RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Inwieweit ein Auftraggeber gegen die Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er einen Baumangel erst nach vielen Jahren mit zwischenzeitlich gestiegenen Baukosten beseitigen lässt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Allein der Umstand, dass die Baukosten gestiegen sind, begründet kein Mitverschulden. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 22.01.2004. – Zur zitierten Website
22.06.2004 . Werkvertragsrecht
Eine Schätzung nach § 287 ZPO darf nur vorgenommen werden, wenn und soweit die festgestellten Umstände hierfür eine genügende Grundlage abgeben. Sie hat zu unterbleiben,
wenn greifbare Anhaltspunkte fehlen (st. Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1987 – III ZR 197/86, NJW-RR 1988, 410). – Zur zitierten Website
25.05.2004 . Werkvertragsrecht
Wenn der Auftraggeber die Prüffähigkeit der – nicht prüfbaren – Schlussrechnung des Architekten nicht spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung rügt, wird die Schlussrechnung fällig. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch die Verjährung des Honorars aus dieser Schlussrechnung. – Zur zitierten Website
24.05.2004 . Architektenrecht, Werkvertragsrecht
Das selbständige Beweisverfahren wird nicht durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Parteien unterbrochen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11.12.2003 entschieden (Az.: VII ZB 14/03, NZI 2004, 165) und damit die in Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage geklärt. – Zur zitierten Website
8.03.2004 . Werkvertragsrecht
BGH 22.1.2004, VII ZR 183/02 u.a.::
Nach § 648a BGB haben Bauunternehmer gegen ihre Auftraggeber Anspruch auf Leistung einer Sicherheit zur Absicherung ihrer Vorleistungen. Dieses Bedürfnis nach Absicherung besteht so lange, wie der Handwerker ungesicherte Vorleistungen erbringen muss. Das kann auch noch nach Abnahme des Werks oder Kündigung des Vertrages der Fall sein, nämlich dann, wenn der Auftraggeber eine Mängelbeseitigung fordert, der Werklohn jedoch noch nicht bezahlt ist. – Zur zitierten Website
12.02.2004 . Werkvertragsrecht
Der u.a. für Gerichtsstandsbestimmungen zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Vorlage eines Oberlandesgerichts über die Frage zu entscheiden, ob der Erfüllungsort für Honoraransprüche aus Anwaltsvertrag die Kanzlei des Rechtsanwalts ist und dieser daher seine Gebührenforderung zulässigerweise am Gericht des Kanzleisitzes geltend machen kann. Von den Instanzgerichten ist diese Frage früher fast durchweg bejaht worden. Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Meinung vertreten worden, Honorarforderungen eines Rechtsanwalts seien an dessen Kanzleiort zu erfüllen. Seit einiger Zeit haben sich jedoch die Stimmen gemehrt, wonach ohne Vorliegen besonderer Umstände die Gebührenforderung eines Rechtsanwalts – wie sonstige Geldforderungen auch – am Wohnsitz des Schuldners zu erfüllen und geltend zu machen ist. – Zur zitierten Website
14.01.2004 . Werkvertragsrecht
BGH: Unternehmer mit unterschiedlichen Gewerken, deren fehlerhafte Leistungen zu Mängeln geführt haben, die nur einheitlich beseitigt werden können, haften als Gesamtschuldner. – Zur zitierten Website
26.08.2003 . Werkvertragsrecht