RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Keine undeutliche Widerrufsbelehrung bei einleitendem Satz “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht”

Nach Ansicht des BGH verstößt es im Fernabsatzgeschäft nicht gegen das Deutlichkeitsgebot des § 312c Abs.1 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs.1 Nr. 10 EGBGB, wenn eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht” begonnen wird. Der Unternehmer brauche und könne im Fernabsatzgeschäft nicht prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind. Zum Urteil

21.05.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Urheber- und Medienrecht

Verschweigen von Unwissenheit beim Immobilienverkauf begründet kein arglistiges Verhalten

Unterlässt der Verkäufer einer Immobilie gegenüber dem Käufer den Hinweis, dass er sich über die Ursache von sichtbaren Symptomen eines Mangels (Feuchtigkeitsflecken) nicht sicher sei, stellt dies kein arglistiges Verschweigen eines Mangels dar. Derjenige, der gutgläubig falsche Angaben macht, handelt grundsätzlich nicht arglistig, mag der gute Glaube auch auf Fahrlässigkeit oder selbst auf Leichtfertigkeit beruhen (BGH 16.3.2012, V ZR 18/11).
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4.05.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Immobilienrecht, Kaufrecht

Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Einbringung einer Immobilie in eine Gesellschaft und deren anschließender Übertragung

In der Transakionspraxis bei Immobilien wird des Öfteren versucht, bestehende vertragliche Vorkaufsrechte durch vertragliche Gestaltungen zu umgehen. Hierzu verhält sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.1.2012, welche folgende Leitsätze trägt:

1. Bringt der Verpflichtete, die mit einem Vorkaufsrecht belastete Sache in eine von ihm beherrschte Gesellschaft ein und überträgt er anschließend die Gesellschaftsanteile entgeltlich an einen Dritten, kann eine den Vorkaufsfall auslösende ähnliche Vertragsgestaltung vorliegen.
2. Der Verpflichtete kann die Erstreckung des Vorkaufs auf andere Gegenstände als diejenigen, auf die sich das Vorkaufsrecht bezieht, nicht schon deshalb verlangen, weil ein Verkauf im “Paket” für ihn vorteilhaft ist, sondern nur dann, wenn sich infolge der Trennung der vorkaufsbelasteten Sache kein adäquater Preis für die verbleibenden Gegenstände erzielen lässt.

Zum Urteil

20.04.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Kaufrecht

Nationale Regelungen dürfen Unwirksamkeit von auf missbräuchlichen Klauseln beruhenden Verträgen vorsehen

Nationale Rechtsvorschriften können vorsehen, dass ein Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden, der eine missbräuchliche Klausel enthält, unwirksam ist, wenn dadurch ein besserer Schutz des Verbrauchers gewährleistet wird. Auch wenn das Unionsrecht grundsätzlich nur auf die Beseitigung missbräuchlicher Klauseln abzielt, gestattet es den Mitgliedstaaten gleichwohl, ein höheres Verbraucherschutzniveau vorzusehen (EuGH 15.3.2012, C-453/10).
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27.03.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Kaufrecht

BGH: Zur “Neuwagen”-Eigenschaft eines Vorführwagens

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verpflichtung, in der Werbung für Neuwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch des angebotenen Fahrzeugs zu machen, auch für Vorführwagen gelten kann. Entscheidend für die Neuwagen-Eigenschaft sind objektivierbare Umstände (hier z.B. die Kilometerleistung), aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug alsbald verkauft werden soll, ohne dass damit eine kurzfristige Zwischennutzung im Betrieb des Händlers – etwa als Vorführwagen – ausgeschlossen wäre (BGH 21.12.2011, I ZR 190/10).
Zur Pressemitteilung des BGH vom 23.12.2011 …

4.01.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Kaufrecht

BGH: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch “Lieferung einer mangelfreien Sache” erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache

Der Bundesgerichtshof hat in Umsetzung eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Auslegung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufes und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12; Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) über den Umfang der den Verkäufer bei der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 1 BGB treffenden Pflichten sowie die Reichweite der dem Verkäufer nach § 439 Abs. 3 BGB zustehenden Einrede der Unverhältnismäßigkeit entschieden.
Zur Pressemitteilung des BGH

21.12.2011 . Kaufrecht

Kein Fernabsatz-Widerruf von am Telefon oder per E-Mail getätigten Wertpapierkäufen

Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge sind auf Wertpapierorders, welche aufgrund einer telefonischen Beratung einer Bank oder per E-Mail erfolgten nicht anwendbar. Dementsprechend existiert auch kein Widerrufsrecht eines Bankkunden, die Transaktion zu widerrufen und auch keine Belehrungspflicht der Bank. Nach dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.09.2011, 17 U 104/10 folgt dies aus der Ausnahmevorschrift des § 312d Abs.4 Nr.6 BGB, wonach ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen, welche die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis Schwankungen unterliegt, besteht. Durch diese Ausnahme soll verhindert werden, dass der Kunde auf Kosten desjenigen, der im Fernabsatz Dienstleistungen anbietet, handelt. Zur ausführlichen Urteilsbegründung

15.11.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Kaufrecht

Bauträgervertrag; Unwirksamkeit einer Regelung über Abnahme des Gemeinschaftseigentums

  1. Eine Regelung in einem vorformulierten Bauträgervertrag, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen abgenommen wird und der Erwerber diesem Sachverständigen eine unwiderrufliche Vollmacht, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen, erteilt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Erwerbers unwirksam.
  2. Auch die in einem vorformulierten Übergabeprotokoll abgegebene Erklärung des Erwerbers, wonach das Gemeinschaftseigentum mangelfrei sei und er den Vertragsgegenstand abnehme, führt nicht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums, wenn – im Hinblick auf die Abnahme durch den von dem Bauträger benannten Sachverständigen – tatsächlich eine Prüfung durch den Erwerber, ob das Gemeinschaftseigentum im wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde, nicht stattgefunden hat.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.9.2011 – 8 U 106/10

28.10.2011 . Immobilienrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

Kein Rücktritt bei Kosten der Mängelbeseitigung von nicht mehr als 1% des Kaufpreises

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2011, VIII ZR 202/10 ist der Rücktritt von einem Kaufvertrag ausgeschlossen, wenn der den Rücktritt begründende Mangel weniger als 1% des Kaufpreises ausmacht. Dies gilt auch für Kaufverträge im gehobenen Preissegment. Zum Urteil

5.10.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht

Anwendbarkeit der Verbrauchsgüterkaufvorschriften auch auf branchenfremdes Nebengeschäft eines Unternehmers

Mit Urteil vom 13.07.2011, AZ VIII ZR 215/10, hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich auch dann vorliegt, wenn ein Unternehmer hierbei nicht in seinem typisch unternehmerischen Geschäftsumfeld handelt. Dies folge einerseits aus der Vermutung der §§ 343, 344 HGB, wonach im Zweifel alle Geschäfte eines Kaufmanns als zu seinem Handelsgewerbe zugehörig gelten, andererseits auch aus dem Schutzzweck der §§ 474ff. BGB. Diese bezweckten den Schutz des Verbrauchersund seien daher zu seinen Gunsten weit auszulegen. Zum Urteil

22.08.2011 . Handelsrecht, Kaufrecht

BGH: Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechsprechung bekräftigt, dass Sachmängel, deren Beseitigung Aufwendungen von lediglich knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern, als unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen sind und daher einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht rechtfertigen; dies gilt auch für ein Fahrzeug der “Luxusklasse”.
ZUr Pressemitteilung des BGH Zur zitierten Entscheidung

29.06.2011 . Kaufrecht

Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf getroffen.

Der Kläger kaufte im September 2003 vom Beklagten ein Neufahrzeug Mazda M 6 Kombi für 25.860 €. Nach Auslieferung des Fahrzeugs rügte der Kläger eine Vielzahl von Mängeln, die zu einer Reihe von Werkstattaufenthalten führten. Mit Schreiben vom 23. November 2005 trat der Kläger vom Kaufvertrag zurück. Mit seiner Klage hat er Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten begehrt. Das Landgericht hat der Klage nach Abzug einer Nutzungsentschädigung überwiegend stattgegeben, nachdem durch ein im Prozess eingeholtes Sachverständigengutachten Rostanhaftungen im Bereich am Fahrzeugunterboden befindlichen Fahrgestells sowie Fehler an der vorderen Achseinstellung festgestellt worden waren. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Es hat zur Begründung ausgeführt, dass – anders als die Rostanhaftungen am Unterboden – die Fehler an der vorderen Achseinstellung zwar einen Mangel darstellten. Dieser sei jedoch unter anderem wegen der im Verhältnis zum Kaufpreis geringen Mangelbeseitigungskosten von weniger als fünf Prozent unerheblich und berechtige nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. weiterlesen »

17.06.2011 . Kaufrecht

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