Kostenerstattung für eine Liposuktionen von Lipödemen kann von der gestzlichen Krankenkasse nicht beansprucht werden, weil die Voraussetzungen des § 13 Abs 3 Satz 1 Alt 2 SGB V nicht vorliegen. Die Regelung bestimmt: “Hat die Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war”. Der Anspruch auf Kostenerstattung reicht nicht weiter als ein entsprechender Naturalleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte und zukünftig zu beschaffende Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die KKn allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben.
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29.03.2011 . Medizinrecht
Mit einer Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung erleichtert der Bundesfinanzhof den Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen. Er hat mit Urteilen vom 11.11.2010 entschieden, dass zur Geltendmachung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen der Nachweis einer Krankheit und der medizinischen Indikation der Behandlung nicht mehr zwingend durch ein vor Beginn der Behandlung eingeholtes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten beziehungsweise Attest eines öffentlich-rechtlichen Trägers geführt werden muss. Der Nachweis könne vielmehr auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden (BFH, Urteil vom 11.11.2010 – VI R 17/09; VI R 16/09). Zur zitierten Webseite
19.01.2011 . Medizinrecht, Steuerrecht
Der Rettungsdienst kann die Kosten für einen Hubschraubertransport, der im Rahmen einer Bergnotrettung gegen den Willen des Geretteten zum Einsatz kommt, nur von diesem ersetzt verlangen, wenn der Einsatz tatsächlich dem objektiven Interesse des Geretteten entsprochen hat. Das Risiko, dies beweisen zu müssen, trägt der Rettungsdienst. Das geht aus einer am 16.12.2010 veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts München hervor (Urteil vom 06.08.2010, Az.: 281 C 22204/09, nicht rechtskräftig). Zur zitierten Webseite
22.12.2010 . Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht
Aufwendungen für eine Krebsabwehrtherapie, die aus schulmedizinischer oder naturheilkundlicher Sicht nicht anerkannt ist, können gleichwohl als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, wenn der Stpfl. an einer Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung leidet, die nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht. (BFH, Urteil v. 18.4.1990 III R 38/86, BFH/NV 1991, 27). Zur zitierten Webseite
6.12.2010 . Medizinrecht, Steuerrecht
Das OLG Köln hat dem ehemaligen Klinikchef der städtischen Krankenhaus-Gesellschaft Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil der ursprünglich mit dem Mediziner bestehende 5-Jahres-Vertrag aus Altersgründen nicht verlängert worden war. Damit wurde erstmals dem Organ einer Gesellschaft (hier: GmbH-Geschäftsführer) ein entsprechender Ersatz wegen Benachteiligung i.S.d. Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) zuerkannt (OLG Köln 29.7.2010, 18 U 196/09). Zur zitierten Website …
4.08.2010 . Arbeitsrecht, Dienstvertragsrecht, Medizinrecht
In einfach gelagerten Fällen kann der Arzt den Patienten grundsätzlich auch in einem telefonischen Gespräch über die Risiken eines bevorstehenden Eingriffs aufklären, wenn der Patient damit einverstanden ist. Handelt es sich dagegen um komplizierte Eingriffe mit erheblichen Risiken, ist eine telefonische Aufklärung regelmäßig unzureichend (BGH 15.6.2010, VI ZR 204/09).
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14.07.2010 . Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
Die Bundesregierung hat heute dem Erlass der vom Bundesminister für Gesundheit vorgelegten Ministerverordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen (Arzneimittel-Härtefall-Verordnung) zugestimmt. Ziel der Verordnung ist es, den Zugang für Schwerstkranke zu neuen Arzneimittelbehandlungen, die sich noch in der Entwicklung befinden, durch ein unbürokratisches und rasches Verfahren zu verbessern.
Zur Pressemitteilung des BMG
12.07.2010 . Apothekenrecht, Medizinrecht
Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil (Urteil vom 25. Juni 2010 – 2 StR 454/09) zur Sterbehilfe jetzt entschieden, dass soweit sich ein Kranker den Tod wünschet, die Behandlung nicht nur unterlassen, sondern nun auch aktiv abgebrochen werden darf. zur zitierten Website
25.06.2010 . Medizinrecht
Der gemeinnützige Verein “Langenfelder Kinderherzhilfe”, Vorsitzende Claire Günzel, 40764 Langenfeld, Eschenweg 2, hat in diesem Monat eine Broschüre für Menschen mit angeborenen Herzfehlern herausgegeben; das Vorwort stammt aus der Feder von Herrn Jürgen Rüttgers, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Informationsbroschüre kann bei dem Verein telefonisch oder per Fax unter 02173-71450 angefordert werden.
22.02.2010 . Medizinrecht
Wer mit seinem Arzt einen Behandlungstermin vereinbart und ganz kurzfristig ohne triftigen Grund wieder absagt, muss damit rechnen, dass ihm der Mediziner dafür ein Ausfallhonorar berechnet. Dann gilt zumindest dann, wenn sich der Arzt die gesonderte Berechnung im Anmeldeformular vor Aufnahme der Behandlung vorbehalten und der Patient dies mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Zur zitierten Webseite…
10.01.2010 . Dienstvertragsrecht, Medizinrecht
Ein notorischer Steuersünder darf kein Arzt sein. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt (Az.: 8 LA 197/09). Durch sein «schwerwiegendes, beharrliches steuerliches Fehlverhalten» sei der Arzt zur Ausübung seines Berufes unwürdig, entschieden die Lüneburger Richter in dem am 14.12.2009 veröffentlichten Beschluss. Der Mediziner habe zu Recht seine Approbation verloren. Zur zitierten Webseite…
4.01.2010 . Medizinrecht
Am 1. September 2009 tritt die gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen in Kraft. Damit sind die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Patientenverfügungen erläutern dem Arzt den Willen des Patienten, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann.
“Das Gesetz zur Patientenverfügung bringt endlich Sicherheit und Klarheit für die etwa acht Millionen Menschen, die schon heute eine solche Verfügung haben – und natürlich auch für alle, die sich in Zukunft dafür entscheiden. Patienten und ihre Angehörigen haben nun Gewissheit: Der Patientenwille ist in allen Lebenslagen oberstes Gebot. Neu ist die Schriftform. Ab dem 1. September müssen Patientenverfügungen schriftlich sein und eigenhändig unterschrieben sein. Frühere schriftliche Verfügungen bleiben wirksam. weiterlesen »
1.09.2009 . Familienrecht, Medizinrecht