RECHTSANWÄLTE_NOTARE

BGH: Zur “Neuwagen”-Eigenschaft eines Vorführwagens

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Verpflichtung, in der Werbung für Neuwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch des angebotenen Fahrzeugs zu machen, auch für Vorführwagen gelten kann. Entscheidend für die Neuwagen-Eigenschaft sind objektivierbare Umstände (hier z.B. die Kilometerleistung), aus denen sich ergibt, dass das betreffende Fahrzeug alsbald verkauft werden soll, ohne dass damit eine kurzfristige Zwischennutzung im Betrieb des Händlers – etwa als Vorführwagen – ausgeschlossen wäre (BGH 21.12.2011, I ZR 190/10).
Zur Pressemitteilung des BGH vom 23.12.2011 …

4.01.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Kaufrecht

BGH: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch “Lieferung einer mangelfreien Sache” erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache

Der Bundesgerichtshof hat in Umsetzung eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Auslegung der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufes und der Garantien für Verbrauchsgüter (ABl. EG Nr. L 171 S. 12; Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) über den Umfang der den Verkäufer bei der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 1 BGB treffenden Pflichten sowie die Reichweite der dem Verkäufer nach § 439 Abs. 3 BGB zustehenden Einrede der Unverhältnismäßigkeit entschieden.
Zur Pressemitteilung des BGH

21.12.2011 . Kaufrecht

Kein Fernabsatz-Widerruf von am Telefon oder per E-Mail getätigten Wertpapierkäufen

Die Bestimmungen über Fernabsatzverträge sind auf Wertpapierorders, welche aufgrund einer telefonischen Beratung einer Bank oder per E-Mail erfolgten nicht anwendbar. Dementsprechend existiert auch kein Widerrufsrecht eines Bankkunden, die Transaktion zu widerrufen und auch keine Belehrungspflicht der Bank. Nach dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 13.09.2011, 17 U 104/10 folgt dies aus der Ausnahmevorschrift des § 312d Abs.4 Nr.6 BGB, wonach ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen, welche die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis Schwankungen unterliegt, besteht. Durch diese Ausnahme soll verhindert werden, dass der Kunde auf Kosten desjenigen, der im Fernabsatz Dienstleistungen anbietet, handelt. Zur ausführlichen Urteilsbegründung

15.11.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Kaufrecht

Bauträgervertrag; Unwirksamkeit einer Regelung über Abnahme des Gemeinschaftseigentums

  1. Eine Regelung in einem vorformulierten Bauträgervertrag, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen abgenommen wird und der Erwerber diesem Sachverständigen eine unwiderrufliche Vollmacht, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen, erteilt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Erwerbers unwirksam.
  2. Auch die in einem vorformulierten Übergabeprotokoll abgegebene Erklärung des Erwerbers, wonach das Gemeinschaftseigentum mangelfrei sei und er den Vertragsgegenstand abnehme, führt nicht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums, wenn – im Hinblick auf die Abnahme durch den von dem Bauträger benannten Sachverständigen – tatsächlich eine Prüfung durch den Erwerber, ob das Gemeinschaftseigentum im wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde, nicht stattgefunden hat.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.9.2011 – 8 U 106/10

28.10.2011 . Immobilienrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

Kein Rücktritt bei Kosten der Mängelbeseitigung von nicht mehr als 1% des Kaufpreises

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2011, VIII ZR 202/10 ist der Rücktritt von einem Kaufvertrag ausgeschlossen, wenn der den Rücktritt begründende Mangel weniger als 1% des Kaufpreises ausmacht. Dies gilt auch für Kaufverträge im gehobenen Preissegment. Zum Urteil

5.10.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht

Anwendbarkeit der Verbrauchsgüterkaufvorschriften auch auf branchenfremdes Nebengeschäft eines Unternehmers

Mit Urteil vom 13.07.2011, AZ VIII ZR 215/10, hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich auch dann vorliegt, wenn ein Unternehmer hierbei nicht in seinem typisch unternehmerischen Geschäftsumfeld handelt. Dies folge einerseits aus der Vermutung der §§ 343, 344 HGB, wonach im Zweifel alle Geschäfte eines Kaufmanns als zu seinem Handelsgewerbe zugehörig gelten, andererseits auch aus dem Schutzzweck der §§ 474ff. BGB. Diese bezweckten den Schutz des Verbrauchersund seien daher zu seinen Gunsten weit auszulegen. Zum Urteil

22.08.2011 . Handelsrecht, Kaufrecht

BGH: Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechsprechung bekräftigt, dass Sachmängel, deren Beseitigung Aufwendungen von lediglich knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern, als unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen sind und daher einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht rechtfertigen; dies gilt auch für ein Fahrzeug der “Luxusklasse”.
ZUr Pressemitteilung des BGH Zur zitierten Entscheidung

29.06.2011 . Kaufrecht

Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf getroffen.

Der Kläger kaufte im September 2003 vom Beklagten ein Neufahrzeug Mazda M 6 Kombi für 25.860 €. Nach Auslieferung des Fahrzeugs rügte der Kläger eine Vielzahl von Mängeln, die zu einer Reihe von Werkstattaufenthalten führten. Mit Schreiben vom 23. November 2005 trat der Kläger vom Kaufvertrag zurück. Mit seiner Klage hat er Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs sowie Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten begehrt. Das Landgericht hat der Klage nach Abzug einer Nutzungsentschädigung überwiegend stattgegeben, nachdem durch ein im Prozess eingeholtes Sachverständigengutachten Rostanhaftungen im Bereich am Fahrzeugunterboden befindlichen Fahrgestells sowie Fehler an der vorderen Achseinstellung festgestellt worden waren. Auf die Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Es hat zur Begründung ausgeführt, dass – anders als die Rostanhaftungen am Unterboden – die Fehler an der vorderen Achseinstellung zwar einen Mangel darstellten. Dieser sei jedoch unter anderem wegen der im Verhältnis zum Kaufpreis geringen Mangelbeseitigungskosten von weniger als fünf Prozent unerheblich und berechtige nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. weiterlesen »

17.06.2011 . Kaufrecht

EuGH: Verkäufer bei Nachlieferung zu Aus- und Einbau verpflichtet

Der Verkäufer ist im Zuge der Ersatzlieferung verpflichtet, ein mangelhaftes Verbrauchsgut auszubauen und die Ersatzsache einzubauen oder die dafür erforderlichen Kosten zu tragen. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 16.06.2011 entschieden. Denn anderenfalls würden dem Verbraucher zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet, die er nicht hätte tragen müssen, wenn der Verkäufer den Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt hätte. Weiter hat der EuGH entschieden, dass es richtlinienwidrig ist, wenn der Verkäufer nach nationalem Recht die Ersatzlieferung als einzig mögliche Art der Abhilfe wegen absolut unverhältnismäßiger Kosten verweigern kann. Allerdings sei es zulässig, die Kostenerstattung auf einen Betrag zu beschränken, der verglichen mit dem Wert des Verbrauchsguts in vertragsgemäßem Zustand und zu der Bedeutung der Vertragswidrigkeit verhältnismäßig sei (Rs. C-65/09 und C-87/09). EuGH, Urteil vom 16.06.2011 – C-65/09; C-87/09. Zur zitierten Webseite

16.06.2011 . Kaufrecht

Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

Der Ort, an dem der Verkäufer die von ihm geschuldete Nacherfüllung zu erbringen hat, bestimmt sich mangels spezieller Regelung im Kaufrecht und soweit keine vorrangige Parteivereinbarungen bestehen gem. § 269 Abs. 1 BGB nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Erfordert die Beseitigung eines Mangels den Einsatz von geschultem Personal und Werkstatttechnik und erscheint ein Transport des Kaufgegenstands zum Standort des Verkäufers für den Käufer zumutbar, so liegt der Erfüllungsort der Nachbesserung am Standort des Verkäufers (BGH 13.4.2011, VIII ZR 220/10).
Zur zitierten Website …

19.04.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Kaufrecht

BAG: Arbeitsverhältnis geht nur bei Zuordnung zur übertragbaren Einheit auf Betriebserwerber über

Die gesetzlichen Regelungen des § 613a BGB finden auch Anwendung, wenn nicht der gesamte Betrieb, sondern nur ein Betriebsteil durch Rechtsgeschäft erworben wird. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.04.2011 setzt die Übernahme eines Arbeitsverhältnisses aber voraus, dass die erworbenen Elemente schon beim Betriebsveräußerer eine Einheit dargestellt haben und diese vom Erwerber identitätswahrend fortgeführt wird. Damit ein Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber übergehe, müsse der Arbeitnehmer der Einheit zugeordnet sein. Aus diesem Grund wiesen die Richter die Klage eines Abteilungsleiters ab, der im kaufmännischen Bereich einer Wasserwerke-GmbH beschäftigt war (BAG, Urteil vom 07.04.2011, Az.: 8 AZR 730/09). Zur zitierten Webseite

8.04.2011 . Arbeitsrecht, Kaufrecht

Der notarielle Kaufvertrag und das Finanzamt

Seit jeher hat der Notar dem Finanzamt von jedem vor ihm beurkundeten Veräußerungsvertrag eine Abschrift zuzusenden und eine Veräußerungsanzeige zu erstatten. Neu ist, dass die Veräußerungsanzeige nun neben den Vornamen, Zunamen und Anschriften auch die steuerliche Identifikationsnummer gemäß § 139b der Abgabenordnung oder die Wirtschafts- Identifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung des Veräußerers und des Erwerbers enthalten muss.

Die Steuer-Identifikationsnummer wurde zum 1. Juli 2007 eingeführt und gilt lebenslang. Sie ersetzt für natürliche Personen die bisherige Steuernummer; sie besteht aus insgesamt elf Ziffern (zehn zufällig gebildete Ziffern, die keinen Rückschluss auf Daten des Steuerpflichtigen zulassen, und einer zusätzlichen Prüfziffer). Zu der Identifikationsnummer werden alle persönlichen Angaben gespeichert: Name(n), Anschrift(en), Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt. Die tatsächliche Ausgabe erfolgt über die örtlichen Kommunalverwaltungen.

Wer wirtschaftlich tätig ist – also der Einzelunternehmer, Freiberufler, die juristische Person und die Personenvereinigung – bekommt zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sie ist nicht identisch mit der daneben existierenden Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Unternehmen zur Durchführung des innergemeinschaftlichen Erwerbs nutzen.

18.03.2011 . Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Kaufrecht, Steuerrecht

 1 2 3 4 5 .11 12 >
kaufrecht