RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Zur erneuten Leistung einer Kaution durch den Mieter bei Vermieterwechsel

Grundsätzlich besteht kein Anspruch des Erwerbers gegen den Mieter auf erneute Leistung einer im Mietvertrag vereinbarten Kaution, wenn der Mieter die Kaution bereits an den Voreigentümer als früheren Vermieter geleistet hat. Allerdings kann den Mieter aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) eine entsprechende Verpflichtung treffen, wenn die Übertragung der persönlich für den Alteigentümer bestellten Sicherheit faktisch nur mit einer Mitwirkungshandlung des Mieters zu bewirken ist (BGH 7.12.2011, VIII ZR 206/10).
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10.01.2012 . Immobilienrecht, Mietrecht (Wohnungsmiete)

Immobilienrecht: Zur Beteiligung des Inhabers eines dinglichen Wohnungsrechts an den Nebenkosten bei Nichtnutzung der Wohnung

Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts hat sich an den Kosten zu beteiligen, die dem Eigentümer durch die gewöhnliche Unterhaltung der zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen entstehen. Die anteilig auf seine Wohnung entfallenden verbrauchsunabhängigen Kosten von Heizung und Warmwasserbereitung trägt der Wohnungsberechtigte auch dann, wenn er die Wohnung nicht nutzt (BGH 21.10.2011, V ZR 57/11).
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8.12.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Immobilienrecht

BFH: Der Veräußerungsgewinn eines privat erworbenen Grundstücks bleibt privat zu versteuern, auch wenn es zwischenzeitlich im Betriebsvermögen gehalten wurde

Wer ein Grundstück innerhalb des maßgebenden Veräußerungszeitraums im Privatvermögen anschafft und aus dem Privatvermögen wieder veräußert, muss die Wertsteigerungen im Privatvermögen seit der Anschaffung versteuern, auch wenn er das Grundstück zeitweise im Betriebsvermögen gehalten hat. Der Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft ist in diesem Fall um den im Betriebsvermögen zu erfassenden Gewinn (als Unterschied zwischen Einlage- und Entnahmewert) zu korrigieren (BFH 23.8.2011, IX R 66/10).
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21.11.2011 . Immobilienrecht, Steuerrecht

Bauträgervertrag; Unwirksamkeit einer Regelung über Abnahme des Gemeinschaftseigentums

  1. Eine Regelung in einem vorformulierten Bauträgervertrag, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen abgenommen wird und der Erwerber diesem Sachverständigen eine unwiderrufliche Vollmacht, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen, erteilt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Erwerbers unwirksam.
  2. Auch die in einem vorformulierten Übergabeprotokoll abgegebene Erklärung des Erwerbers, wonach das Gemeinschaftseigentum mangelfrei sei und er den Vertragsgegenstand abnehme, führt nicht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums, wenn – im Hinblick auf die Abnahme durch den von dem Bauträger benannten Sachverständigen – tatsächlich eine Prüfung durch den Erwerber, ob das Gemeinschaftseigentum im wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde, nicht stattgefunden hat.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.9.2011 – 8 U 106/10

28.10.2011 . Immobilienrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

Zeitpunkt der Wirksamkeit der Verwalterzustimmung; kein Entfallen durch Verwalterwechsel

Die Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG ist wirksam und nicht mehr widerruflich, sobald sie gegenüber den Vertragsparteien oder dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt und der schuldrechtliche Vertrag abgeschlossen ist. Entfällt die Zustimmungsberechtigung – etwa durch Verwalterwechsel –, bevor der Umschreibungsantrag gestellt worden ist, bleibt hiervon die fortdauernde Wirksamkeit der im Zeitpunkt der Abgabe wirksamen Erklärung unberührt (Anschluss an OLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011, I-3 Wx 70/11, WuM 2011, 380; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524). OLG München, Beschl. v. 27.6.2011 – 34 Wx 135/11

26.10.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

Wirksame Unterschrift eines Miteigentümers gem. § 24 Abs. 6 WEG auch bei Beifügung des Zusatzes „Beirat“

Die nach § 24 Abs.6 WEG erforderliche Unterschrift eines Miteigentümers kann auch von einem solchen geleistet werden, der Mitglied des Verwaltungsbeirates ist. Auch die Beifügung des Zusatzes “Beirat” zur Unterschrift ändert nichts daran, dass es sich um die Unterschrift eines Miteigentümers handelt (gegen OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 174). OLG Hamm, Beschl. v. 8.7.2011 – I-15 W 183/11

7.10.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

BGH: AGB-mäßige Auferlegung nicht näher aufgeschlüsselter Kosten des “Center-Managements” intransparent

Die formularmäßig vereinbarte Klausel eines Gewerberaummietvertrages, die dem Mieter eines in einem Einkaufszentrum belegenen Ladenlokals als Nebenkosten des Einkaufscenters zusätzlich zu den Kosten der “Verwaltung” nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des “Center-Managements” gesondert auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam.

BGH, Urt. v. 3.8.2011 – XII ZR 205/09

7.10.2011 . Immobilienrecht, Mietrecht (Gewerbemiete und Pacht)

BGH: Zum Recht, ein Anwesen mit dem Namen des früheren Eigentümers zu bezeichnen

Mit dem Erwerb eines Gebäudes oder Grundstücks kann das Recht verbunden sein, dieses Anwesen mit dem Namen eines früheren Eigentümers zu bezeichnen (hier: Landgut Borsig). Voraussetzung hierfür ist, dass die Bezeichnung zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer den Namen zu verwenden begonnen hat, im allgemeinen Sprachgebrauch der näheren Umgebung üblich war (BGH 28.9.2011, I ZR 188/09).
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6.10.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Immobilienrecht

Verfassungswidrige Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern bei der Grunderwerbsteuer ?

Das Schleswig-Holsteinische FG holt eine Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als der Grundstückserwerb durch den eingetragenen Lebenspartner des Veräußerers nicht von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Die Vorlage betrifft – nach Ausdehnung der Steuerbefreiung für Grundstücksübertragungen auf eingetragene Lebenspartner – noch offene Altfälle (Schleswig-Holsteinisches FG 28.6.2011, 3 K 217/08).
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5.10.2011 . Immobilienrecht, Steuerrecht

Beratungspflichtverletzung des Maklers durch Verleiten zu unvorteilhaftem Vertragsschluss

  1. Ein Makler kann aufgrund einer Beratungspflichtverletzung haften, wenn er den Auftraggeber zu einem unvorteilhaften und überstürzten Vertragsabschluss verleitet. Das kann der Fall sein, wenn der Makler dem Auftraggeber in dem Entschluss zum Kauf einer neuen Immobilie bestärkt, die der Auftraggeber nur mit dem Verkauf einer anderen Immobilie finanzieren kann und der Makler den objektiv ungesicherten Verkauf der anderen Immobilie als problemlos realisierbar darstellt.
  2. Dass der Käufer einer Immobilie im Verhältnis zum Verkäufer das Risiko einer der Finanzierung des Kaufpreises zu tragen hat, entlastet nicht einen den Käufer fehlerhaft beratenden Makler.
  3. Bei schuldhafter Verletzung einer Beratungspflicht und Vorliegen eines dadurch verursachten Schadens, der im Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten besteht, kann der Geschädigte wählen, ob er an dem Vertrag festhalten und darüber hinaus zusätzliche Vermögenseinbußen ersetzt verlangen will oder ob er den „großen“ Schadensersatz unter Übertragung der Vorteile aus dem Vertrag geltend machen will.

OLG Hamm, Beschl. v. 27.6.2011 – I-18 W 11/11

30.09.2011 . Immobilienrecht

OLG Frankfurt a. M.: Transmortale Vollmacht ist vom Grundbuchamt zu beachten

  1. Durch Zwischenverfügung kann nicht die Vorlage einer erneuten Auflassung verlangt werden.
  2. Aufgrund einer transmortalen Vollmacht kann der Bevollmächtigte auch nach dem Tod des Vollmachtgebers dessen Erben hinsichtlich des Nachlasses vertreten. (Leitsätze des Gerichts)

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.06.2011 – 20 W 168/11

27.09.2011 . Erbrecht, Immobilienrecht

Nebenpflichten aus dem Sicherungsvertrag; Schadensersatzpflicht einer nachrangigen Gläubigerin bei Forderung einer „Lästigkeitsprämie” zur Ermöglichung des freihändigen Verkaufs

  1. Unter besonderen Umständen kann eine Bank wegen des Verbots übermäßiger Schädigung nach Treu und Glauben kraft einer sicherungsvertraglichen Nebenpflicht verpflichtet sein, Sicherheiten freizugeben und eine auflagenfreie Löschungsbewilligung zu erteilen, wenn die Notwendigkeit dieses Verhaltens überdeutlich und augenscheinlich gewesen ist, die Bank aber die Augen davor verschlossen hat. weiterlesen »

9.09.2011 . Bank- und Kapitalmarktrecht, Immobilienrecht

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