Die Anwendung des computerunterstützten Fräsverfahrens ("Robodoc") bei Hüftoperationen rechtfertigt nicht die Annahme eines ärztlichen Behandlungsfehlers. Das "Robodoc-Verfahren" ist den herkömmlichen manuellen Verfahren nicht unterlegen. Ärzte müssen Patienten vor Anwendung des neuen Verfahrens allerdings umfangreich aufklären. (OLG Frankfurt a.M. 7.12.2004, 8 U 194/03) – Zur zitierten Website
11.12.2004 . Medizinrecht