RECHTSANWÄLTE_NOTARE
Der Werkvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer gegenüber einem Besteller verpflichtet, gegen Zahlung des Werklohns ein körperliches oder unkörperliches Werk herzustellen. Der Unternehmer schuldet hierbei eine mangelfrei und rechtzeitige Herstellung des Werkes. Gerade diese Punkte führen oftmals zu Streitigkeiten und Problemen zwischen dem Besteller des Werkes und dem Unternehmer.
Beispiele für Werkverträge sind
um nur einige Vertragstypen zu nennen. Der Werkvertrag überschneidet sich häufig mit anderen Rechtsgebieten, da er oft als gemischter Vertrag vorkommt.
Wenn Sie Probleme oder Fragen in diesem Bereich haben, steht Ihnen nicht nur das Wissen eines Spezialisten zur Verfügung, Sie können auf das gesamte Spezialwissen der Kanzlei zurückgreifen.