RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer entgeltlich die Reparatur solcher Leistungen in Auftrag gegeben, die dieser bereits erbracht hat und die von einem Drittunternehmen vor der Abnahme beschädigt worden sind, entfällt die Vergütungspflicht für diesen Auftrag nicht bereits deshalb, weil der Auftragnehmer möglicherweise noch die Vergütungsgefahr trug. Es muss vielmehr im Wege der Vertragsauslegung ermittelt werden, ob der Auftraggeber bereit war, trotz dieses Umstandes und unter Berücksichtigung aller sonstigen Umstände, eine Vergütungspflicht zu begründen (BGH 8.3.2012, VII ZR 177/11).
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23.04.2012 . Allgemeines Vertragsrecht, Privates Baurecht, Werkvertragsrecht
OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.9.2011 – 8 U 106/10
28.10.2011 . Immobilienrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV, die als Sicherheit dafür vereinbart wird, dass der Bauträger nach Baufortschritt geschuldete Zahlungen entgegen nehmen darf, ohne dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 – 4 MaBV vorliegen, sichert keine Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln.
BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 – VII ZR 206/09
7.06.2011 . Immobilienrecht, Werkvertragsrecht
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV, die als Sicherheit dafür vereinbart wird, dass der Bauträger nach Baufortschritt geschuldete Zahlungen entgegen nehmen darf, ohne dass die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 – 4 MaBV vorliegen, sichert keine Ansprüche des Erwerbers auf Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln. BGH, Urt. v. 9.12.2010 – VII ZR 206/09
21.01.2011 . Immobilienrecht, Werkvertragsrecht
Der BGH hat in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen als Schadensersatz nicht verlangt werden kann, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden ist (BGH, Urteil v. 22.7.2010 – VII ZR 176/09).
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30.07.2010 . Werkvertragsrecht
Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Einfamilienfertighausanbieters in Verträgen mit privaten Bauherren „Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr- oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen.“
ist nicht gemäß § 307 BGB unwirksam.
29.06.2010 . Privates Baurecht, Werkvertragsrecht
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Aushändigung einer Bescheinigung der Übereinstimmung der errichteten Trinkwasseranlage mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nach § 66 S. 2 BauO NRW keine Hauptpflicht ist, sondern eine Nebenpflicht aus dem Werkvertrag zwischen den Parteien. Zur zitierten Webseite…
10.02.2010 . Privates Baurecht, Werkvertragsrecht
Der Bundesgerichtshof hatte über die Auslegung der Klausel “Beginn der Ausführung spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung” zu entscheiden. Die Beklagte vertrat die Auffassung, die vorgesehene Bauzeit habe sich nicht geändert. Der Beginn der Ausführung solle nach dieser Klausel an die tatsächliche Zuschlagserteilung geknüpft sein. Der Auftragnehmer meinte hingegen, Anknüpfungspunkt für den Baubeginn sei der in der Ausschreibung vorgesehene Zuschlagstermin, so dass dessen Verschiebung auch zu einer Verschiebung der vertraglich vorgesehenen Bauzeit geführt habe. Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat nunmehr entschieden, dass der Baubeginn an die ausgeschriebene Zuschlagsfrist anknüpft, wenn – wie hier – der Zuschlag erst nach Ablauf der in den Ausschreibungsbedingungen festgelegten Zuschlagsfrist erfolgt. Zur Pressemitteilung des BGH…
16.09.2009 . Werkvertragsrecht
Ein mangelhaftes Architekten- oder Ingenieurwerk kann auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird. Sowohl der Architekt als auch der Ingenieur haben im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung wirtschaftlich-finanzielle Gesichtspunkte ihres Auftraggebers zu beachten (BGH 9.7.2009, VII ZR 130/07).
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20.08.2009 . Architektenrecht, Immobilienrecht, Privates Baurecht, Werkvertragsrecht
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Geltendmachung und Durchsetzung eines gemeinschaftsbezogenen individualrechtlichen Anspruchs der einzelnen Wohnungseigentümer, wie z.B. den Anspruch auf Herstellung des Gemeinschaftseigentums durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen mit der Folge, dass sie damit ihre alleinige Zuständigkeit begründet und das selbstständige Vorgehen des einzelnen Erwerbers bzw. Wohnungseigentümers ausgeschlossen ist.
OLG Köln, Beschluss vom 07.10.2008 – 15 U 54/08 (LG Köln).
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23.01.2009 . Immobilienrecht, Werkvertragsrecht
Klauseln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) unterliegen bei einer Verwendung gegenüber Verbrauchern einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB. Eine auf richterliche Fortbildung gegründete so genannte Privilegierung der VOB/B ist bei Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht gerechtfertigt (BGH 24.07.2008, VII ZR 55/07).
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28.07.2008 . Privates Baurecht, Werkvertragsrecht
Wird ein Unternehmer mit der Erstellung eines Werks beauftragt und vereinbaren die Parteien zugleich, dass für die Leistung eine Rechnung nicht gestellt werden soll, so kann sich der Unternehmer auf diesen Umstand nicht berufen, wenn der Auftraggeber Mängel des Werks geltend macht. Dies gilt unabhängig davon, dass ein Vertrag mit einer Ohne-Rechnung-Abrede im Übrigen wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig ist, wie der BGH entschied (Urteile vom 24.04.2008; Az.: VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07).
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25.04.2008 . Werkvertragsrecht