RECHTSANWÄLTE_NOTARE

Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen Ansprüche aus alten Abrechnungen nicht neu begründen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist in solchen Fällen wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig (BGH 9.3.2012, V ZR 147/11).
Zur zitierten Website …

11.05.2012 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

BGH zur Frage der Zustimmung von Grundpfandrechtsgläubigern bei Begründung von Wohnungseigentum

Auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche (§ 10 Abs.1 Nr.2 ZVG) bedarf die Begründung von Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten. Dies hat der BGH mit Beschluss vom 09.02.2012 entschieden und damit eine durch Kesseler vertretene Rechtsauffassung abgelehnt. Die hiermit verbundene Rechtsunsicherheit ist damit höchstrichterlich beseitigt. Zum Beschluss

23.04.2012 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

BGH: Verwalter muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen

Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Die hiermit zwangsläufig verbundene Abweichung der Einzelabrechnungen von der Gesamtabrechnung muss der Verwalter aus Gründen der Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit in der Abrechnung verständlich erläutern (BGH 17.2.2012, V ZR 251/10).
Zur zitierten Website …

23.02.2012 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

Bauträgervertrag; Unwirksamkeit einer Regelung über Abnahme des Gemeinschaftseigentums

  1. Eine Regelung in einem vorformulierten Bauträgervertrag, wonach das Gemeinschaftseigentum durch einen von dem Bauträger zu benennenden Sachverständigen abgenommen wird und der Erwerber diesem Sachverständigen eine unwiderrufliche Vollmacht, das Gemeinschaftseigentum abzunehmen, erteilt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Erwerbers unwirksam.
  2. Auch die in einem vorformulierten Übergabeprotokoll abgegebene Erklärung des Erwerbers, wonach das Gemeinschaftseigentum mangelfrei sei und er den Vertragsgegenstand abnehme, führt nicht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums, wenn – im Hinblick auf die Abnahme durch den von dem Bauträger benannten Sachverständigen – tatsächlich eine Prüfung durch den Erwerber, ob das Gemeinschaftseigentum im wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde, nicht stattgefunden hat.

OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.9.2011 – 8 U 106/10

28.10.2011 . Immobilienrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht

Zeitpunkt der Wirksamkeit der Verwalterzustimmung; kein Entfallen durch Verwalterwechsel

Die Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG ist wirksam und nicht mehr widerruflich, sobald sie gegenüber den Vertragsparteien oder dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt und der schuldrechtliche Vertrag abgeschlossen ist. Entfällt die Zustimmungsberechtigung – etwa durch Verwalterwechsel –, bevor der Umschreibungsantrag gestellt worden ist, bleibt hiervon die fortdauernde Wirksamkeit der im Zeitpunkt der Abgabe wirksamen Erklärung unberührt (Anschluss an OLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011, I-3 Wx 70/11, WuM 2011, 380; a.A. OLG Hamm NJW-RR 2010, 1524). OLG München, Beschl. v. 27.6.2011 – 34 Wx 135/11

26.10.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

Wirksame Unterschrift eines Miteigentümers gem. § 24 Abs. 6 WEG auch bei Beifügung des Zusatzes „Beirat“

Die nach § 24 Abs.6 WEG erforderliche Unterschrift eines Miteigentümers kann auch von einem solchen geleistet werden, der Mitglied des Verwaltungsbeirates ist. Auch die Beifügung des Zusatzes “Beirat” zur Unterschrift ändert nichts daran, dass es sich um die Unterschrift eines Miteigentümers handelt (gegen OLG Düsseldorf FGPrax 2010, 174). OLG Hamm, Beschl. v. 8.7.2011 – I-15 W 183/11

7.10.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

Bewilligung der Löschung einer Zwangshypothek für die Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter nur bei Ermächtigung

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne ermächtigende Vereinbarung oder ermächtigenden Beschluss der Wohnungseigentümer nicht befugt, zur Löschung einer zugunsten der Gemeinschaft im Grundbuch eingetragenen Zwangshypothek eine Löschungsbewilligung abzugeben. OLG München, Beschluss vom 16. 2. 2011 – 34 Wx 156/10

9.09.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht: Verwalter können Herausgabe von zur Prüfung überlassenen Verwaltungsunterlagen in eigenem Namen verlangen

Wohnungseigentümer haben Anspruch auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen. Der Verwalter ist aber nicht verpflichtet, die Einsicht außerhalb seiner Geschäftsräume zu ermöglichen. Überlässt der Verwalter einem Wohnungseigentümer Verwaltungsunterlagen zur Prüfung außerhalb seiner Geschäftsräume, kommt regelmäßig ein Leihvertrag zustande mit der Folge, dass der Verwalter die Herausgabe der Unterlagen im eigenen Namen verlangen kann (BGH 15.7.2011, V ZR 21/11).
Zur BGH-Entscheidung im Volltext …

11.08.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

Nachweis der Wahl eines Beirats gegenüber dem Grundbuchamt

Nach einer Entscheidung des OLG Hamm ist künftig den Grundbuchämtern durch die Vorlage der Niederschrift über die Eigentümerversammlung, in welcher der aktuelle Beirat bestellt wurde, nachzuweisen, dass die Personen, welche die Niederschrift über die Verwalterbestellung unterzeichnet haben, zuvor in den Beirat gewählt worden sind. Dieser Nachweis ist durch die Vorlage des entsprechenden Protokolls der Eigentümerversammlung zu führen, wobei aber für dieses Protokoll nicht die Bestimmungen des § 29 GBO (Beglaubigung) gelten. – Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 08.07.2011, 15 W 183/11.

30.07.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

Immobilienrecht: Eine unrichtige Zahlungsbestätigung indiziert weder ein Scheingeschäft noch die Formnichtigkeit des Grundstückskaufvertrages

Wird in einem notariellen Grundstückskaufvertrag die Kaufpreiszahlung bestätigt, obwohl sie erst nach der Beurkundung erfolgen soll, stellt die Bestätigung eine Vorausquittung dar. Diese hat für sich genommen weder die Nichtigkeit als Scheingeschäft noch die Formnichtigkeit des Vertrags zur Folge (BGH 20.5.2011, V ZR 221/10).
Zur Entscheidung im Volltext …

19.07.2011 . Allgemeines Vertragsrecht, Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

WEG: Wohnungseigentümer haben bei Änderung des Umlageschlüssels weiten Gestaltungsspielraum

Bei der Frage, ob die Neuregelung den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht, ist zu berücksichtigen, dass den Wohnungseigentümern bei Änderungen des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt ist. Rückwirkungen, die zu einer nachträglichen Neubewertung eines bereits abgeschlossenen Sachverhalts führen, sind in der Regel unzulässig, allerdings gibt es Ausnahmen (BGH 1.4.2011, V ZR 162/10).
Zur zitierten Website …

23.05.2011 . Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht

Ernennung zum “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht”

Mit Beschluss vom 5. April 2011 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Tasche die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.

11.04.2011 . Allgemein, Mietrecht (Gewerbemiete und Pacht), Mietrecht (Wohnungsmiete), Wohnungseigentumsrecht

 1 2 3 >
wohnungseigentumsrecht