Nach Ansicht des BGH verstößt es im Fernabsatzgeschäft nicht gegen das Deutlichkeitsgebot des § 312c Abs.1 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs.1 Nr. 10 EGBGB, wenn eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht” begonnen wird. Der Unternehmer brauche und könne im Fernabsatzgeschäft nicht prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind. Zum Urteil
21.05.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Urheber- und Medienrecht
Mit Beschluss des BGH vom 07.02.2012, II ZR 230/09, nimmt dieser Stellung zu Stimmrechtsverboten in KG. Die Leitsätze lauten:
Eine Kommanditgesellschaft als Gesellschafterin einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich nicht von der Beschlussfassung über die Einholung eines Rechtsgutachtens zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen ihren nicht an der Geschäftsführung beteiligten Kommanditisten ausgeschlossen, auch wenn dieser mit 94 % an ihrem Kapital beteiligt und zu 50 % stimmberechtigt ist.
Ein Gesellschafter(-Geschäftsführer) einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts unterliegt wegen des Grundsatzes, dass niemand Richter in eigener Sache sein kann, einem Stimmverbot, wenn Beschlussgegenstand ein pflichtwidriges Unterlassen eines Mitgeschäftsführers ist, das beiden als Geschäftsführer aufgrund übereinstimmender Verhaltensweisen in gleicher Weise angelastet wird; dies gilt auch dann, wenn beide das Unter-lassen von Maßnahmen nicht miteinander abgestimmt haben.
Ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist von der Abstimmung über einen Beschlussgegenstand, der die Rechtsbeziehungen der Gesellschaft zu einer GmbH betrifft, nicht deshalb ausgeschlossen, weil er Fremdgeschäftsführer oder Prokurist der GmbH ist. Zum Beschluss des BGH
15.05.2012 . Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 30.11.2011 seine Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Verbindlichkeit, die nur aus künftigen Gewinnen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss erfüllt zu werden braucht, mangels wirtschaftlicher Belastung nicht zu bilanzieren ist. Zum Urteil
2.04.2012 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht
Im Rahmen einer Insolvenz kann die Fortführung und Rettung des Unternehmens maßgeblich dadurch gelingen, dass mit Zustimmung der Gläubigerversammlung ein Insolvenzplan beschlossen wird. Dieser regelt auch den Erlass von Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners gegenüber seinen Gläubigern. Den stärksten Verzicht auf Ansprüche müssen in diesem Zusammenhang die Insolvenzgläubiger hinnehmen, da sie in der Insolvenz ohnehin auf die Quote verwiesen werden. Trotz des Umstandes, dass die Beschlüsse betreffend des Insolvenzverfahrens grundsätzlich öffentlich bekannt gemacht werden, erlangen nicht alle Gläubiger Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, geschweige denn vom Abschluss eines Insolvenzplanes. Nach einem Urteil des LAG Düsseldorf (Urteil vom 15.09.2011, 11 Sa 591/11, Revision zum BAG anhängig) treffen die mit dem Insolvenzplan verbundenen Verzichtswirkungen aber auch solche Insolvenzgläubiger, die in Unkenntnis ihre Forderungen nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Diese Entscheidung ist praxisgerecht, da es dem Insolvenzverwalter unmöglich sein dürfte im Vorfeld der Ausarbeitung des Insolvenzplans sämtliche denkbaren Insolvenzgläubiger zu informieren, das Gelingen des Planes aber voraussetzt, dass mit dessen Bestandskraft Klarheit über die verbleibenden Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners herrscht.
15.03.2012 . Handelsrecht, Insolvenzrecht
Übernimmt eine neu gegründete Gesellschaft sowohl die Kunden als auch den Handelsvertreter eines insolvent gewordenen Unternehmens, so sind die bisherigen Kunden des insolventen Unternehmens, die aufgrund der Tätigkeit des Handelsvertreters erstmals ein Geschäft mit dem neu gegründeten Unternehmen abgeschlossen haben, als vom Handelsvertreter geworbene Neukunden dieses Unternehmens anzusehen.
Der Umstand, dass der Inhaber des neu gegründeten Unternehmens vom Insolvenzverwalter den Kundenstamm des übernommenen Unternehmens erworben und dem Handelsvertreter die entsprechenden Informationen zur Verfügung gestellt hat, kann unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit (§ 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB) zu einer Kürzung des Ausgleichsanspruchs führen, wenn dem Handelsvertreter dadurch die Werbung dieser Kunden für das neu gegründete Unternehmen erleichtert wird.
Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 26. Oktober 2011, AZ VIII ZR 222/10 festgestellt. Zum Urteil
13.12.2011 . Handelsrecht, Handelsvertreterrecht
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2011, VIII ZR 202/10 ist der Rücktritt von einem Kaufvertrag ausgeschlossen, wenn der den Rücktritt begründende Mangel weniger als 1% des Kaufpreises ausmacht. Dies gilt auch für Kaufverträge im gehobenen Preissegment. Zum Urteil
5.10.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht
Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zugegangen ist, beurteilt sich nach dem Ortsrecht des Abgabeorts. Eine Pflicht des Registergerichts zur Amtsermittlung nach §§ 26, 382 FamFG besteht nur dann, wenn entweder die formalen Mindestanforderungen für eine Eintragung nicht erfüllt sind oder wenn begründete Zweifel an der Wirksamkeit der zur Eintragung angemeldeten Erklärungen oder der Richtigkeit der mitgeteilten Tatsachen bestehen (BGH 21.6.2011, II ZB 15/10).
Zur zitierten Website …
29.08.2011 . Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
Mit Urteil vom 13.07.2011, AZ VIII ZR 215/10, hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich auch dann vorliegt, wenn ein Unternehmer hierbei nicht in seinem typisch unternehmerischen Geschäftsumfeld handelt. Dies folge einerseits aus der Vermutung der §§ 343, 344 HGB, wonach im Zweifel alle Geschäfte eines Kaufmanns als zu seinem Handelsgewerbe zugehörig gelten, andererseits auch aus dem Schutzzweck der §§ 474ff. BGB. Diese bezweckten den Schutz des Verbrauchersund seien daher zu seinen Gunsten weit auszulegen. Zum Urteil
22.08.2011 . Handelsrecht, Kaufrecht
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.07.2011 präzisiert, wie der Stammkundenbegriff bei der Berechnung von Ausgleichsansprüchen zu verstehen ist. Die Leitsätze der Entscheidung, die sich auf einen PKW-Vertragshändler bezieht, lauten:
1. Der Annahme eines bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (Vertragshändlers) berücksichtigungsfähigen Stamm- oder Mehrfachkundengeschäfts steht es nicht entgegen, wenn der Folgekauf durch den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen des Erstkäufers erfolgt. Einer häuslichen Gemeinschaft zwischen dem Erst- und dem Zweitkäufer bedarf es hierfür nicht.
2. Ein für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters (Vertragshändlers) zu berücksichtigendes Neuwagengeschäft liegt auch dann vor, wenn das Fahrzeug zwar nicht fabrikneu im Sinne der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. Juni 2006 – VIII ZR 180/05, WM 2006, 2008 Rn. 10 f. mwN), aber nicht gebraucht ist.
3. Bei der Billigkeitsprüfung nach § 89b Abs. 1 Nr. 3 HGB aF (§ 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB nF) kann ausgleichsmindernd berücksichtigt werden, dass der vormalige Vertragshändler einen Vertragswerkstattbetrieb fortführt und damit die Möglichkeit behält, seinen Kundenstamm weiter zu nutzen.
16.08.2011 . Handelsrecht, Handelsvertreterrecht
Gem. § 5a Abs.2 Satz 2 GmbHG kann eine UG (haftungsbeschränkt) nicht durch eine Sacheinlage gegründet werden. Da auch die Abspaltung eines Betriebsteils oder des Vermögens eines Einzelkaufmanns auf eine neu zu gründende Gesellschaft eine Sacheinlage darstellt, verneint der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 11.04.2011, die Möglichkeit ein UG (haftungsbeschränkt) als neu zu gründende Zielgesellschaft zu bestimmen. Dies entspricht der herrschenden Meinung in der Kommentarliteratur zur GmbH-Reform. Zum Beschluss des BGH
8.06.2011 . Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
Das OLG Hamm hat sich durch Beschluss vom 20.1.2011 – I-15 W 485/10 dem OLG Naumburg (OLG Naumburg v. 8.5.2009 – 5 Wx 4/09, GmbHR 2009, 823) und dem OLG Rostock (OLG Rostock v. 31.5.2010 – 1 W 6/10, GmbHR 2011, 30) angeschlossen, wonach die inländische Geschäftsanschrift einer Aktiengesellschaft und einer GmbH auch unter einer c/o (care of) Adresse erfolgen kann.
6.06.2011 . Gesellschaftsrecht, Handelsrecht
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Handelsvertreter nur insoweit einen Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln gemäß § 86a HGB haben, als sie auf diese angewiesen sind, um ihrer Pflicht zur Vermittlung beziehungsweise zum Abschluss von Geschäften nachzukommen. weiterlesen »
19.05.2011 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht