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Urheber- und Medienrecht

Urheber- und Medienrecht

In unserer heutigen Welt ist der Schutz von geistigem Eigentum von immenser Bedeutung. Alle Wirtschaftssysteme sind auf geistige Eigentumsrechte gegründet. Das wichtigste Kapital aller Wirtschaftsordnungen ist Know-how. Ohne den Schutz von Urheberrechten, Marken und Patenten kann unser heutiges Wirtschaftssystem nicht existieren. Nur mit einem international funktionierenden System zum Schutz geistiger Eigentumsrechte kann verhindert werden, dass großer wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Rechtsgebiete

Das Urheber- und Medienrecht setzt sich aus einer Vielzahl von speziellen Rechtsgebieten zusammen, wozu nicht nur das Urheberrecht im eigentlichen Sinne zählt:

  • Urheberrecht, Urheberstrafrecht
  • Internationale Urheberrechtsabkommen, internationales Urheberprivatrecht
  • Titelschutz und medienbezogener Markenschutz
  • Urhebervertragsrecht, mit den Besonderheiten bei Design, bildender Kunst, Architekten, EDV und Merchandising
  • Verlagsrecht
  • Musikvertragsrecht
  • Film- und Fernsehvertragsrecht, Filmförderung
  • Arbeitsrecht für Medienunternehmen
  • Telekommunikationsrecht
  • Wettbewerbs- und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts
  • Berichterstattung und allgemeines Persönlichkeitsrecht
  • Rundfunkrecht
  • Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie das Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung

Auch in den Schnittmengen der einzelnen Rechtsgebiete können Sie auf unsere Kompetenzen zählen. Bei interdisziplinären Problemen steht Ihnen immer das Fachwissen von mehreren Anwälten zur Verfügung, zum Beispiel im Arbeitsrecht für Medienunternehmen.

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