RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Weiteres zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

Der für Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Insolvenzverwalter eines insolventen Immobilienfonds in der Form einer Kommanditgesellschaft von Anlegern des Fonds aus abgetretenem Recht der Treuhandkommanditistin Rückzahlung von Ausschüttungen verlangen kann, soweit dadurch die Einlagen der Anleger zurückgewährt wurden. weiterlesen »

1.04.2011 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht

Zum richtlinienkonformen Verständnis des § 89b HGB

Nach der BGH Entscheidung vom 16.02.2011, AZ VIII ZR 226/07, steht fest, dass § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB aufgrund von Art. 18 Buchst. a der Richtlinie 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die selbständigen Handelsvertreter richtlinienkonform dahin auszulegen ist, dass der Ausgleichsanspruch nach dieser Vorschrift nur dann ausgeschlossen ist, wenn zwischen dem schuldhaften Verhalten des Handelsvertreters und der Kündigung des Unternehmers ein unmittelbarerer Ursachenzusammenhang besteht. Die richtlinienkonforme Auslegung des § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB gilt nicht nur für Handelsvertreterverhältnisse, sondern auch für das Recht der Vertragshändler. Zum Urteil

14.03.2011 . Handelsrecht, Handelsvertreterrecht

Zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Auch bei besonders langlebigen Wirtschaftsgütern (hier: Industriefußböden mit einer Haltbarkeit von 25 Jahren) können dem Unternehmer bei Beendigung des Handelsvertretervertrages aus der Geschäftsverbindung ausgleichspflichtige Unternehmervorteile insoweit verbleiben, als mit Folgeaufträgen von expandierenden Unternehmen oder mit Nachbestellungen von Kunden zu rechnen ist, die während der Lebensdauer der bezogenen Produkte außerhalb von Gewährleistungsarbeiten gleichartiges Material zur Behebung von Schäden benötigen.
Zum Urteil

16.02.2011 . Handelsrecht, Handelsvertreterrecht

Mit der Handelsrechtsreform hat sich der Gesetzgeber für eine klare Abgrenzung entschieden, wonach nur dann eine Firma § 25 HGB vorliegt, wenn der Bezeichnung ein Rechtsformzusatz beigefügt ist. Ist einer Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung kein Rechtsformzusatz beigefügt, scheidet eine Haftung nach § 25 I HGB aus.

Bei der Übernahme eines Handlesgeschäfts findet gem. § 25 HGB ein gesetzlicher Schuldbeitritt und damit eine Haftung des Erwerbers auch für Altverbindlichkeiten des vormaligen Inhabers statt, wenn der Erwerber die Firma ohne Fortführungszusatz weiterführt. Im vorliegenden Fall, den das LG Leipzig zu entscheiden hatte, führte der Erwerber ein Café, welches vorher Café X. hieß als Café S.M.-R. weiter. Nach Ansicht des LG Leipzig (Urteil vom 23.06.2010 – 07 O 3974/09) ist dies keine Firmenfortführung, weil bereits die Bezeichnung “Café” seit der Reform des Firmenrechts im Jahr 1998 keine Firma ist.

3.09.2010 . Handelsrecht

EU-Kommission indentifiziert Hindernisse für effizienteren und faireren Binnenmarkt im Handels- und Vertriebssektor

Als mögliche Hindernisse für einen leistungsfähigeren und faireren Binnenmarkt im Handels- und Vertriebssektor hat die Europäische Kommission unter anderem den Rückgang erreichbarer Läden zur Deckung des Grundbedarfs, mangelnde Information der Verbraucher über das Einzelhandelsangebot jenseits der lokalen Märkte, potenziell missbräuchliche Vertragspraktiken innerhalb der Lieferkette des Einzelhandels und ein unzulängliches Funktionieren des Arbeitsmarktes im Einzelhandel identifiziert. Dies geht aus ihrem Bericht «Ein effizienterer und fairerer Binnenmarkt in Handel und Vertrieb bis 2020» hervor, den die Kommission am 05.07.2010 im Rahmen der Überwachung des Handelsmarktes angenommen hat. Der Bericht wird nun Grundlage einer Konsultation sein, deren Ergebnisse dann in die Maßnahmen einfließen sollen, die die Kommission im Herbst 2010 als Teil der geplanten Binnenmarktakte vorstellen will. Zum Bericht

30.08.2010 . Handelsrecht, Handelsvertreterrecht

Bei nachträglichen Ergänzungen auf einer Urkunde durch den Notar kann Registergericht Eintragung ablehnen

Fehlt in der zunächst beim Registergericht eingereichten Anmeldung einer Unternehmergesellschaft die Versicherung des Geschäftsführers zur Belehrung über die unbeschränkte Auskunftspflicht und wird diese vom Notar nachträglich in derselben Urkunde ohne erneute Beglaubigung ergänzt, kann das Registergericht die Eintragung ablehnen. Steht die Echtheit der Unterschrift fest, wird auch die Echtheit der über der Unterschrift stehenden Schrift vermutet. Zur zitierten Webseite…

6.08.2010 . Handelsrecht

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