, wonach im Zweifel alle Geschäfte eines Kaufmanns als zu seinem Handelsgewerbe zugehörig gelten, andererseits auch aus dem Schutzzweck der §§ 474ff. BGB. Diese bezweckten den Schutz des Verbrauchersund seien daher zu seinen Gunsten weit auszulegen. Zum Urteil

22.08.2011 . Handelsrecht, Kaufrecht

Zum Begriff des Stammkunden bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.07.2011 präzisiert, wie der Stammkundenbegriff bei der Berechnung von Ausgleichsansprüchen zu verstehen ist. Die Leitsätze der Entscheidung, die sich auf einen PKW-Vertragshändler bezieht, lauten:

1. Der Annahme eines bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (Vertragshändlers) berücksichtigungsfähigen Stamm- oder Mehrfachkundengeschäfts steht es nicht entgegen, wenn der Folgekauf durch den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen des Erstkäufers erfolgt. Einer häuslichen Gemeinschaft zwischen dem Erst- und dem Zweitkäufer bedarf es hierfür nicht.

2. Ein für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (Vertragshändlers) zu berücksichtigendes Neuwagengeschäft liegt auch dann vor, wenn das Fahrzeug zwar nicht fabrikneu im Sinne der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. Juni 2006 – VIII ZR 180/05, WM 2006, 2008 Rn. 10 f. mwN), aber nicht gebraucht ist.

3. Bei der Billigkeitsprüfung nach § 89b Abs. 1 Nr. 3 HGB aF (§ 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB nF) kann ausgleichsmindernd berücksichtigt werden, dass der vormalige Vertragshändler einen Vertragswerkstattbetrieb fortführt und damit die Möglichkeit behält, seinen Kundenstamm weiter zu nutzen.

Zum Urteil

16.08.2011 . Handelsrecht, Handelsvertreterrecht

Eine UG (haftungsbeschränkt) kann nicht Zielgesellschaft für eine Neugründung durch Abspaltung sein

Gem. § 5a Abs.2 Satz 2 GmbHG kann eine UG (haftungsbeschränkt) nicht durch eine Sacheinlage gegründet werden. Da auch die Abspaltung eines Betriebsteils oder des Vermögens eines Einzelkaufmanns auf eine neu zu gründende Gesellschaft eine Sacheinlage darstellt, verneint der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 11.04.2011, die Möglichkeit ein UG (haftungsbeschränkt) als neu zu gründende Zielgesellschaft zu bestimmen. Dies entspricht der herrschenden Meinung in der Kommentarliteratur zur GmbH-Reform. Zum Beschluss des BGH

8.06.2011 . Gesellschaftsrecht, Handelsrecht

OLG Hamm zur Zulässigkeit einer inländischen Geschäftsanschrift c/o

Das OLG Hamm hat sich durch Beschluss vom 20.1.2011 – I-15 W 485/10 dem OLG Naumburg (OLG Naumburg v. 8.5.2009 – 5 Wx 4/09, GmbHR 2009, 823) und dem OLG Rostock (OLG Rostock v. 31.5.2010 – 1 W 6/10, GmbHR 2011, 30) angeschlossen, wonach die inländische Geschäftsanschrift einer Aktiengesellschaft und einer GmbH auch unter einer c/o (care of) Adresse erfolgen kann.

6.06.2011 . Gesellschaftsrecht, Handelsrecht

Zum Anspruch des Handelsvertreters auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Handelsvertreter nur insoweit einen Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln gemäß § 86a HGB haben, als sie auf diese angewiesen sind, um ihrer Pflicht zur Vermittlung beziehungsweise zum Abschluss von Geschäften nachzukommen. weiterlesen »

19.05.2011 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht

Weiteres zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Insolvenzverwalter eines insolventen Immobilienfonds in der Form einer Kommanditgesellschaft von Anlegern des Fonds aus abgetretenem Recht der Treuhandkommanditistin Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen kann, soweit dadurch die Einlagen der Anleger zurückgewährt wurden. weiterlesen »

1.04.2011 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht

Zum richtlinienkonformen Verständnis des § 89b HGB

Nach der BGH Entscheidung vom 16.02.2011, AZ VIII ZR 226/07, steht fest, dass § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB aufgrund von Art. 18 Buchst. a der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter richtlinienkonform dahin auszulegen ist, dass der Ausgleichsanspruch nach dieser Vorschrift nur dann ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem schuldhaften Verhalten des Handelsvertreters und der Kündigung des Unternehmers ein unmittelbarerer Ursachenzusammenhang besteht. Die richtlinienkonforme Auslegung des § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB gilt nicht nur für Handelsvertreterverhältnisse, sondern auch für das Recht der Vertragshändler. Zum Urteil

14.03.2011 . Handelsrecht, Handelsvertreterrecht

Zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern (hier: Industriefußböden mit einer Haltbarkeit von 25 Jahren) können dem Unternehmer bei Beendigung des Handelsvertretervertrages aus der Geschäftsverbindung ausgleichspflichtige Unternehmervorteile insoweit verbleiben, als mit Folgeaufträgen von expandierenden Unternehmen oder mit Nachbestellungen von Kunden zu rechnen ist, die während der Lebensdauer der bezogenen Produkte außerhalb von Gewährleistungsarbeiten gleichartiges Material zur Behebung von Schäden benötigen.
Zum Urteil

16.02.2011 . Handelsrecht, Handelsvertreterrecht

Mit der Handelsrechtsreform hat sich der Gesetzgeber für eine klare Abgrenzung entschieden, wonach nur dann eine Firma § 25 HGB vorliegt, wenn der Bezeichnung ein Rechtsformzusatz beigefügt ist. Ist einer Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung kein Rechtsformzusatz beigefügt, scheidet eine Haftung nach § 25 I HGB aus.

Bei der Übernahme eines Handlesgeschäfts findet gem. § 25 HGB ein gesetzlicher Schuldbeitritt und damit eine Haftung des Erwerbers auch für Altverbindlichkeiten des vormaligen Inhabers statt, wenn der Erwerber die Firma ohne Fortführungszusatz weiterführt. Im vorliegenden Fall, den das LG Leipzig zu entscheiden hatte, führte der Erwerber ein Café, welches vorher Café X. hieß als Café S.M.-R. weiter. Nach Ansicht des LG Leipzig (Urteil vom 23.06.2010 – 07 O 3974/09) ist dies keine Firmenfortführung, weil bereits die Bezeichnung “Café” seit der Reform des Firmenrechts im Jahr 1998 keine Firma ist.

3.09.2010 . Handelsrecht

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