Das Bundeskabinett hat am 06.08.2003 die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2004 (LStÄR 2004) beschlossen. – Zur zitierten Website
7.08.2003 . Steuerrecht
Mit Schreiben vom 21.07.2003 (IV C 5 – S 2334 – 234/03) hat das Bundesfinanzministerium zur steuerlichen Behandlung von Zinsvorteilen aus Arbeitgeberdarlehen Stellung genommen. – Zur zitierten Website
4.08.2003 . Steuerrecht
BFH: Grundstückserwerb nicht mit Einräumung eines Vorkaufsrechts oder mündlicher Zusage der Eigentumsübertragung wirtschaftlich vollzogen.
Für den Beginn der Spekulationsfrist des § 23 EStG ist bei der Veräußerung von Grundstücken grundsätzlich der Zeitpunkt maßgebend, in dem der obligatorische Kaufvertrag geschlossen wird. Nur ausnahmsweise beginnt die Frist bereits früher, nämlich mit wirtschaftlichem Vollzug des Erwerbs. Hierfür reicht es nicht aus, dass der spätere Erwerber das Grundstück aufgrund eines Mietvertrages nutze, so der BFH. Auch die Vereinbarung eines Vorkaufrechts und die mündliche Zusage der Eigentumsübertragung durch den früheren Eigentümer genüge nicht. (Urteil vom 08.04.2003, Az.: IX R 1/01) – Zur zitierten Website
4.08.2003 . Steuerrecht
BFH: Abzug der Darlehenszinsen von Mieteinnahmen bei gemischter Gebäudenutzung nur nach Aufteilung der Herstellungskosten und deren gesonderter Bezahlung
Die Selbstnutzung einer Eigentumswohnung ist nicht steuerbar. Finanziert ein Steuerpflichtiger die Herstellung von Eigentumswohnungen, von denen er eine selbst nutzt und die andere vermietet, mit Darlehen, kann er die Darlehenszinsen nach Ansicht des BFH nur insoweit bei den Einkünften aus Vermietung abziehen, als er das Darlehen tatsächlich für die Herstellung der vermieteten Wohnung verwendete. Dafür müsse er die auf den vermieteten Gebäudeteil anfallenden Herstellungskosten gesondert ausweisen und bezahlen. (Urteil vom 25.03.2003, Az.: IX R 22/01, DStR 2003, 1246) – Zur zitierten Website
28.07.2003 . Steuerrecht
Portalseite der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes – Zur zitierten Website
25.02.2003 . Steuerrecht