RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Die alleinige künstlerische Urheberschaft wichtiger Kunstwerke von Joseph Beuys ist jetzt gerichtlich bestätigt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies am 21.10.2003 in zweiter Instanz die Klage einer ehemaligen Studentin des Kunstprofessors ab, die ihre Nennung als Miturheberin von wichtigen Beuys-Werken hatte durchsetzen wollen – Zur zitierten Website
21.10.2003 . Urheber- und Medienrecht
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die «Arbeitsgruppe Urheberrecht – Zweiter Korb» eingesetzt. Nach seiner jüngsten Novelle soll das Urheberrecht noch weiter modernisiert werden. Angesichts neuer Technologien und Verwertungsmöglichkeiten des Internetzeitalters gelte es, die Rechte der Urheber wirkungsvoll zu schützen, gleichzeitig aber die berechtigten Interessen der Nutzer zu wahren. Ziel der geplanten Modernisierung sei es, so Zypries, ein von Verbrauchern und Rechtsinhabern gleichermaßen akzeptiertes Urheberrecht zu schaffen – Zur zitierten Website
16.10.2003 . Urheber- und Medienrecht
1. Gegenstand des Urheberrechtsschutzes von Datenbankwerken ist nur die Struktur der Datenbank, der Schutz erstreckt sich nicht auf den Inhalt. Eine Verletzungshandlung kann demnach nur darin liegen, dass die Struktur des Datenbankwerkes ganz oder in einem selbständig schützbaren Teil übernommen wird. Daran fehlt es, wenn die äußeren Gestaltungsmerkmale von Musik-Chart-Listen nicht übernommen worden sind.
2. Der Schutz der §§ 87a ff. UrhG ist nicht auf elektronische Datenbanken beschränkt, sondern erfasst auch Printmedien.
3. Eine Vervielfältigung einer Datenbank im Sinne des § 87b UrhG liegt nur vor, wenn die Gesamtheit oder ein wesentlicher Teil einer Datenbank auf einem anderen Datenträger verfügbar gemacht wird. Hieran fehlt es, wenn die äußeren Gestaltungsmerkmale von Chart-Listen nicht übernommen wurden und die Listen nicht 1:1 übernommen wurden. Aus dem gleichen Grund ist auch eine nachschaffende Übernahme einer fremden Leistung im Sinne des § 1 UWG nicht gegeben. – Zur zitierten Website
13.10.2003 . Urheber- und Medienrecht
Das neue Urheberrecht tritt am 13.09.2003 in Kraft. Es wurde am 12.09.2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Gesetz wird der bestehende Schutz des geistigen Eigentums ausgebaut. Von zentraler Bedeutung sind die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz technischer Maßnahmen, mit denen Kreative und Verwerter ihre Leistungen schützen und die Nutzung kontrollieren, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums – Zur zitierten Website
12.09.2003 . Urheber- und Medienrecht
Auf Initiative der Bundesregierung hat der Bundesrat das neue Urheberrechtsgesetz gebilligt. Das deutsche Urheberrecht wird damit der aktuellen Entwicklung in der Kommunikationstechnologie angepasst. – Zur zitierten Website
14.07.2003 . Urheber- und Medienrecht