RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Keine undeutliche Widerrufsbelehrung bei einleitendem Satz “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht”

Nach Ansicht des BGH verstößt es im Fernabsatzgeschäft nicht gegen das Deutlichkeitsgebot des § 312c Abs.1 BGB i.V.m. Art. 246 § 1 Abs.1 Nr. 10 EGBGB, wenn eine Widerrufsbelehrung mit dem einleitenden Satz “Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht” begonnen wird. Der Unternehmer brauche und könne im Fernabsatzgeschäft nicht prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind. Zum Urteil

21.05.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Handelsrecht, Kaufrecht, Urheber- und Medienrecht

Geschäftlich genutzte Facebookprofile sind mit Impressum zu versehen

Werden Profilseiten in sozialen Netzwerken wie Facebook geschäftlich zu Marketingzwecken und nicht nur rein privat genutzt, gilt für sie die Impressumspflicht nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Dies hat das Landgericht Aschaffenburg mit Urteil vom 19.08.2011 in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden. Zur Erfüllung dieser Pflicht könne der Nutzer aber auf das Impressum seiner eigenen Website verlinken, sofern gewährleistet sei, dass die Pflichtangaben einfach zu erkennen und ohne langes Suchen zu finden sind. Ein Link mit der Bezeichnung «Info» erfülle diese Voraussetzungen nicht (LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011 – 2 HK O 54/11) Zur zitierten Webseite

22.11.2011 . Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht, Urheber- und Medienrecht

BGH: Admin-C haftet bei Verletzung besonderer Prüfpflichten als Störer

Der administrative Ansprechpartner für eine Domain, der sogenannte Admin-C, haftet für Rechtsverletzungen durch registrierte Domainnamen als Störer, wenn ihn aufgrund besonderer Umstände eine Prüfpflicht trifft. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 09.11.2011 entschieden. Solche eine Prüfpflicht begründende Umstände lägen vor, wenn aufgrund der Registrierungspraxis des Domaininhabers eine erhöhte Gefahr für Rechtsverletzungen Dritter besteht, weil der Domainname weder vom Inhaber noch von der Denic überprüft wird (BGH, Urteil vom 09.11.2011 – I ZR 150/09). Zur zitierten Webseite

10.11.2011 . Urheber- und Medienrecht

Voßkuhle warnt vor Facebook

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hat vor Risiken bei der Benutzung des sozialen Netzwerkes Facebook gewarnt. Das Surfen auf diesen Seiten sei «eine risikogeneigte Tätigkeit», sagte Voßkuhle dem Magazin «Focus». «Die Bürger wissen zum Beispiel nicht, ob Daten nach der Löschung nicht doch noch aufbewahrt werden.» weiterlesen »

7.11.2011 . Urheber- und Medienrecht

Millionengeschäfte mit Download-Abmahnungen

Illegales Tauschen von Filmen, Musik und Co. richtet Millionenschäden an. Viele Rechteinhaber wehren sich dagegen mit Abmahnungen und Klagen. Es kann jedoch auch Unschuldige treffen. Die Zahl solcher Abmahnungen steigt seit Jahren rasant an, denn mit den Schreiben lassen sich Millionen machen. Experten werfen den Abmahn-Kanzleien und Rechteinhabern darum unseriöse Geschäftemacherei vor: Die Forderungen seien zu hoch, viele Abmahnungen zudem unbegründet. Stellungnahmen gibt es dazu nicht. Weiter zur zitierten Webseite

23.08.2011 . Urheber- und Medienrecht

Arbeitsrecht: Auch diffamierende “Büro-Romane” sind von Kunstfreiheit gedeckt – Keine Kündigung

Schreibt ein Arbeitnehmer einen sog. Büro-Roman, der deutliche Parallelen zum Unternehmen und den dort tätigen Personen aufweist, so liegt hierin regelmäßig kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Der Arbeitnehmer kann sich insoweit auf die Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 GG berufen. Das gilt selbst dann, wenn der Romane beleidigende oder sexistische Äußerungen in Bezug auf Romanfiguren enthält, die als tatsächlich existierende Personen identifizierbar sind (LAG Hamm 15.7.2011, 13 Sa 436/11).
Zur zitierten Website …

21.07.2011 . Arbeitsrecht, Urheber- und Medienrecht

Bundesgerichtshof legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs vor

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union heute Fragen zur urheberrechtlichen Vergütungspflicht von Druckern und PCs zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Der Urheber eines Werkes hatte nach dem bis Ende 2007 geltenden und in den zu entscheidenden Fällen noch anzuwendenden Recht einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten, wenn diese Geräte dazu bestimmt sind, ein derartiges Werk “durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung” zu vervielfältigen (§ 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG aF). Dieser Vergütungsanspruch soll dem Urheber einen Ausgleich dafür verschaffen, dass Vervielfältigungen seines Werkes zum eigenen Gebrauch unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne seine Zustimmung zulässig sind.Für den Fall, dass diese Frage zu bejahen ist, hat der BGH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Anforderungen der Richtlinie an einen gerechten Ausgleich für Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf das Vervielfältigungsrecht (Art. 5 Abs. 2 und 3 der Richtlinie) unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Gleichbehandlung (Art. 20 der EU-Grundrechtecharta) auch dann erfüllt sein können, wenn nicht die Hersteller, Importeure und Händler der Drucker oder der PCs, sondern die Hersteller, Importeure und Händler eines anderen Geräts oder mehrerer anderer Geräte einer zur Vornahme entsprechender Vervielfältigungen geeigneten Gerätekette den gerechten Ausgleich der Rechtsinhaber zu finanzieren haben.
Zur Pressemitteilung des BGH vom 21.07.2011 …

21.07.2011 . IT-Recht, Urheber- und Medienrecht

Ein Abgemahnter gibt nicht zu einer Klage Anlass, wenn er auf eine erheblich zu weit gefasste Unterlassungserklärung nicht reagiert

Fügt der Rechteinhaber der Abmahnung eines nicht geschäftlich tätigen und rechtlich nicht beratenen Rechtsverletzers eine vorbereitete erheblich zu weit gefasste Unterlassungserklärung bei und warnt zugleich davor, diese Erklärung einzuschränken, so gibt der Abgemahnte nicht dadurch Veranlassung zur Klage, dass er keine Unterlassungserklärung abgibt. Zur zitierten Webseite…

21.06.2011 . Urheber- und Medienrecht

Gericht am Ort des “Schwerpunkts des Konflikts” für rechtsverletzende Veröffentlichungen im Internet zuständig

Nach Ansicht des Generalanwalts ist der in Art. 5 Nr. 3 EGVO 44/2011 verwendete Ausdruck “Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht” im Fall einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch eine in mehreren Mitgliedstaaten über das Internet verbreitete Information dahin gehend auszulegen, dass der Inhaber des entsprechenden Persönlichkeitsrechts eine Klage auf Entschädigung jedenfalls vor den Gerichten des Mitgliedstaats des Ortes der Niederlassung des Herausgebers der Veröffentlichung erheben kann, durch die die Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Zur zitierten Webseite…

15.04.2011 . Urheber- und Medienrecht

Die Berichterstattung über Arbeitsweise und verlorene Verfahren einer Anwaltskanzlei unter Namensnennung ist unzulässig

Die Berichterstattung über die vermeintliche Arbeitsweise und verlorene Verfahren einer Anwaltskanzlei unter Namensnennung ist unzulässig. Dies gilt jedenfalls, sofern in der Berichterstattung behauptet wird, dass die Anwaltskanzlei für einen Mandanten eine Forderung von 500.000 Euro eingeklagt und das Gericht diese später auf Null reduziert habe. Zur zitierten Webseite…

27.03.2011 . Urheber- und Medienrecht

Eine Zeitschrift darf auch mit Titelseiten von Altauflagen beworben werden, ohne dass erneute Einverständniserklärung des Abgebildeten erforderlich ist

Aus dem Umstand, dass Verlage mit dem Abdruck von bereits erschienenen Titelseiten für ihre Zeitschriften werben, folgt noch nicht der Schluss, dass derjenige, der sich mit dem Erscheinen seines Bildes auf der Titelseite einer Zeitschrift einverstanden erklärt, damit rechnen muss, dass die Abbildung dieser Titelseite zu einem späteren Zeitpunkt und in anderem Kontext von dem Herausgeber dieser Zeitschrift genutzt wird, um für das Presseprodukt Werbung zu machen. Im Grundsatz reicht eine Werbung für eine Zeitschrift aus, um ein öffentliches Interesse der Allgemeinheit zu begründen, ohne dass zusätzlich auch ein öffentliches Interesse an der Person des Abgebildeten bestehen muss. Zur zitierten Webseite…

18.03.2011 . Urheber- und Medienrecht

Die Löschung einer negativen eBay-Bewertung kann nicht im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchgesetzt werden

Die Löschung einer negativen Bewertung auf einer Online-Auktionsplattform (hier: eBay) kann nicht im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchgesetzt werden. Jedenfalls fehlt es dann an einem Verfügungsgrund, wenn der negativ Bewertete seine Rechte schon dadurch hinreichend gewahrt hat, dass er unter die Bewertung eine entsprechende Antwort geschrieben hat. Das eBay-Bewertungssystem bietet im Konfliktfall beiden Vertragsparteien die Möglichkeit, unverzüglich ihre Sicht der Dinge zu schildern. Zur zitierten Webseite…

17.03.2011 . Urheber- und Medienrecht

 1 2 3 4 5 6 >
Urheber und Medienrecht