RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist in solchen Fällen wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig (BGH 9.3.2012, V ZR 147/11).
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11.05.2012 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
Auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche (§ 10 Abs.1 Nr.2 ZVG) bedarf die Begründung von Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 09.02.2012 entschieden und damit eine durch Kesseler vertretene Rechtsauffassung abgelehnt. Die hiermit verbundene Rechtsunsicherheit ist damit höchstrichterlich beseitigt. Zum Beschluss
23.04.2012 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Die hiermit zwangsläufig verbundene Abweichung der Einzelabrechnungen von der Gesamtabrechnung muss der Verwalter aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit in der Abrechnung verständlich erläutern (BGH 17.2.2012, V ZR 251/10).
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23.02.2012 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.9.2011 – 8 U 106/10
28.10.2011 . Immobilienrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht
Die Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG ist wirksam und nicht mehr widerruflich, sobald sie gegenüber den Vertragsparteien oder dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt und der schuldrechtliche Vertrag abgeschlossen ist. Entfällt die Zustimmungsberechtigung – etwa durch Verwalterwechsel –, bevor der Umschreibungsantrag gestellt worden ist, bleibt hiervon die fortdauernde Wirksamkeit der im Zeitpunkt der Abgabe wirksamen Erklärung unberührt (Anschluss an OLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011, I-3 Wx 70/11, WuM 2011, 380; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524). OLG München, Beschl. v. 27.6.2011 – 34 Wx 135/11
26.10.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
Die nach § 24 Abs.6 WEG erforderliche Unterschrift eines Miteigentümers kann auch von einem solchen geleistet werden, der Mitglied des Verwaltungsbeirates ist. Auch die Beifügung des Zusatzes “Beirat” zur Unterschrift ändert nichts daran, dass es sich um die Unterschrift eines Miteigentümers handelt (gegen OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 174). OLG Hamm, Beschl. v. 8.7.2011 – I-15 W 183/11
7.10.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne ermächtigende Vereinbarung oder ermächtigenden Beschluss der Wohnungseigentümer nicht befugt, zur Löschung einer zugunsten der Gemeinschaft im Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek eine Löschungsbewilligung abzugeben. OLG München, Beschluss vom 16. 2. 2011 – 34 Wx 156/10
9.09.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentümer haben Anspruch auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen. Der Verwalter ist aber nicht verpflichtet, die Einsicht außerhalb seiner Geschäftsräume zu ermöglichen. Überlässt der Verwalter einem Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen zur Prüfung außerhalb seiner Geschäftsräume, kommt regelmäßig ein Leihvertrag zustande mit der Folge, dass der Verwalter die Herausgabe der Unterlagen im eigenen Namen verlangen kann (BGH 15.7.2011, V ZR 21/11).
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11.08.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
Nach einer Entscheidung des OLG Hamm ist künftig den Grundbuchämtern durch die Vorlage der Niederschrift über die Eigentümerversammlung, in welcher der aktuelle Beirat bestellt wurde, nachzuweisen, dass die Personen, welche die Niederschrift über die Verwalterbestellung unterzeichnet haben, zuvor in den Beirat gewählt worden sind. Dieser Nachweis ist durch die Vorlage des entsprechenden Protokolls der Eigentümerversammlung zu führen, wobei aber für dieses Protokoll nicht die Bestimmungen des § 29 GBO (Beglaubigung) gelten. – Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 08.07.2011, 15 W 183/11.
30.07.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag die Kaufpreiszahlung bestätigt, obwohl sie erst nach der Beurkundung erfolgen soll, stellt die Bestätigung eine Vorausquittung dar. Diese hat für sich genommen weder die Nichtigkeit als Scheingeschäft noch die Formnichtigkeit des Vertrags zur Folge (BGH 20.5.2011, V ZR 221/10).
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19.07.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
Bei der Frage, ob die Neuregelung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, ist zu berücksichtigen, dass den Wohnungseigentümern bei Änderungen des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt ist. Rückwirkungen, die zu einer nachträglichen Neubewertung eines bereits abgeschlossenen Sachverhalts führen, sind in der Regel unzulässig, allerdings gibt es Ausnahmen (BGH 1.4.2011, V ZR 162/10).
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23.05.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht
Mit Beschluss vom 5. April 2011 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Tasche die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.
11.04.2011 . Allgemein, Mietrecht (Gewerbemiete und Pacht), Mietrecht (Wohnungsmiete), Wohnungseigentumsrecht