RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Bauvertrag – Abtretung des Werklohnanspruchs als Sicherheit gemäß § 648a BGB?

Verlangt der Unternehmer vom Besteller Sicherheit nach § 648a BGB, so stellt die Abtretung der durch Bürgschaft gesicherten Werklohnforderung des Bestellers gegen seinen Auftraggeber an den Unternehmer keine hinreichende Sicherheitsleistung dar. BGH – VII ZR 152/05 – Zur zitierten Website

2.11.2005 . Privates Baurecht

Ermittlung der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen

Der Auftragnehmer muss nach freier Kündigung des Auftraggebers seine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen auf der Grundlage des dafür vereinbarten Preises abzüglich anderweitigen Erwerbs und der Kosten berechnen, die bei Fortführung des Bauvertrages tatsächlich entstanden wären. Entsprechen diese Kosten seiner Kalkulation, kann er diese vortragen. BGH, 22.09.2005 – VII ZR 63/04 – Zur zitierten Website

27.10.2005 . Privates Baurecht

Bauvertrag

Inzwischen ist allgemein bekannt, dass Müllverbrennungsasche nicht volumenbeständig ist und damit als Füllmaterial unterhalb einer Bodenplatte generell nicht geeignet ist. Der BGH hatte sich mit einem Fall zu befassen, in welchem der Auftraggeber in einem (Nachtrags-)LV solche MV-Asche vorgab und es später zu erheblichen Rissen in der Bodenplatte kam. Während das OLG den Unternehmer wegen der Vorgabe des Materials im LV von der Gewährleistung freisprach, urteilte der BGH wesentlich strenger. Er verlangt für die Übernahme eines Mangelrisikos eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwischen den Bauvertragsparteien (BGH v. 12.05.2005 – VII ZR 45/04). – Zur zitierten Website

4.07.2005 . Privates Baurecht

BGH zur Abtretung einer Werklohnforderung und Vorlage der Freistellungsbescheinigung

Der Leistungsempfänger ist im Falle der Abtretung der Werklohnforderung durch den Leistenden nur dann von der Abzugspflicht entbunden, wenn eine für den Leistenden erteilte Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird. Nimmt ein Leistungsempfänger den Steuerabzug vor und führt den Abzugsbetrag an das Finanzamt ab, tritt hinsichtlich der Werklohnforderung Erfüllungswirkung ein, es sei denn, für den Leistungsempfänger war aufgrund der ihm zum Zeitpunkt der Zahlung bekannten Umstände eindeutig erkennbar, daß eine Verpflichtung zum Steuerabzug nicht bestand (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 – VII ZR 97/04 – OLG Köln LG Köln im Anschluß an BGH, Urteil vom 17. Juli 2001 – X ZR 13/99). – Zur zitierten Website

27.06.2005 . Privates Baurecht

"Bauherren-Klausel" in Privathaftpflichtversicherungen erfasst nur Haftpflichtfälle während der Bauphase

Die in Verträgen über eine Privathaftpflichtversicherung enthaltene Haftungseinschränkung für Bauschäden ("Bauherren-Klausel") gilt nur für Haftpflichtfälle, die während der Bauphase eintreten. Für spätere Schäden müssen Haftpflichtversicherungen selbst dann uneingeschränkt haften, wenn das Sicherheitsrisiko zwar in der Bauphase begründet wurde, sich aber erst nach Abschluss der Bauarbeiten verwirklicht hat (OLG Karlsruhe 28.4.2005, 19 U 189/04
). – Zur zitierten Website

18.05.2005 . Privates Baurecht

Kündigung innerhalb der Leistungsphase

ZPO § 256 Abs. 2, § 308

Zu den schwierigsten Themen beim gekündigten Architektenvertrag gehört die Abgrenzung zwischen erbrachter und nicht erbrachter Leistung. Werden Verträge beispielsweise innerhalb der Leistungsphase 6 gekündigt, hatte dies zur Folge, dass der Architekt die erbrachte Leistung voll und die nicht erbrachte Leistung nur unter Abzug der ersparten Aufwendungen abrechnen durfte. Bei Unterbrechung einer Leistungsphase bestand hierbei das Problem, wie die Bewertung und die Abgrenzung von erbrachter und nicht erbrachter Leistung erfolgen sollte.

Im dem vom BGH entschiedenen Fall kam es zu einer Vertragskündigung. Zunächst stellt der Bundesgerichtshof fest, dass die HOAI keine Aussage darüber trifft, wie eine derartige Abgrenzung zu erfolgen hat. Denn die HOAI benennt nur für eine Bewertung in Form einer Prozentzahl für eine gesamte Leistungsphase.

Umstritten war hierbei immer, in welcher Form die Abgrenzung zu erfolgen hat. In der vorgenannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nun erstmals entschieden, dass die Steinfort`sche Splittertabelle, die die Leistungen des Architekten auch innerhalb der einzelnen Leistungsphasen aufsplittet, eine zulässige Berechnungsgrundlage sein kann.
Denn diese, sowie auch andere Bewertungstabellen stellen in der Regel auf durchschnittliche Erfahrungswerte von Sachverständigenpraktikern ab. Diese eignen sich nach Auffassung des BGH als Orientierungshilfe auch für die Bewertung nicht erbrachter Leistungen.

Dabei stellt der Bundesgerichtshof auch fest, dass die Anwendung dieser Tabellen nicht zwingend ist, weil sich im Einzelfall auch eine hiervon abweichende Berechnungsmethode aufdrängen muss oder aber die Bewertung der einzelnen Teile dieser Tabelle im Einzelfall anders zu gewichten ist, als mit der Steinfort´schen Splittertabelle zugrunde gelegt wird.

Im Einzelfall wird man daher auch zu bewerten haben, ob tatsächlich für die Durchführung der Architektenleistung alle Einzelleistungen einer Leistungsphase erforderlich waren, bzw. wie sich die Gewichtung der weiteren Phasen ergibt.

BGH, Urteil vom 16.12.2004 – VII ZR 174/03 – Zur zitierten Website

7.03.2005 . Architektenrecht, Privates Baurecht

Planungsfehler des Architekten

OLG Oldenburg, Urteil vom 15.07.2004 – 8 U 121/04

Ein Architekt, der falsch geplant hat und deshalb gegenüber seinem Auftraggeber schadenersatzpflichtig ist, kann gegen den Bauunternehmer einen Ausgleichsanspruch haben. Voraussetzung ist, dass dieser die Falschplanung erkannt und sie trotzdem der Bauausführung zu Grunde gelegt hat.

Mit dieser Begründung mussten sich Architekt und Bauunternehmer einen entstandenen Schaden teilen. Der Architekt hatte die Abstände eines Neubaus zum Nachbarhaus falsch berechnet. Der Bauunternehmer hatte diesen Fehler zwar bemerkt, den Bau jedoch weitergeführt. Nach Stilllegung der Baustelle wurde der Architekt zum Ersatz des entstandenen Schadens verurteilt. Einen Teil dieses Schadens verlangte er nun vom Bauunternehmer erstattet.

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sah den Bauunternehmer ebenfalls in der Pflicht. Er habe sich dem Auftraggeber gegenüber dadurch schadenersatzpflichtig gemacht, dass er die Rohbauarbeiten fortgesetzt habe, obwohl ihm bekannt geworden war, dass die Grenzabstände unterschritten waren. Die Pflichtverletzung des Bauunternehmers sei schon deshalb zu bejahen, weil ihm der Planungsfehler des Architekten bereits bekannt war, als eine Korrektur noch hätte vorgenommen werden können. Trotzdem habe er die Bauarbeiten weiter fortgeführt, so dass die Korrektur nur mit erheblichem finanziellen Aufwand möglich war. – Zur zitierten Website

7.03.2005 . Architektenrecht, Privates Baurecht

BGH: Unwirksame Limitierungsklausel im Bauvertrag

In einem Bauvertrag war folgende Klausel enthalten:

"Auch bei einem Einheitspreisvertrag ist die Auftragssumme limitiert. Zusätzliche Leistungen werden nur nach schriftlich erteiltem Auftrag bezahlt."

Zugrunde lag dem Vertrag die VOB. Ferner wurde eine Auftragssumme von brutto 320.000,00 DM im Vertrag ausgewiesen. Nach Durchführung der Arbeiten rechnete der Unternehmer einen Betrag von 410.245,02 DM ab.

Der Bundesgerichtshof hatte die vertragliche Klausel auszulegen. Er gelangte zu dem Ergebnis, dass es sich um eine Höchstpreisklausel handelt, die den Werklohn auf einen Höchstbetrag begrenzt. Dies gelte selbst dann, wenn bei einer Abrechnung nach Aufmaß und Einheitspreisen sich eine höhere Werklohnforderung ergibt. – Zur zitierten Website

7.03.2005 . Privates Baurecht

Zur Überwachungstätigkeit des Architekten

Architekten haben wesentliche Bauabschnitte vor Ort zu überwachen. Dabei
entbrennt immer wieder Streit ob der Frage, welche Bauabschnitte wesentlich sind und was eine
Überwachung bedeutet. Die Anforderungen an die
Überwachungspflichten hängen von der Schwierigkeit der Baumaßnahme ab. Ausreichende
Wahrnehmung der Kontrollverpflichtung bedeutet, dass der Architekt verpflichtet ist, Kontrollen zu
Beginn der Arbeiten oder auch mehrmals täglich oder sogar dauerhaft durchzuführen. (OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2004, Az. 21 U 13/04). – Zur zitierten Website

7.03.2005 . Architektenrecht, Privates Baurecht

Bundesgerichtshof zu Schadensersatzansprüchen des Gewinners eines Architektenwettbewerbs für ein kommunales Bauvorhaben

Der III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hat sich zu der Frage geäußert, wann ein triftiger (wichtiger) Grund vorliegt, der eine Gemeinde, die einen Architektenwettbewerb für ein öffentliches Bauvorhaben durchgeführt hat, berechtigt, sich von der Zusage zu lösen, dem Preisträger weitere Architektenleistungen für das Objekt zu übertragen. – Zur zitierten Website

6.03.2005 . Architektenrecht, Privates Baurecht

Nachbesserungen abgelehnt? Zurückbehaltungsrecht nur in einfacher Höhe!

Der Annahmeverzug des Auftraggebers mit der Entgegennahme der Nachbesserung schließt das Leistungsverweigerungsrecht nicht aus. Das Leistungsverweigerungsrecht besteht in diesem Fall aber nur in Höhe der Mängelbeseitigungskosten. Ein Druckzuschlag ist nicht vorzunehmen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich der Auftraggeber später mit der Vornahme der Nachbesserung durch den Auftragnehmer einverstanden erklärt.
(OLG Celle, Urteil vom 13.01.2005 – 14 U 129/03). – Zur zitierten Website

27.02.2005 . Privates Baurecht

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