Werden Profilseiten in sozialen Netzwerken wie Facebook geschäftlich zu Marketingzwecken und nicht nur rein privat genutzt, gilt für sie die Impressumspflicht nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Dies hat das Landgericht Aschaffenburg mit Urteil vom 19.08.2011 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. Zur Erfüllung dieser Pflicht könne der Nutzer aber auf das Impressum seiner eigenen Website verlinken, sofern gewährleistet sei, dass die Pflichtangaben einfach zu erkennen und ohne langes Suchen zu finden sind. Ein Link mit der Bezeichnung «Info» erfülle diese Voraussetzungen nicht (LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011 – 2 HK O 54/11) Zur zitierten Webseite
22.11.2011 . Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Urheber- und Medienrecht
Das Bundeskabinett hat am 24.08.2011 der Internetabzocke einen Riegel vorgeschoben und die Verbraucherrechte gestärkt. Mit der sogenannten „Buttonlösung“ müssen Unternehmen künftig alle Kosten ihrer Onlineangebote klar kennzeichnen: Preis, Lieferkosten oder Mindestlaufzeiten müssen vor der eigentlichen Bestellung klar und verständlich angezeigt werden. Zur Pressemeldung des Bundesjustizministeriums vom 24.08.2011 …
25.08.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, IT-Recht
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union heute Fragen zur urheberrechtlichen Vergütungspflicht von Druckern und PCs zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der Urheber eines Werkes hatte nach dem bis Ende 2007 geltenden und in den zu entscheidenden Fällen noch anzuwendenden Recht einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten, wenn diese Geräte dazu bestimmt sind, ein derartiges Werk “durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung” zu vervielfältigen (§ 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG aF). Dieser Vergütungsanspruch soll dem Urheber einen Ausgleich dafür verschaffen, dass Vervielfältigungen seines Werkes zum eigenen Gebrauch unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne seine Zustimmung zulässig sind.Für den Fall, dass diese Frage zu bejahen ist, hat der BGH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Anforderungen der Richtlinie an einen gerechten Ausgleich für Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf das Vervielfältigungsrecht (Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie) unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Gleichbehandlung (Art. 20 der EU-Grundrechtecharta) auch dann erfüllt sein können, wenn nicht die Hersteller, Importeure und Händler der Drucker oder der PCs, sondern die Hersteller, Importeure und Händler eines anderen Geräts oder mehrerer anderer Geräte einer zur Vornahme entsprechender Vervielfältigungen geeigneten Gerätekette den gerechten Ausgleich der Rechtsinhaber zu finanzieren haben.
Zur Pressemitteilung des BGH vom 21.07.2011 …
21.07.2011 . IT-Recht, Urheber- und Medienrecht
Internetdienstanbietern (hier: Sharehoster) ist es nicht zumutbar per Wortfilter alle Dateien aufzuspüren und zu löschen, in deren Dateinamen bestimmte Schlüsselbegriffe vorkommen. Ohne eine Geschäftsbeziehung zwischen Sharehoster und Linkservern, bei denen der Sharehoster an den Erfolgen Letzterer beteiligt ist, übersteigt eine manuelle Suche zudem die einem Dienstanbieter zumutbaren Überprüfungsmöglichkeiten (OLG Düsseldorf 21.12.2010, I-20 U 59/10).
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24.01.2011 . IT-Recht
Missbraucht ein Telekommunikationsunternehmen (hier: die Deutsche Telekom AG) seine marktbeherrschende Stellung in der Weise, dass es von ihren Mitbewerbern für den Zugang zu seinen Netzen Entgelte erhebt, die höher sind als diejenigen, dies es seinen Kunden in Rechnung stellt, so muss das Unternehmen eine Geldbuße zahlen (hier: 12,6 Millionen Euro). Zur zitierten Webseite…
26.10.2010 . IT-Recht
Der Inhaber einer Internet-Adresse erwirbt an der jeweiligen Domain kein absolutes Recht, sondern erhält als Gegenleistung für die der jeweiligen Vergabestelle zu zahlende Vergütung ein – relativ wirkendes – vertragliches Nutzungsrecht von regelmäßig unbestimmter Dauer. Denn die ausschließliche Stellung des Nutzers, die darauf beruht, dass eine Internet-Domain von der zentralen Registrierungsstelle nur einmal vergeben wird, ist allein technisch bedingt; eine derartige – rein faktische – Ausschließlichkeit begründet noch kein absolutes Recht. Zur zitierten Webseite…
18.10.2010 . IT-Recht
In einer gemeinsamen Erklärung haben der Deutsche Notarverein (DNotV) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) eigenen Angaben zufolge die geplanten Regelungen des De-Mail-Dienstes kritisiert. Anlässlich einer im Bundesinnenministerium stattfindenden Anhörung hätten die beiden Organisationen auf nach ihrer Auffassung bestehende zahlreiche rechtliche und praktische Probleme, Auslassungen und Fehler des geplanten De-Mail-Gesetzes hingewiesen. Zur zitierten Webseite…
18.08.2010 . IT-Recht
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen das am 1. August 2010 in Kraft getretene Abkommen (Amtsblatt EU L 195/1 ff. vom 27. Juli 2010). Der Anwendungsbereich des SWIFT-Abkommens sei seiner Auffassung nach so weit gefasst, dass dieser mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich Eingriffen in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und anderer, IT-bezogener, Grundrechte schwerlich vereinbar erscheine. Zur zitierten Webseite…
18.08.2010 . Bank- und Kapitalmarktrecht, IT-Recht
Das VG Münster hat durch Beschluss in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass die Veranstaltung eines Quiz-Spiels im Internet, bei dem gegen eine Teilnahmegebühr von 39,99 Euro unter anderem ein Einfamilienhaus zu gewinnen war, als Gewinnspiel gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. weiterlesen »
18.06.2010 . Allgemeines Vertragsrecht, IT-Recht, Immobilienrecht
Privatpersonen können auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Der BGH hat angenommen, dass eine Haftung des Beklagten als Täter oder Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht in Betracht kommt. Auch privaten Anschlussinhabern obliegt aber eine Pflicht zu prüfen, ob ihr WLAN-Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden. Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden. Ihre Prüfpflicht bezieht sich daher auf die Einhaltung der im Zeitpunkt der Installation des Routers für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen (BGH 12.5.2010, I ZR 121/08).
Zur Pressemitteilung des BGH …
12.05.2010 . IT-Recht, Urheber- und Medienrecht
Nimmt eine Telefongesellschaft die Umschaltung eines geschäftlich genutzten Festnetzanschlusses schuldhaft erst mit erheblicher Verzögerung vor, haftet sie für daraus entstehende Schäden. Dies hat das LG Frankfurt a.M. am 11.06.2008 entschieden. Zum Urteil
18.09.2008 . IT-Recht
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Internetauktionsplattform Ebay beim Verstoß gegen Namensrechte eine Pflicht trifft, derartige Verletzungen im Rahmen des Zumutbaren zu verhindern (Urteil vom 10.04.2008; Az.: I ZR 227/05). Eine solche Verpflichtung bestehe schon nach der ersten Meldung des Verletzten. Allerdings bestehe nach dem Gesetz keine allgemeine Überwachungspflicht, die gespeicherten und ins Internet gestellten Informationen aktiv auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Hier gelangen Sie zur vollständigen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs…
14.04.2008 . IT-Recht